Antrag aus der Politik öffentlich - VOP/2026/0689
Grunddaten
- Betreff:
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Stärkung der Mitwirkungsrechte des Kinder- und Jugendparlaments in Bürgerschaft und Ausschüssen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag aus der Politik öffentlich
- Federführend:
- 1 Büro der Bürgerschaft
- Bearbeiter:
- Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Fraktion Liberale Liste - FDP
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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30.04.2026
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Geplant
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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01.06.2026
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft beschließt, dass dem Kinder - und Jugendparlament der Hansestadt Wismar ein formalisiertes Beteiligungsrecht (Teilnahme - Antrags – und Rederecht) in sämtlichen öffentlich tagenden Ausschüssen der Bürgerschaft und in den Bürgerschaftssitzungen selbst, eingerichtet wird. Dazu wird die Verwaltung beauftragt, sämtliche rechtlichen Möglichkeiten zu erarbeiten und in der nächsten Bürgerschaftssitzung vorzulegen.
Für den Fall, dass hinsichtlich der Beteiligung an den Bürgerschaftssitzungen der Hansestadt Wismar eine Änderung der Kommunalverfassung M-V notwendig sein sollte, wird diesbezüglich beantragt, die Landesregierung aufzufordern, ein solches Gesetzesvorhaben in Bezug auf die echte Beteiligung von Kinder- und Jugendparlamenten in der Kommunalverfassung M-V zu regeln.
Sachverhalt
Sachverhalt
Das Kinder - und Jugendbeteiligungsgesetz M-V sieht derzeit im Wesentlichen eine Beteiligung erwachsener, hauptamtlicher Beauftragter für die Interessen von Kindern und Jugendlichen vor. Die Einrichtung eines Kinder- und Jugendparlamentes, wie es das KiJuPa Wismar ist, dient jedoch nicht nur der Förderung der Interessen von Kindern und Jugendlichen, sondern auch und vor allem dem Erlernen und Erleben von demokratischen Abläufen. Das Kinder- und Jugendparlament ist insofern kein Beirat wie § 14 der Hauptsatzung suggeriert, sondern ein demokratisch legitimiertes Parlament. Kinder - und Jugendparlamente dienen der politischen Bildung und der Partizipation. Die Verzahnung zwischen der Bürgerschaft und dem Kinder - und Jugendparlament kann deshalb nur über echte Beteiligungsrechte in Form von Teilnahme - Antrags - und Rederechten erreicht werden. Die Kommune ist Keimzelle der Demokratie. Hier sind getroffene Entscheidungen direkt spürbar und die Beteiligung an kommunalen Entscheidungen hat direkte Folgewirkungen. Mehr denn je ist es wichtig, so früh wie möglich zu erlernen, dass demokratische Prozesse auch anstrengend sein können, im Wesentlichen durch Kompromisse geprägt sind und in der Diskussion und im politischen Streit ein faires Miteinander notwendig ist. Die formale Beteiligung des Kinder - und Jugendparlamentes an der kommunalen demokratischen Entscheidungsfindung ist neben der reinen Interessenvertretung eine praxisorientierte Bildungsmaßnahme. Das Rathaus ist ein außerschulischer Bildungsort. Hier können Kinder und Jugendliche nicht nur lernen, eine eigene Meinung zu bilden, sie frei zu äußern und an Debatten aktiv teilzunehmen, sondern auch Entscheidungsprozesse auf kommunaler Basis zu beeinflussen. Daneben bietet die Beteiligung wertvolle Impulse für die Entwicklung von selbstbewussten, eigenverantwortlichen und eigeninitiativen jungen Menschen, die nicht abgeholt werden müssen, sondern in der Lage sind, ihre Interessen in demokratischen Entscheidungsgremien durchzusetzen.
