Beschlussvorlage - VO/2026/0608-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die als Anlage 1 angefügte Benutzungs- und Entgeltordnung für Parkplätze, das Parkhaus und die Tiefgarage in der Hansestadt Wismar.

Reduzieren

Sachverhalt

Der Eigenbetriebsausschuss hat in seiner Sitzung am 03.03.2026 einen Beschluss zur Änderung der Vorlage gefasst.

Folgende Änderungen für den Tarif des Parkplatzes Stadthalle wurden beschlossen:

 • An Stelle von 0,50€ je angefangene 20 Minuten Parkzeit wird ein Entgelt in Höhe von 0,50 € je angefangene 30 Minuten Parkzeit fällig.

• Der Tageshöchstbetrag beträgt 4,00 € anstelle von 6,00 €.

Der Parkplatz zwischen Stadthalle und Bürgermeister-Haupt-Straße ist der Stadthalle zugeordnet und dient den Nutzern und Besuchern als Parkmöglichkeit. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindet sich das Erlebnisbad Wonnemar, welches über eine größere Anzahl an Parkmöglichkeiten auf einem Parkplatz und in einer Parkpalette für seine Besucher verfügt.

Seit 2024 ist das Parken für die Nutzer des Wonnemar entgeltpflichtig und wird mit einer kameragestützten Technik überwacht. Gleichzeitig wurde auf dem Parkplatz des nahegelegenen Penny-Markt eine Kameraerfassung installiert und das Parken zeitlich begrenzt.

Das hat zur Folge, dass der Parkplatz der Stadthalle bereits ohne den Betrieb der Halle zu 80-90% ausgelastet ist.

Aus diesem Grund wird auf dem Parkplatz der Stadthalle eine auf Kennzeichenerfassung basierende Schrankenanlage installiert.

Darüber hinaus etablieren sich im Parkraum technische Neuerungen, welche das Onlinebezahlen von Tickets, auch bei Schrankenanlagen, ermöglichen. Diese waren bisher nicht Bestandteil der Benutzungs- und Entgeltordnung.

Der geplante Beginn der finanziellen Bewirtschaftung des Parkplatzes Stadthalle sowie das Voranschreiten der technischen Möglichkeiten beim Bezahlen der Entgelte für das Parken in der Hansestadt Wismar erfordern die Neufassung dieser Benutzungs- und Entgeltordnung.

Abschließend wurden in der Entgelttabelle der Benutzungs- und Entgeltordnung für Park-plätze, das Parkhaus und die Tiefgarage in der Hansestadt Wismar der Dauermietvertrag für je 120,- € pro Monat, der Nachparkvertrag (17:00-09:00 Uhr) für 50,- € je Monat und der Beschäftigtentarif (Mo-Fr, 06:00-19:00 Uhr, Nov-April) für 75,- € je Monat im Parkhaus Altstadt-Hafen gestrichen.

Im Unterschied zum Einstellvertrag garantiert der Dauermietvertrag dem Mieter einen festen Stellplatz im Parkhaus. Dieser darf von keinem anderen Nutzer belegt werden. Der EVB als Betreiber hätte durch Anbringen von Firmenschildern oder Mieternamen dafür Sorge zu tragen. Das Entgelt in Höhe von 120,- € pro Monat trägt nicht die Stellplatzkosten. Beim Einstellvertrag wird dem Mieter die Einfahrt ohne festen Stellplatz garantiert. Sind wenig Mieter anwesend, kann der Stellplatz vorübergehend durch einen Kurzzeitparker genutzt werden.

In den vergangenen siebeneinhalb Jahren seit Inbetriebnahme des Parkhauses Altstadt-Hafen wurde keiner dieser Vertragsarten abgeschlossen. Die Erfahrung zeigt, dass die Einschränkungen in der Nutzung zu groß sind. Aus diesem Grund ist die Streichung vorgesehen.

 

Anlage 1: Benutzungs- und Entgeltordnung für Parkplätze, das Parkhaus und die Tiefgarage in der Hansestadt Wismar

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

 

Ergebnishaushalt

 

 

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

 

Finanzhaushalt

 

 

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

 

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

 

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

(Alle Beträge in Euro)

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...