Antrag aus der Politik öffentlich - VOP/2026/0718
Grunddaten
- Betreff:
-
Nachtfahrverbot für Mähroboter in der Hansestadt Wismar
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag aus der Politik öffentlich
- Federführend:
- 1 Büro der Bürgerschaft
- Bearbeiter:
- Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Fraktion Die Linke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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28.05.2026
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Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister wird beauftragt, für das gesamte Stadtgebiet der Hansestadt Wismar ein umgehendes Nachtfahrverbot für Mähroboter zu erlassen, um den Schutz des Igels und anderer nachtaktiver Tiere sicherzustellen.
Das Verbot soll täglich spätestens eine Stunde vor Sonnenuntergang beginnen und frühestens eine Stunde nach Sonnenaufgang enden.
Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, eine umfassende Aufklärungskampagne zum Schutz von Igeln zu entwickeln und umzusetzen. Diese soll insbesondere Informationen über Gefahren durch Mähroboter sowie geeignete Schutzmaßnahmen enthalten.
Die Kampagne ist über geeignete Kanäle zu verbreiten, insbesondere durch Veröffentlichungen in lokalen Zeitungen, auf der Internetseite der Stadt sowie über weitere digitale und analoge Informationsangebote.
Sachverhalt
In mehreren Städten, darunter Köln, Leipzig, Göttingen, Mainz, Bad Oldesloe und Schwerin, wurden nächtliche Fahrverbote für Mähroboter eingeführt. Ziel dieser Maßnahmen ist die Reduzierung von Verletzungen und Tötungen nachtaktiver Wildtiere, insbesondere des Igels.
Der Igel ist ein nach Bundesnaturschutzrecht besonders geschütztes Wildtier und überwiegend nachtaktiv. Der Einsatz von Mährobotern während der Dämmerung und Nacht gefährdet dieser Tiere. Das zeitlich begrenzte Fahrverbot in den Nachtstunden stellt eine geeignete Maßnahme dar, um dieses Risiko zu verringern.
