Beschlussvorlage - VO/2026/0755

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Die Bürgerschaft beschließt den kommunalen Wärmeplan für die Hansestadt Wismar.

2. Die Bürgerschaft beschließt, dass der Bürgermeister die Umsetzung des Wärmeplans mit seiner Strategie und den Zielen weiterverfolgt und bei der Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes berücksichtigt.

3. Der Veröffentlichung des Wärmeplans und der Energiesteckbriefe auf der Internetseite der Hansestadt Wismar wird zugestimmt.

4. Die Bürgerschaft beschließt, die in der Anlage 1 aufgeführten und vom Wärmebeirat empfohlenen Maßnahmen, die auf die Prüfung der Aufnahme der relevanten Teile des Wärmeplans und auf die Prüfung und Berücksichtigung der Wärmeplanung ins Verwaltungshandeln zielen, umzusetzen sowie die Weiterarbeit des Wärmebeirats fortzusetzen.

5. Alle Maßnahmen mit finanziellen Auswirkungen sind zunächst sorgfältig zu prüfen und abzuwägen und erst nach dieser Abwägung der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorzulegen.

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Sachverhalt

In einem umfangreichen Prozess wurde der kommunale Wärmeplan für die Hansestadt Wismar erstellt.

Die Bürgerschaft erhält hiermit den Abschlussbericht, der einen Maßnahmenplan enthält, zur Entscheidung über die Umsetzung.

Der Abschlussbericht ist auf der Internetseite der Hansestadt Wismarhttps://www.wismar.de/Leben-in-Wismar/Bauen-Wohnen/Nachhaltige-Stadtentwicklung-/Kommunale-Wärmeplanung/  einsehbar

Zudem verweise ich auf die gemeinsame Informationsveranstaltung zur Vorstellung des Wärmeplans am 19. Mai 2026 für die Bürgerschaft und die sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner. Die dort gezeigte Abschlusspräsentation des von uns mit der Erstellung des Wärmeplans beauftragten Unternehmen ist als Anlage beigefügt.

Der kommunale Wärmeplan für die Hansestadt Wismar wurde im Rahmen eines Fördervorhabens finanziell von der Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit unterstützt.

Die Erarbeitung des Plans richtete sich nach den Vorgaben des Bundesgesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG). Der Wärmeplan ist ein strategischer Plan, der keine rechtliche Außenwirkung hat und keine einklagbaren Rechte und Pflichten begründet.

Er unterstützt auf kommunaler Ebene die im Wärmeplanungsgesetz verankerten Ziele, einen wesentlichen Beitrag zur Umstellung der Erzeugung von sowie der Versorgung mit Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme auf erneuerbare Energien, unvermeidbare Abwärme oder einer Kombination hieraus zu leisten, zu einer kosteneffizienten, nachhaltigen, sparsamen, bezahlbaren, resilienten sowie treibhausgasneutralen Wärmeversorgung bis spätestens zum Jahr 2045 (Zieljahr laut WPG) beizutragen und Endenergieeinsparungen zu erbringen.

Die kommunalen Wärmplanung soll für die Hansestadt Wismar eine der strategischen Grundlagen für eine nachhaltige Stadtentwicklung und darauf aufbauende Planungen und Vorhaben bilden.

Die Umstellung der Wärmeversorgung gemäß dem Wärmeversorgungsgesetz ermöglicht neben einem Beitrag zum Klimaschutz eine Unabhängigkeit von überregionalen Energieträgern. Die Versorgungssicherheit wird erhöht und der regionale Wirtschaftskreislauf wird gestärkt, indem Arbeitsplätze geschaffen und lokale Energiequellen genutzt werden.

Die Hansestadt Wismar hat die Erstellung des kommunalen Wärmeplans mit Transparenz, Information und Mitwirkung umgesetzt. Die Stadtwerke Wismar waren dabei der wichtigste Partner, der den Prozess konstruktiv begleitet hat.
Zudem wurde der Erstellungsprozess durch den Wärmebeirat begleitet. Als beratendes Gremium besteht dieser aus Akteuren und Interessenvertretern aus Wismar. Bei drei öffentlichen Foren bestand für Bürger und Bürgerinnen sowie fachlich beteiligte Akteure die Möglichkeit, sich zu informieren oder in den Prozess einzubringen.

Dadurch konnten frühzeitig verschiedene Belange und Interessen berücksichtigt werden.

Der vorliegende Wärmeplan enthält eine umfassende Bestandsanalyse, die in Form von Energiesteckbriefen sowohl Daten für die Gesamtstadt, Stadtteile und Baublöcke aufzeigt.

Das Stadtgebiet wurde auf dieser Grundlage auf die Eignung zur Errichtung von Wärmenetzen bzw. die Erweiterung von vorhandenen Netzen geprüft. Die sich daraus ergebenen Eignungsgebiete sind im Wärmeplan beschrieben. Für die Altstadt von Wismar konnte trotz der guten Datengrundlage noch keine abschließende Bewertung vorgenommen werden, da hierfür noch weitere Informationen erhoben und ausgewertet werden müssen. Daher wird die Altstadt als Prüfgebiet ausgewiesen. Für alle übrigen Gebiete kann derzeit davon ausgegangen werden, dass sie dezentral mit Wärme versorgt werden.

Alle verfügbaren Potentiale für die zukünftige Wärmeversorgung wurden betrachtet. Dabei wurden auch Ergebnisse aus zwei vorangegangenen energetischen Quartierskonzepte berücksichtigt.

 

Der Wärmeplan ermöglicht Gebäudeeigentümern und Unternehmen eine Orientierung zu ihren zukünftigen Versorgungsmöglichkeiten. Alle wesentlichen Informationen sollen im Internet bereitgestellt werden.

Die Umsetzung des Wärmeplans wird für alle Beteiligten eine große Herausforderung sein.

Sie erfordert eine koordinierte Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure und ein strategisch ausgerichtetes gemeinsames Entscheiden und Handeln. Die Stadtverwaltung hat die Aufgabe, die Stadtentwicklung und die Steuerung ihrer Unternehmensbeteiligungen dementsprechend auszurichten. und beim Umsetzungsprozess der Koordination und das Controlling zu übernehmen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

X 

Keine finanziellen Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

 

Ergebnishaushalt

 

 

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

 

Finanzhaushalt

 

 

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

 

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

 

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

(Alle Beträge in Euro)

 

 

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Anlagen

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