Antrag aus der Politik öffentlich - VOP/2026/0717
Grunddaten
- Betreff:
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Hundesteuerermäßigungen überarbeiten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag aus der Politik öffentlich
- Federführend:
- 1 Büro der Bürgerschaft
- Bearbeiter:
- Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Fraktion Die Linke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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28.05.2026
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Bereit
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister wird beauftragt, eine Änderung der Hundesteuersatzung der Hansestadt Wismar zu erarbeiten und der Bürgerschaft zur ersten Sitzung nach der Sommerpause 2026 zur Beschlussfassung vorzulegen.
Dabei sollen insbesondere folgende Regelungen aufgenommen werden:
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Im § 7 [Steuerbefreiung] Abs. 4 soll der Steuerbefreiungstatbestand für Hunde, die aus Tierheimen oder ähnlichen Tierschutzeinrichtungen, die Hunde aus dem Stadtgebiet der Hansestadt Wismar aufnehmen bzw. vermitteln, auf 24 Monate angehoben werden.
Dies gilt nicht für als gefährlich eingestufte Hunde.
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In § 8 [Steuerermäßigungen] ist ein zusätzlicher Ermäßigungstatbestand aufzunehmen:
Für als gefährlich eingestufte Hunde, die aus einem von der Hansestadt Wismar beauftragten Tierheim übernommen wurden, kann auf Antrag eine Steuerermäßigung von 50 % in den ersten 24 Monaten gewährt werden (d. h. 350 € statt 700 €).
§ 9 [Bestimmungen für Steuervergünstigungen] Abs. 2 muss dementsprechend gestrichen werden.
Sachverhalt
Eine zeitnahe Vermittlung von Tieren aus Tierheimen stellt eine wirksame Maßnahme des Tierschutzes dar. So wie in vielen Kommunen hat auch die Hansestadt Wismar schon länger eine Regelung zur Ermäßigung der Hundesteuer für Hunde aus den Einrichtungen vorgesehen, die Tiere aus der Hansestadt Wismar aufnehmen und wieder vermitteln. Diese Maßnahme möchten wir gerne von 12 auf 24 Monate ausweiten, um damit weiter zur Entlastung der Einrichtungen beizutragen.
Zugleich können sich hieraus mittelbare finanzielle Entlastungen für die öffentliche Hand ergeben. Neben pauschalen Zahlungen für Fundtiere entstehen insbesondere bei sichergestellten Hunden laufende Kosten, beispielsweise durch Tagessätze für die Unterbringung. Vor diesem Hintergrund steht der potenziellen Reduzierung dieser Ausgaben ein begrenzter Verzicht auf Hundesteuereinnahmen gegenüber.
Für als gefährlich eingestufte Hunde („Listenhunde“) ist derzeit ein deutlich erhöhter Steuersatz vorgesehen. Gleichzeitig gestaltet sich die Vermittlung dieser Tiere aus Tierheimen erfahrungsgemäß schwieriger. Durch eine Reduzierung des Steuersatzes um 50 % kann ein kleiner Anreiz geschaffen werden, auch diese Hunde aus den Einrichtungen in zuverlässige Hände dauerhaft zu vermitteln.
Mit einem ermäßigten Steuersatz von 350 € im Jahr bleibt weiterhin ein deutlicher Abstand zur vollständigen Steuerbefreiung für andere Hunde bestehen, sodass sowohl ordnungspolitischen als auch tierschutzbezogenen Aspekten Rechnung getragen wird.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen tragen insgesamt dazu bei, die Vermittlungschancen von Tierheimhunden zu verbessern und die Tierheime im Gebiet der Hansestadt Wismar zu entlasten.
