Antrag aus der Politik öffentlich - VOP/2026/0688

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

Der Bürgermeister wird gebeten zu prüfen, inwiefern die Einführung eines generationenübergreifenden Kooperationsmodells zwischen den kommunalen Pflegeheimen der Hansestadt Wismar, der städtischen Wohnungsgesellschaft sowie der Hochschule Wismar bzw. dem Studierendenwerk, der IHK und den Handwerkskammern ermöglicht werden kann.

Das Ziel des Modells ist es, Studierenden und Auszubildenden vergünstigten Wohnraum bzw. einen Mietzuschuss zu gewähren, wenn sie sich im Gegenzug zu regelmäßigen, vertraglich festgelegten nachbarschaftlichen Unterstützungsleistungen für Bewohner und Bewohnerinnen von Pflegeheimen (Vorlesen, Spiele spielen, Einkaufen, Begleitung beim Spazieren gehen, etc.) verpflichten.

Weiterhin wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob Fördermöglichkeiten auf Landes- oder Bundesebene möglich sind.

 Zunächst könnte dies Modell im Rahmen eines Pilotprojektes mit ausgewählten Pflegeheimen und einer begrenzten Anzahl an Studierenden bzw. Auszubildenden umgesetzt werden.

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Sachverhalt

Sachverhalt

Wie viele Kommunen steht auch die Hansestadt Wismar vor großen Herausforderungen. Die zunehmende soziale Isolation älterer Menschen, insbesondere in Pflegeeinrichtungen, steigende Wohnkosten und Wohnungsknappheit für Studierende und Auszubildende,

der Wunsch nach mehr sozialem Zusammenhalt und generationsübergreifendem Austausch.

Gleichzeitig bestehen in der Stadt bereits zentrale Akteure, die für eine Zusammenarbeit prädestiniert sind: kommunale Pflegeeinrichtungen, die städtische Wohnungsgesellschaft sowie die Hochschule Wismar mit ihrem Studierendenwerk.

Durch dieses Modell soll es gelingen,

-              Die soziale Isolation von Bewohnern der Pflegeheime zu mindern

-              Die soziale Verantwortung, generationsübergreifend zu stärken

-              Studierende und Auszubildende durch vergünstigten Wohnraum zu entlasten

-              Stärkung des nachbarschaftlichen Miteinanders

zu sichern.

Die Studierenden und Auszubildenden verpflichten sich, eine gewisse Stundenanzahl pro Monat für Unterstützungsleistungen, wie Spiele spielen, Einkaufen gehen, Aufbau von Möbelstücken, Erledigung von kleinen Alltagsaufgaben, Vorlesen, etc., zu leisten. Dafür erhalten Sie im Gegenzug einen Mietnachlass bzw. einen Mietzuschuss.

Es ist ausdrücklich zu erwähnen, dass pflegerische sowie medizinische Maßnahmen nicht in dieses Modell fallen sollen und dürfen. Die vorgesehenen Tätigkeiten sollen sich auf nachbarschaftliche Unterstützungen fokussieren. Professionelle Pflegeleistungen bleiben weiterhin Aufgabe der Einrichtungen der Pflege sowie der gesetzlichen Pflegeversicherung.

Es ist zu prüfen, ob Fördermöglichkeiten auf Landes- bzw. Bundesebene (Förderprogramme für Quartiersentwicklung, Bundesprogramm Miteinander-Füreinander, etc.) beantragt werden können.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

Erbitte der Prüfung von Fördermöglichkeiten

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