Beschlussvorlage - VO/2026/0670
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss des "Teil III – Maßnahmenkonzeption, Realisierungs-, Monitoring- und Evaluierungskonzept" des Verkehrsentwicklungsplanes der Hansestadt Wismar
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60.2 Abt. Planung
- Bearbeiter:
- Anika Witt
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; 1 Büro der Bürgerschaft; II Senator; 60 BAUAMT
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Sanierungsausschuss
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Vorberatung
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11.05.2026
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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28.05.2026
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Sachverhalt
Mit Beschluss der Bürgerschaft im November 2020 (VO/2020/3711) wurde die Erarbeitung eines Verkehrsentwicklungsplanes und das dafür zu Grunde gelegte Arbeitsprogramm bzw. die Aufgabenstellung beschlossen. Die Erarbeitung des Verkehrsentwicklungsplans erfolgte dementsprechend in einem umfassenden Prozess mit enger Einbeziehung der Kommunalpolitik, wichtiger Akteure und Stakeholder sowie der breiten Öffentlichkeit. Mit dem Beschluss der Ziele für die verkehrliche Entwicklung der Hansestadt Wismar durch die Bürgerschaft (VO/2024/4934) wurde neben dem bereits bestehenden integrierten Stadtentwicklungskonzept frühzeitig ein weiterer Grundstein für die Erarbeitung der Konzepte und Maßnahmen gelegt. Die Analysen, Ziele, sowie schließlich Strategien und Maßnahmen wurden in insgesamt fünf Lenkungskreis- und neun Arbeitskreisterminen, verschiedenen Workshops und zentralen Informationsveranstaltungen mit vielen Bürgerinnen und Bürgern und Verbänden erörtert und diskutiert. Zahlreiche Anregungen fanden Eingang in die Strategien und Maßnahmen. Die Analysen wurden in einem Berichtsteil I und die Ziele in einem Berichtsteil II zusammengestellt, welche auf der Internetseite (https://www.wismar.de/Leben-in-Wismar/Bauen-Wohnen/Stadtplanung/Sonstige-Planungen-und-Konzepte/) einsehbar sind.
Nunmehr wird der Abschluss des Verkehrsentwicklungsplanes mit dem Berichtsteil III – Maßnahmenkonzeption, Realisierungs-, Monitoring- und Evaluierungskonzept – s. Anlage 1 vorgelegt.
Die darin enthaltenen Maßnahmen wurden anhand von 8 Handlungsfeldern systematisch untersucht, hergeleitet und bewertet und finden sich abschließend in einer zusammengefassten Maßnahmentabelle wieder.
Die 8 Handlungsfelder untergliedern sich wie folgt: Straßennetz und Kfz-Verkehr
- Ruhender Verkehr
- Radverkehr
- Fußverkehr und öffentlicher Raum
- Öffentlicher Personenverkehr
- (maritime) Wirtschaft und Tourismus
- Mobilitäts- und Verkehrssystemmanagement / innovative Mobilität
- Fokus Altstadt
Zu jedem Handlungsfeld wurden die Maßnahmen zusätzlich in einem Plan innerhalb der Hansestadt Wismar verortet.
Maßnahmen, die einen besonderen Stellenwert aufgrund der zu erwartenden Wirkungen, der öffentlichen Wahrnehmung oder der Schaffung von Voraussetzungen für weitere Maßnahmen aufweisen und somit eine hohe Priorität haben bzw. auch als Schlüsselmaßnahmen deklariert sind, in gesonderten Steckbriefen kompakt zusammengefasst.
Ebenso wird eine Strategie zur Beobachtung, Kontrolle und etwaiger Nachsteuerung des Verkehrsentwicklungsplanes aufgezeigt, um eine optimale und nachhaltige Umsetzung zu gewährleisten. Somit kann die Bürgerschaft auch in der Zukunft in regelmässigen Zeiträumen über den Abarbeitungsstand und etwaige geänderte Anforderungen informiert werden.
Abschließend sei darauf verwiesen, dass die vorgelegten Maßnahmen den Rahmen für die strategische Ausrichtung der Verkehrsentwicklung innerhalb der Hansestadt Wismar darlegen. Die ausgewiesenen Prioritäten stellen dabei keine vorgegebene Rang- und Reihenfolge der Abarbeitung der Maßnahmen dar. Einzelne Maßnahmen sind in Abhängigkeit des Kosten- und Gestaltungsrahmens im Weiteren separat zu planen und unter der Voraussetzung der finanziellen Mittel gemäß den durch die Bürgerschaft zu beschließenden Haushaltsplanungen umzusetzen. Dabei sind dann auch die Fachexpertisen sowohl der Bürgerschaft als auch externer Institutionen, wie sie bspw. bereits im begleitenden Arbeitskreis vertreten waren, hinzuzuziehen.
Mit der Anlage 2 ist die Präsentation zur Informationsveranstaltung der Bürgerschaftsmitglieder und Sachkundigen Einwohner vom 29.04.2026 infomativ beigefügt.
Finanz. Auswirkung
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Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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Keine finanziellen Auswirkungen |
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Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 |
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr |
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Ergebnishaushalt |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Auszahlung in Höhe von |
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Deckung |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre |
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Ergebnishaushalt |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Auszahlung in Höhe von |
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Deckung |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm |
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Die Maßnahme ist keine Investition |
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Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten |
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Die Maßnahme ist eine neue Investition |
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4. Die Maßnahme ist: |
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neu |
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freiwillig |
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eine Erweiterung |
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Vorgeschrieben durch: |
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(Alle Beträge in Euro)
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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16,8 MB
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2
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(wie Dokument)
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13,4 MB
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