Beschlussvorlage - VO/2026/0696

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Kultur, Sport, Jugend, Bildung und Soziales empfiehlt vorbehaltlich der Genehmigung des Doppelhaushaltes 2026/2027 den Abschluss der in Anlage 1 beigefügten Fördervereinbarung zwischen der Hansestadt Wismar und der Evangelischen Musikschule Wismar e.V. zur finanziellen Förderung des Projekts „Wismarer Kinderorchester Klangfunken“ in Höhe von 6.480,00 Euro für das Förderjahr 2026.

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Sachverhalt

Die Evangelische Musikschule Wismar e.V. steht für die langjährige Bereicherung des musikpädagogischen Angebots in der Hansestadt Wismar. Mit seinen vielfältigen Musikkursen – sowohl in den eigenen Räumen als auch direkt in den Grundschulen – schafft der Verein ein offenes und barrierefreies Bildungsangebot. Der Verein heißt jedes Kind willkommen, ganz gleich aus welchem kulturellen Umfeld es kommt oder wie die finanzielle Situation zu Hause aussieht. Ziel ist es, durch die Musik soziale Brücken zu bauen, die gesellschaftliche Teilhabe zu stärken und die bunte Vielfalt unserer Gemeinschaft aktiv zu fördern.

Das Projekt „Wismarer Kinderorchester Klangfunken“ hat den Anspruch, dass Kinder ab einem Alter von neun Jahren ihre schon erlernten musikalischen Fähigkeiten in einem Orchester vertiefen und neue Instrumente kennenlernen können. Es handelt sich hierbei um ein ergänzendes Angebot zu bereits in Wismar bestehenden Musikschulkursen, zum Beispiel bei der Kreismusikschule Carl Orff NWM.

Finanzierung:

Die Evangelische Musikschule Wismar e.V. hat beim Amt für Bildung und Sport für das Förderjahr 2026 einen Förderantrag in Höhe von 6.480,00 Euro eingereicht. Die Fördermittel werden zur Gegenfinanzierung der anfallenden Personalkosten für die Orchesterleitung/Co-Orchesterleitung (hauptamtliches Personal) und für die Verwaltungsarbeit benötigt.

In der kommunalen Kulturförderung der Hansestadt Wismar sind gemäß der geltenden Förderrichtlinie für die Bereiche Kultur, Jugend und Wohlfahrtspflege Personalkosten bei Projekten nicht zuwendungsfähig.

Aufgrund der Bedeutung für die Weiterentwicklung des musikpädagogischen Angebots für die Kinder unserer Stadt empfiehlt die Hansestadt Wismar in diesem Einzelfall die Förderung des Projektes der Evangelischen Musikschule Wismar e.V. im Jahr 2026 als freiwillige Leistung im Rahmen einer Fördervereinbarung.  

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Finanz. Auswirkung

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

 X

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 28102.5415920/TH 07

Aufwand in Höhe von

6.480,00 € 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

28102.7415900/TH 07 

Auszahlung in Höhe von

6.480,00 € 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

 

Ergebnishaushalt

 

 

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

 

Finanzhaushalt

 

 

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

X 

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

X 

neu

X 

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

(Alle Beträge in Euro)

 

 

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Anlagen

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