Beschlussvorlage - VO/2026/0737
Grunddaten
- Betreff:
-
Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20.5 Abt. Beteiligungs- und Fördermittelmanagement
- Bearbeiter:
- Anja Danigel-Ousaouri
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; III Senatorin; 20.1 Abt. Kämmerei; 40 Amt für Bildung und Sport; 60 BAUAMT; 10 AMT FÜR HOCHBAU, SERVICE und LIEGENSCHAFTEN; 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Bansemer, Heike
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Kultur, Sport, Jugend, Bildung und Soziales
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Vorberatung
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01.06.2026
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Geplant
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Bau- und Sanierungsausschuss
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Vorberatung
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08.06.2026
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Geplant
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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10.06.2026
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Bereit
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft beschließt die Verwendung des Investitionsbudgets aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes für folgende Projekte:
- Ostsee-Schule – Ersatzneubau Schule mit Dreifeldsporthalle
- Deckschichtsanierung Nordostzubringer
- Sanierung und Erweiterung der Funktionsgebäude des Kurt-Bürger-Stadions
- Umsetzung Nutzungskonzept Bürgerpark
Sachverhalt
Grundsätzliches
Im März 2025 haben Bundestag und Bundesrat das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität mit einer Grundgesetzänderung beschlossen.
Aus dem Sondervermögen des Bundes werden Investitionen von bis zu 500 Mrd. Euro in die Infrastruktur und zur Errichtung der Klimaneutralität bis 2045 finanziert. Der Bund stellt den Ländern für Investitionen in ihre Infrastruktur 100 Mrd. Euro aus diesem Sondervermögen als Sondervermögen „Investition Länder und Kommunen“ zur Verfügung.
Damit eine Bereitstellung der finanziellen Mittel für Investitionen der Länder und der kommunalen Ebene möglich ist, wurde im Oktober 2025 mit dem Länder-und-Kommunal-Infrastrukturgesetz (LuKIFG) und im Dezember 2025 mit der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern zur Durchführung des Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen die gesetzliche und verwaltungsrechtliche Grundlage geschaffen.
Nach der bundespolitischen Weichenstellung für den Teilbereich des Sondervermögens „Investitionen Länder und Kommunen“ erfolgte mit Veröffentlichung des Finanzausgleichsgesetzes M-V (FAG M-V) am 24.04.2026 die Schaffung der gesetzlichen Grundlage zur Umsetzung des Sondervermögens im Land Mecklenburg-Vorpommern (M-V). Darauf folgte die Zustimmung zur Verwaltungsvereinbarung (VV M-V Plan 2035) zwischen dem Land und den Landkreisen und kreisfreien Städten.
Mit der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Land und den Landkreisen und kreisfreien Städten wurde der kommunale Anteil zur Verwendung für kommunale Infrastruktur festgelegt.
Es werden 36,2 Mio. Euro über einen 50.000-Euro-Sockelbetrag für jede Gemeinde im Land in den Jahren 2026 bis 2030 zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus werden insgesamt 781,2 Mio. Euro in Form von Investitionsbudgets für abgegrenzte Schwerpunkte den Landkreisen, Ämtern und Gemeinden in den Jahren 2026 bis 2035 zur Verfügung gestellt.
Auf den Landkreis Nordwestmecklenburg und seine Gemeinden entfallen von den 781,2 Mio. Euro derzeit 75,3 Mio. Euro zuzüglich des 50.000-Euro-Sockelbetrages für jede Gemeinde (siehe Schreiben des Landkreises Nordwestmecklenburg vom 04.05.2026).
Die 75,3 Mio. Euro für den Landkreis Nordwestmecklenburg und seine Gemeinden verteilen sich auf die im M-V Plan 2035 festgelegten Schwerpunkte wie folgt:
- Öffentliche allgemeinbildende Schulen 51.180.540,00 Euro
- Verkehrsinfrastruktur, ÖPNV und Energie 14.181.690,72 Euro
- Sonstige gesellschaftliche Infrastruktur 9.969.998,13 Euro
(Sport, Kultur und Zoos)
Bei allen drei Schwerpunktbereichen sind die Mittel projektbezogen einzusetzen, die Projektkosten müssen mindestens 50.000 Euro betragen und die Gemeinden müssen einen entsprechenden Eigenanteil tragen.
