Anfrage aus der Politik öffentlich - BAP/2026/0656
Grunddaten
- Betreff:
-
Darstellungen des Bemessungshochwasserstandes im Flächennutzungsplan
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage aus der Politik öffentlich
- Federführend:
- 1 Büro der Bürgerschaft
- Bearbeiter:
- Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
|
Anfrage / Antwort / Bericht
|
|
|
|
26.03.2026
|
Sachverhalt
In der Vorlage zum TOP 6.1 Bebauungsplan Nr. 89/24 “Sondergebiet Öffentliche Verwaltung und Feuerwehr (…)” im Bauausschusses vom 09.03.26 wird darüber informiert, dass der Bemessungshochwasserstand nach einer Neubeurteilung im Jahr 2022 auf +3,70m ü.NHN erhöht wurde. Dazu bitten wir um Beantwortung der folgenden Fragen:
- Welche Institution hat den Bemessungshochwasserstand im Jahr 2022 neu beurteilt und dessen Höhe festgelegt?
- Ist es richtig, dass im aktuell gültigen Flächennutzungsplan (Stand Okober 2021), der auf der Webseite der HWI einsehbar ist, eine blaue Linie das Überschwemmungsgebiet (bzw. Flächen für den Hochwasserschutz) auf Basis des alten Bemessungshochwasserstandes von +3,20m ü.NHN (aus dem Jahr 2012) markiert?
- Warum wurde diese blaue Linie nicht innerhalb der letzten 5 Jahre aktualisiert?
- Warum wurde in der Auslegungsunterlage zum o.g. B-Plan die Darstellung des neuen Bemessungshochwasserstandes nicht aktualisiert eingezeichnet? Andere Nachrichtliche Übernahmen (wie z.B. die Grenze des Trinkwasserschutzgebiets WSZ IIIB) wurden ebenfalls dargestellt.
