Beschlussvorlage - VO/2026/0659

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Kultur, Sport, Jugend, Bildung und Soziales empfiehlt vorbehaltlich der Genehmigung des Doppelhaushaltes 2026/2027 im Rahmen der kommunalen Kulturförderung eine Förderung der evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde St. Marien und St. Georgen Wismar/Kantorei Wismar für das Projekt "Chorsinfonisches Konzert der Kantorei Wismar 2026" in Höhe von 4.000,00 Euro. 

Reduzieren

Sachverhalt

Die evangelisch-lutherische Kirchengemeinde St. Marien und St. Georgen Wismar/Kantorei Wismar hat einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus der kommunalen Kulturförderung für das Förderjahr 2026 beim Amt für Bildung und Sport (Posteingang am 12.02.2026) eingereicht. Für die Durchführung eines chorsinfonischen Konzertes am 03.04.2026 in der St. Nikolai-Kirche Wismar wird eine Zuwendung in Höhe von 4.000,00 Euro beantragt. Die Gesamtausgaben und Gesamteinnahmen betragen insgesamt 17.000,00 Euro. 

 

Auf Grundlage der Förderrichtlinie für die Bereiche Kultur, Jugend und Wohlfahrtspflege der Hansestadt Wismar sind von den geplanten Einzelausgaben in dem Projekt die Ausgaben für Unterbringung/Verpflegung in Höhe von 300,00 Euro sowie für Fahrtkosten in Höhe von 900,00 Euro nicht zuwendungsfähig. Demnach betragen die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben 15.800,00 Euro. 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

 X

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 28102.5415920/TH07

Aufwand in Höhe von

4.000,00 € 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

28102.7415900/TH07 

Auszahlung in Höhe von

4.000,00 € 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

 

Ergebnishaushalt

 

 

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

 

Finanzhaushalt

 

 

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

X 

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 X

neu

 X

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

(Alle Beträge in Euro)

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...