Der Eigenanteil der Gemeinde beträgt grundsätzlich 25 %, kann jedoch bei gefährdeter oder weggefallener dauernder Leistungsfähigkeit auf bis zu 10 % reduziert werden. Demzufolge sind Förderquoten von bis 90 % möglich.
Die Hansestadt Wismar verfügt im Jahr 2026 über eine gefährdete dauernde Leistungsfähigkeit, sodass ein reduzierter Eigenanteil grundsätzlich in Betracht kommt. Die Grenzen stellen jedoch die nachfolgend genannten gemeindlichen Investitionsbudgets dar, die auf die Hansestadt Wismar für die einzelnen Schwerpunkte entfallen.
Schwerpunkt 1: „Öffentliche allgemeinbildende Schulen“
Im Hinblick auf die Verwendung des Investitionsbudgets für öffentliche allgemeinbildende Schulen sollen die Mittel für die Verbesserung der Bildungsinfrastruktur verwendet werden. Unter anderem ist der Ersatz-/Neubau und Erweiterung von allgemeinbildenden Schulen als Maßnahme förderfähig (§ 12 Abs. 2 VV MV-Plan 2035).
Das Investitionsbudget für den Schwerpunktbereich „Öffentliche allgemeinbildende Schulen“ wird anhand von Schülerzahlen verteilt. Es wird die amtliche Schülerstatistik 2024/25 für 90 % des Gesamtbudget sowie die Schülerstatistik 2029/30 für die restlichen 10 % des Budgets zugrunde gelegt.
Die Verteilung und das Verfahren des Investitionsbudgets sollen analog zur Vorgehensweise nach § 10a FAG M-V („Infrastrukturpauschale Schulbau“) erfolgen (siehe BA/2024/5054) unter Beachtung der VV M-V Plan 2035.
Zur Verteilung des Investitionsbudgets wird der Landkreis Nordwestmecklenburg eine priorisierte Projektliste erstellen. Für diese priorisierte Projektliste können u. a. Projektideen und Absichten, die 2026 und 2027 planerisch vorbereitet werden sollen, angemeldet werden.
Im Rahmen dieses Verfahrens wurden die Schulträger öffentlich allgemeinbildender Schulen des Landkreises Nordwestmecklenburg mit Schreiben vom 4. Mai 2026 aufgerufen, dem Landkreis Projektvorschläge („Bedarfsanzeigen“) zu unterbreiten.
Projekt Schwerpunkt 1 „Öffentliche allgemeinbildende Schulen“
Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die Hansestadt Wismar, für den Schwerpunkt 1 „Öffentliche allgemeinbildende Schulen“ das Projekt „Ostsee-Schule – Ersatzneubau Schule mit Dreifeldsporthalle“ für die priorisierte Projektliste dem Landkreis Nordwestmecklenburg anzuzeigen.
Die bestehenden Gebäude inklusive der Turnhalle der Ostsee-Schule entsprechen nicht mehr den aktuellen pädagogischen, sicherheitstechnischen und infrastrukturellen Anforderungen. Eine Instandsetzung der vorhandenen Bausubstanz, entsprechend moderner Anforderungen an den Schulbetrieb, kann nicht wirtschaftlich dargestellt werden. Angesichts der wachsenden Schülerzahlen und der sich verändernden Bildungsanforderungen ist es unerlässlich, eine zukunftsfähige Lösung zu finden, die sowohl den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler als auch den Ansprüchen an moderne Lehr- und Lernumgebungen gerecht wird. Aufgrund dessen wird der Ersatzneubau der Ostsee-Schule als modernes Schulgebäude mit Dreifeldsporthalle und Außensportplatz als zukunftsfähiges Projekt auch im Hinblick auf das integrierte Stadtentwicklungskonzept eingestuft.
