Anfrage aus der Politik öffentlich - BAP/2026/0641

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Das Gelände des Einkaufszentrum Drewespark war vor Baubeginn als „Problemfläche“ bekannt. Während der Bauphase wurde kontaminierter Boden auf Grundstücken der Hansestadt von der bauausführenden Firma ohne Genehmigung durch die Hansestadt zwischengelagert. Der Bauträger hat diesen Vorgang stillschweigend geduldet ggf. sogar bewußt initiiert?

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Wir bitten daher um Auskunft zu folgenden Punkten:

1) Wurden im Vorfeld der Bebauung Bodenuntersuchungen durchgeführt?

2) Falls ja, welche Ergebnisse wurden dabei festgestellt?

3) Gab bzw. gibt es Hinweise auf kontaminierte Flächen, die einer besonderen Behandlung bei /vor der Errichtung des Einkaufszentrum bedürfen? Waren dem Investor die Belastungen bekannt?

4) Wurde der Investor vertraglich beauftragt die kontaminierten Flächen zu bereinigen und die Erdmassen fachgerecht zu entsorgen?

5) Wurden durch die Hansestadt vorab entsprechende Maßnahmen ergriffen, um mögliche Gefährdungen auszuschließen?

Gab es während der Bauphase Hinweise auf mögliche Belastungen des Bodens auf städtischen Flächen, die im Zusammenhang mit der Errichtung des Einkaufszentrums relevant sind.

Warum ist der kontaminierte Aushub auf den Grundstücken der Hansestadt zwischengelagert und nicht sofort fachgerecht entsorgt worden?

Diese Frage muss aus Sicht der CDU-Fraktion sorgfältig geprüft werden, um Gefährdungen für Menschen und Umwelt auszuschließen.

6) Ist die Betriebsgenehmigung des Einkaufszentrums im jetzigen Zustand gegeben?

7) Kann eine gesundheitliche Gefährdung der Einkaufenden, der Hotelgäste etc. bedenkenlos ausgeschlossen werden?

8) Was ist durch die Hansestadt bisher unternommen?

Ist der Verursacher aufgefordert worden?

9) Warum wurde der Zustand, die Situation am Drewespark durch die Hansestadt in 2025 auf Anfrage der CDU kleingeredet?

War der Hansestadt Wismar die Situation nicht bekannt oder warum wurde diese kleingeredet?

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