Beschlussvorlage - VO/2026/0608-02
Grunddaten
- Betreff:
-
Benutzungs- und Entgeltordnung für Parkplätze, das Parkhaus und die Tiefgarage in der Hansestadt Wismar
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 68 Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb
- Bearbeiter:
- Mirjam Völsen
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator
- Verantwortlich:
- Buntrock, Stephanie
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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30.04.2026
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Sachverhalt
Der Parkplatz zwischen Stadthalle und Bürgermeister-Haupt-Straße ist der Stadthalle zugeordnet und dient den Nutzern und Besuchern als Parkmöglichkeit. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindet sich das Erlebnisbad Wonnemar, welches über eine größere Anzahl an Parkmöglichkeiten auf einem Parkplatz und in einer Parkpalette für seine Besucher verfügt.
Seit 2024 ist das Parken für die Nutzer des Wonnemar entgeltpflichtig und wird mit einer kameragestützten Technik überwacht. Gleichzeitig wurde auf dem Parkplatz des nahegelegenen Penny-Markt eine Kameraerfassung installiert und das Parken zeitlich begrenzt.
Das hat zur Folge, dass der Parkplatz der Stadthalle bereits ohne den Betrieb der Halle zu 80-90% ausgelastet ist.
Aus diesem Grund sollte auf dem Parkplatz der Stadthalle eine auf Kennzeichenerfassung basierende Schrankenanlage installiert werden.
Die Diskussionen um die geplante Bewirtschaftungsform des Parkplatzes der Stadthalle sowie insbesondere die entfallenden Stellplätze, die hohen Investitionskosten sowie die laufenden Bewirtschaftungskosten haben dazu geführt, dass sich die Verwaltung noch einmal intensiv mit dem Thema auseinander gesetzt hat.
Als Alternative zur Schrankenanlage kann der Parkplatz nordöstlich der Stadthalle mit einer sogenannten Free-Flow-Anlage bewirtschaftet werden. Free-Flow bedeutet in diesem Zusammenhang Kennzeichenerfassung über Kameras und Bezahlung der Parkscheine über Parkscheinautomaten bzw. App, ganz ohne Schrankenanlage.
Bei der Bewirtschaftung eines Parkplatzes mit einer kamerabasierten Free-Flow-Anlage wird das Kennzeichen beim Befahren des Parkplatzes erfasst. Der Nutzer geht zum Bezahlen seines Parkscheins an den Parkscheinautomaten oder nutzt eine Handypark-App. Beim Verlassen wird das Kennzeichen ebenfalls gescannt. Hat der Nutzer den Parkschein nicht bezahlt, hat er die Möglichkeit den Parkschein online innerhalb einer definierten Frist, meistens 48 Stunden, noch zu zahlen. Konnte für den Parkvorgang kein Geldeingang verbucht werden, wird eine Zahlungsaufforderung versendet. Die Höhe der Vertragsstrafe wird entsprechend der üblichen Anbieterregelungen zzgl. des jeweils geschuldeten Parkentgeltes festgelegt.
Die Investitionskosten einer Free-Flow-Anlage liegen bei ca. 25.000,- € zzgl. laufender Servicegebühren für den Kameraserver, die jährlichen Folgekosten für die Betreuung und Entleerung eines Parkscheinautomaten bei ca. 1.800,- € jährlich.
Die Schrankenanlagen auf den Parkplätzen Altstadt/Hafen und Altstadt Westhafen wurden 2012 errichtet. Ihre Leistungsfähigkeit ist kurz vor dem Ablauf. Für die Umrüstung einer der Bestandsanlagen auf Kennzeichenerfassung kann die Schrankenanlage verwendet werden. Gleichfalls wäre diese Maßnahme ein Beitrag zur Nachhaltigkeit, da auf Tickets als Verbrauchsmaterial verzichtet wird. Die darüber hinaus beschafften Materialien sind ebenfalls im Parkraum einsetzbar.
Daher wurde die Entscheidung getroffen, die Bewirtschaftungsform auf eine Free-Flow Anlage zu ändern.
Der geplante Beginn der finanziellen Bewirtschaftung des Parkplatzes Stadthalle sowie das Voranschreiten der technischen Möglichkeiten beim Bezahlen der Entgelte für das Parken in der Hansestadt Wismar erfordern die Neufassung dieser Benutzungs- und Entgeltordnung.
Abschließend wurden in der Entgelttabelle der Benutzungs- und Entgeltordnung für Parkplätze, das Parkhaus und die Tiefgarage in der Hansestadt Wismar der Dauermietvertrag für je 120,- € pro Monat, der Nachparkvertrag (17:00-09:00 Uhr) für 50,- € je Monat und der Beschäftigtentarif (Mo-Fr, 06:00-19:00 Uhr, Nov-April) für 75,- € je Monat im Parkhaus Altstadt-Hafen gestrichen.
Im Unterschied zum Einstellvertrag garantiert der Dauermietvertrag dem Mieter einen festen Stellplatz im Parkhaus. Dieser darf von keinem anderen Nutzer belegt werden. Der EVB als Betreiber hätte durch Anbringen von Firmenschildern oder Mieternamen dafür Sorge zu tragen. Das Entgelt in Höhe von 120,- € pro Monat trägt nicht die Stellplatzkosten. Beim Einstellvertrag wird dem Mieter die Einfahrt ohne festen Stellplatz garantiert. Sind wenig Mieter anwesend, kann der Stellplatz vorübergehend durch einen Kurzzeitparker genutzt werden.
In den vergangenen siebeneinhalb Jahren seit Inbetriebnahme des Parkhauses Altstadt-Hafen wurde keiner dieser Vertragsarten abgeschlossen. Die Erfahrung zeigt, dass die Einschränkungen in der Nutzung zu groß sind. Aus diesem Grund ist die Streichung vorgesehen.
Finanz. Auswirkung
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X |
Keine finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Kernhaushalt |
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Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 |
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr |
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Ergebnishaushalt |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Auszahlung in Höhe von |
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Deckung |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre |
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Ergebnishaushalt |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Auszahlung in Höhe von |
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Deckung |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm |
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Die Maßnahme ist keine Investition |
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Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten |
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Die Maßnahme ist eine neue Investition |
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4. Die Maßnahme ist: |
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neu |
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freiwillig |
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eine Erweiterung |
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Vorgeschrieben durch: |
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(Alle Beträge in Euro)
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öffentlich
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