Dieses Projekt ist in der Prioritätenliste enthalten und eingestuft in Priorität 1. Es handelt sich um eine Maßnahme zur Erfüllung einer pflichtigen Aufgabe. Eine anderweitige Förderkulisse ist bisher für diese Maßnahme nicht ersichtlich.
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Maßnahme |
Investitionsvolumen in Euro |
Investitionsbudget aus dem Sondervermögen
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Eigenmittel in Euro |
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Ostsee-Schule - Ersatzneubau Schule mit Dreifeldsporthalle |
39.000.000,00 |
entsprechend der Schülerstatistik 2024/25 und 2029/30 sowie Projektauswahl priorisierte Projektliste |
entsprechend dem zur Verfügung gestellten Investitionsbudget |
Schwerpunkt 2: „Verkehrsinfrastruktur, ÖPNV und Energie“
Das Budget in diesem Schwerpunktbereich soll als Beitrag des Bundes zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Städte und Gemeinden dienen.
Die Weiterleitung dieses Investitionsbudgets erfolgt gemäß § 15 Abs. 5 VV M-V Plan 2035 hälftig nach der Einwohnerzahl zum Stichtag 30.06.2025 und der gewichteten Gesamtstraßenlängen des Jahres 2025 gemäß § 8a Abs. 5 Kommunalabgabengesetz (KAG M-V) durch den Landkreis Nordwestmecklenburg.
Demzufolge steht der Hansestadt Wismar für den Schwerpunkt 2 „Verkehrsinfrastruktur, ÖPNV und Energie“ ein Investitionsbudget von 1.229.992,21 Euro zur Verfügung.
Projekt Schwerpunkt 2 „Verkehrsinfrastruktur, ÖPNV und Energie“
Für den Schwerpunktbereich 2 „Verkehrsinfrastruktur, ÖPNV und Energie“ ist geplant, dass das Investitionsbudget für die Maßnahmen „Deckschichtsanierung Nordostzubringer“ verwendet wird.
Die Deckschicht des Nordostzubringers in der Hansestadt Wismar ist in einem schlechten Zustand.
Der Nordostzubringer verbindet das Industrie- und Gewerbegebiet Haffeld, den Seehafen Wismar sowie den neuen interkommunalen Großgewerbestandort Wismar-Kritzow-Hornstorf mit der A14 / A20. Die verkehrliche Belastung liegt derzeit bei 7.800 Kfz/24 h, wobei der Anteil des Schwerlastverkehrs mit 16 % sehr hoch ausfällt und damit die Verkehrsbedeutung für die gesamte Wirtschaftsregion Nordwestmecklenburg unterstreicht. Es ist davon auszugehen, dass bei der Auslastung des neuen Großgewerbestandortes Wismar-Hornstorf die verkehrliche Belastung des Nordostzubringers weiter zunimmt.
Die dauerhafte und verkehrssichere Erschließung der zuvor genannten Industrie- und Großgewerbegebiete kann ausschließlich über den 2003 hergestellten Nordostzubringer erfolgen.
Aufgrund dessen ist der Zustand der Straße in diesem Abschnitt zwingend wiederherzustellen und eine Sanierung durchzuführen.
Dieses Projekt ist in der Prioritätenliste enthalten und eingestuft in Priorität 1. Es handelt sich um eine Maßnahme zur Erfüllung einer pflichtigen Aufgabe. Eine anderweitige Förderkulisse ist bisher für diese Projekt nicht ersichtlich.
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Maßnahme |
Investitionsvolumen in Euro |
Investitionsbudget aus dem Sondervermögen in Euro |
Eigenmittel in Euro |
|
Deckschichtsanierung Nordostzubringer |
2.060.000,00 |
1.229.992,21 |
830.007,79 |
Schwerpunkt 3: „Sonstige gesellschaftliche Infrastruktur (Sport, Kultur und Zoos)“
Für den Schwerpunktbereich 3 ist das Investitionsbudget ebenso als Beitrag des Bundes zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Städte und Gemeinden angedacht.
