Beschlussvorlage - VO/2026/0694

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss der Hansestadt Wismar beschließt zur Sicherstellung der Entsorgung/Verwertung des auf der Kläranlage Wismar anfallenden Klärschlammes die Ausschreibung der dazu notwendigen Fremdleistungen über einen externen Dienstleister. 

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Sachverhalt

Der bei der Abwasserreinigung anfallende Klärschlamm auf der Kläranlage Wismar wird aktuell einer landwirtschaftlichen Verwertung zugeführt. Der bestehende Vertrag endet am 31.12.2026. 

 

Zur Sicherstellung der Entsorgung/Verwertung des Klärschlammes, welcher bei der Abwasserreinigung auf der Kläranlage in Wismar (Wendorf) anfällt, sind die Leistungen für den Transport und die Entsorgung/Verwertung auszuschreiben und an ein fachkundiges Unternehmen zu vergeben.

 

Dabei soll berücksichtigt werden, dass die stoffliche Zusammensetzung des auf der Kläranlage Wismar (Wendorf) anfallenden Klärschlammes die Möglichkeit bietet, den Klärschlamm weiterhin landwirtschaftlich zu verwerten (Dünger). Aufgrund gesetzlicher Änderungen (EU-Kommunalabwasserrichtlinie, Düngemittelverordnung) ist eine landwirtschaftliche Verwertung des Klärschlamms weiterhin bis 2029/2032 möglich (abhängig von der Ausbaugröße der Kläranlage und der stofflichen Zusammensetzung des Klärschlamms). Ab 2032 ist eine thermische Verwertung mit Phosphorrückgewinnung verpflichtend. Im Vergleich zur thermischen Verwertung belaufen sich die Kosten einer landwirtschaftlichen Verwertung auf ca. die Hälfte (150 €/t netto thermisch, 75 €/t netto landwirtschaftlich).

 

Der aktuelle Entsorgungspreis beläuft sich auf ca. 55 €/t (netto). Für die Jahre 2027/2028 ist eine Preissteigerung von ca. 20 €/t netto zu erwarten. Die Gesamtkosten für die Jahre 2027/2028 werden wie folgt abgeschätzt:

 

4.500 t/a * 75 €/t = 337.500 € (netto) im Jahr

337.500 €/a * 2 a = 675.000 € (netto) für 2 Jahre

 

Die Abwicklung des Vergabeverfahrens soll über einen externen Dienstleister erfolgen. Für die Inanspruchnahme des Dienstleisters fällt ein Transaktionsgeld (2,5 % des geschätzten Netto-Auftragswertes) an:

 

337.500 €/a * 0,025 = 16.875 €/a (Transaktionsentgelt pro Jahr)

16.875 €/a * 2 a = 33.750 € (Transaktionsentgelt für 2 Jahre)

 

Aufgrund der erwarteten gesetzlichen Änderungen im Umgang mit der Entsorgung/Verwertung von Klärschlämmen wird keine vertragliche Option zur Verlängerung vereinbart. 

 

Die Zuständigkeit des Hauptausschusses folgt aus §12 Abs. 1 Satz c) der 2. Änderungssatzung der Betriebssatzung des Entsorgungs- und Verkehrsbetriebes der Hansestadt Wismar.

 

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Finanz. Auswirkung

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 X

Keine finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Kernhaushalt

 

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

 

Ergebnishaushalt

 

 

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

 

Finanzhaushalt

 

 

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

 

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

 

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

(Alle Beträge in Euro)

 

 

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