Antrag aus der Politik öffentlich - VOP/2026/0733

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beauftragt den Bürgermeister, sich gegenüber dem Landkreis Nordwestmecklenburg als Aufgabenträger des ÖPNV dafür einzusetzen, dass für das Stadtgebiet der Hansestadt Wismar das Serviceangebot „Halten auf Wunsch“ in den Abend- und Nachtstunden (ab 20:00 Uhr) im Rahmen des bestehenden Öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDA) mit der NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH geprüft und umgesetzt wird. Ziel ist es, Fahrgästen durch ein flexibles Aussteigen zwischen den regulären Haltestellen einen sichereren, kürzeren Heimweg zu ermöglichen und den ÖPNV so, ohne finanzielle Mehrbelastung, attraktiver zu machen.
 

Dabei ist zu prüfen,

1.      inwieweit die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen des bestehenden ÖDA zwischen dem Landkreis Nordwestmecklenburg und NAHBUS die Einführung eines flexiblen Ausstiegs in den Abend- und Nachtstunden nach dem Vorbild anderer Modelle, wie in Rostock oder Schwerin, bereits zulassen oder kurzfristig integriert werden können,

 

2.      welche klaren Kriterien für das Fahrpersonal definiert werden müssen, damit das Anhalten zwischen den regulären Haltestellen nur dort erfolgt, wo es die Straßen- und Verkehrsverhältnisse, sowie die Sicherheitslage im Einzelfall gefahrlos zulässt, und

 

3.      wie eine transparente Information, etwa durch Hinweise in den Bussen & Haltestellen, auf den Internetseiten von NAHBUS und der Hansestadt Wismar oder über Social-Media-Plattformen, ausgestaltet sein muss, um die Bürger über die Nutzung dieses neuen Nachtservices zu informieren.

 


 

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Sachverhalt

Wer in den Abend- und Nachtstunden mit dem Bus in Wismar unterwegs ist, steht nach dem Aussteigen oft vor längeren Fußwegen durch schlecht beleuchtete Straßen oder ruhige Stadtteile. Dies sorgt für ein schlechtes Sicherheitsgefühl auf dem Heimweg.

Andere Städte haben dieses Problem bereits erkannt und durch die Einführung des Service „Halten auf Wunsch“ pragmatisch und unbürokratisch gelöst. Ab 20:00 Uhr können Fahrgäste dem Busfahrer rechtzeitig signalisieren, dass sie zwischen zwei regulären Haltestellen aussteigen möchten. Das Fahrpersonal entscheidet dann situationsabhängig und eigenverantwortlich, wo ein sicherer Stopp möglich ist.

Wie die behördlichen Prüfungen und Erfahrungen aus Städten wie Rostock und Schwerin zeigen, führt das „Halten auf Wunsch“ zu keinerlei finanziellen Mehrbelastungen für die Kommune. Es werden weder zusätzliche Kilometer gefahren noch neue Linien eingerichtet; es handelt sich um eine reine, serviceorientierte Optimierung des bestehenden Netzes.

Da der Busverkehr in Wismar über den Landkreis Nordwestmecklenburg und dessen Dienstleistungsauftrag mit NAHBUS organisiert wird, ist hierzu eine direkte Abstimmung zwischen dem Bürgermeister und dem Landrat erforderlich, um diesen kostenlosen Sicherheits-Mehrwert für die Wismarer schnellstmöglich auf den Weg zu bringen.

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Finanz. Auswirkung

Es entstehen keine zusätzlichen finanziellen Aufwendungen für den städtischen Haushalt.

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