Das Budget in diesem Schwerpunktbereich wird nach Einwohnerzahlen verteilt. Grundlage sind die amtlichen Einwohnerzahlen zum Stichtag 30.06.2025 (VV M-V Plan 2035).
Demzufolge steht der Hansestadt Wismar für den Schwerpunkt „3. Sonstige gesellschaftliche Infrastruktur (Sport, Kultur und Zoos)“ ein Investitionsbudget von 1.793.954,25 Euro zur Verfügung.
Projekt Schwerpunkt 3 „Sonstige gesellschaftliche Infrastruktur (Sport, Kultur und Zoos)“
Für den Schwerpunktbereich „Sonstige gesellschaftliche Infrastruktur (Sport, Kultur und Zoos)“ ist geplant, dass das Investitionsbudget für die Maßnahme „Sanierung und Erweiterung der Funktionsgebäude des Kurt-Bürger-Stadions“ verwendet wird.
Die „Sanierung und Erweiterung des Kurt-Bürger-Stadions“ beinhaltet mehrere bauliche Teilmaßnahmen. Es wird eine umfangreiche Instandsetzung der teilweise denkmalgeschützten Bestandsgebäude (Funktionsgebäude 1 und 2) durchgeführt. Entsprechend der angedachten Nutzung wird die räumliche Struktur der Gebäude an die neuen technischen Anforderungen angepasst, der Bestand wird energetisch ertüchtigt und in Teilen durch regenerative Energieanlagen (PV-Anlage) ergänzt. Zusätzlich wird ein weiteres Funktionsgebäude (FG 3) in unmittelbarer Nachbarschaft zum Joachim-Streich-Forum errichtet.
Diese Maßnahme ist in der Prioritätenliste enthalten und eingestuft in Priorität 1. Es handelt sich um eine Maßnahme zur Erfüllung einer pflichtigen als auch einer freiwilligen Aufgabe.
Des Weiteren liegt bereits ein Zuwendungsbescheid aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ in Höhe von 3.287.194,00 Euro vor, der kombiniert werden kann.
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Maßnahme |
Investitions-volumen in Euro |
vorrangige Förderung in Euro |
Investitions-budget aus dem Sondervermögen in Euro |
Eigenmittel in Euro |
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Sanierung und Erweiterung der Funktionsgebäude des Kurt-Bürger-Stadions |
13.854.000,00 |
3.287.194,00 |
1.793.954,25 |
8.772.851,75 |
Sockelbetrag für Infrastrukturinvestitionen
Neben den Investitionsbudgets für die 3 Schwerpunktbereiche erhält die Hansestadt Wismar, wie oben bereits erwähnt, einen Sockelbetrag in Höhe von 50.000,00 Euro. Dieser Sockelbetrag wird vom Landkreis an die kreisangehörigen Gemeinden mittels Förderbescheid zur Verfügung gestellt (§ 9 Abs. 3 VV M-V Plan 2035). Der Sockelbetrag kann für eine oder mehrere Maßnahmen verwendet werden (entsprechend der Anforderungen § 2 und § 4 VV M-V Plan 2035 und § 3 LuKIFG). Allerdings ist bei der Verwendung darauf zu achten, dass eine einzelne Maßnahme ein Gesamtinvestitionsvolumen von 50.000,00 Euro erreichen muss (§ 10 Abs. 1 VV M-V Plan 2035).
Projekt Sockelbetrag
Die Hansestadt Wismar plant den zur Verfügung stehenden Sockelbetrag in Höhe von 50.000,00 Euro für die Umsetzung des Nutzungskonzepts Bürgerpark zu verwenden.
In der Haushaltsplanung 2026/2027 waren verschiedene Maßnahmen im Bürgerpark vorgesehen. Da diese Maßnahmen mit Kreditmitteln finanziert werden sollten und die Haushaltssituation der Hansestadt Wismar angespannt ist, hat das Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern die hierfür eingeplanten Kreditermächtigung mit Ausnahme der Beleuchtung versagt. Mit dem Sockelbetrag aus dem Sondervermögen steht nun eine anderweitige Finanzierungsmöglichkeit zur Verfügung, wenngleich auch nur in einem Umfang von 50.000 EUR. Diese 50.000 EUR sollen nun für von der Versagung betroffene Maßnahmen im Bürgerpark eingesetzt werden. Dabei wird das von der Bürgerschaft im Jahr 2025 beschlossenen Nutzungskonzept Bürgerpark mit Haus des Gastes, Reithalle und Festplatz zugrunde gelegt. Ziel des Konzepts ist die deutliche Steigerung der Attraktivität und Aufenthaltsqualität, Möglichkeiten der Nutzung im Rahmen von Freizeit- und Breitensportaktivitäten und die Vernetzung der beiden größten Stadtteile von Wismar (Friedenshof und Wendorf) mit rd. 22.000 Einwohnern.
Diese Maßnahme ist in der Prioritätenliste enthalten und eingestuft in Priorität 3. Dies begründet sich daraus, dass es sich um eine freiwillige Aufgabe handelt. Eine anderweitige Förderkulisse ist bisher für dieses Projekt nicht ersichtlich.
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Maßnahme |
Investitionsvolumen in Euro |
Investitionsbudget aus dem Sondervermögen in Euro |
Eigenmittel in Euro |
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Umsetzung Nutzungskonzept Bürgerpark |
50.000,00 |
50.000,00 |
0,00 |
Zusammenfassung
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Schwerpunkte Investitionsbudget |
Maßnahme |
Investitions- volumen in Euro |
Investitionsbudget aus dem Sondervermögen in Euro |
Eigenmittel in Euro |
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Schwerpunkt 1 |
Ostsee-Schule – Ersatzneubau Schule mit Dreifeldsporthalle |
39.000.000,00 |
entsprechend der Schülerstatistik 2024/25 und 2029/30 sowie Projektauswahl priorisierte Projektliste |
entsprechend dem zur Verfügung gestellten Investitionsbudget |
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Schwerpunkt 2 |
Deckschichtsanierung Nordostzubringer |
2.060.000,00 |
1.229.992,21 |
830.007,79 |
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Schwerpunkt 3 |
Sanierung und Erweiterung der Funktionsgebäude des Kurt-Bürger- Stadions |
13.854.000,00 |
1.793.954,25 |
8.772.851,75 zzgl. Förderung 3.287.194,00 |
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Sockelbetrag |
Umsetzung Nutzungskonzept Bürgerpark |
50.000,00 |
50.000,00 |
0,00 |
Investitionsmaßnahmen sind regelmäßig von zeitlichen Verschiebungen und / oder planerischen Änderungen betroffen. Aufgrund dessen behält sich die Hansestadt Wismar vor, die Investitionsbudgets für die Schwerpunkte 2 und 3 ganz oder teilweise untereinander zu verschieben oder für das Projekt in Schwerpunkt 1 einzusetzen.
Finanz. Auswirkung
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Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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Keine finanziellen Auswirkungen |
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x |
Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 |
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr |
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Ergebnishaushalt |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Auszahlung in Höhe von |
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Deckung |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre |
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Ergebnishaushalt |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
21520.6816610/TH07 (Ostsee-Schule) 42400.6816610/TH07 (Kurt-Bürger-Stadion) 54101.6816610/TH08 (Nordostzubringer) 55101.6816610/TH08 (Bürgerpark) |
Einzahlung in Höhe von |
(unbekannt)
1.793.954,25 €
1.229.992,21 €
50.000,00 € |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Auszahlung in Höhe von |
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Deckung |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm |
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Die Maßnahme ist keine Investition |
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x |
Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten 21520002 – Ersatzneubau Ostsee-Schule mit Dreifeldsporthalle 42400004 – Kurt-Bürger-Stadion – Sanierung und Erweiterung der Funktionsgebäude 54101035 – Deckschichtensanierung Nordostzubringer 55101XX – Nutzungskonzept Bürgerpark |
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Die Maßnahme ist eine neue Investition |
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4. Die Maßnahme ist: |
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x |
neu |
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freiwillig |
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eine Erweiterung |
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Vorgeschrieben durch: |
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(Alle Beträge in Euro)
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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