Anfrage aus der Politik öffentlich - BAP/2026/0640

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Sachverhalt

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Anlässlich der Eröffnung der neuen Sporthalle am Friedenshof I bittet die Fraktion Bürger für Wismar um Auskunft zu folgenden Punkten:

 

Nach aktuellen Angaben stehen in der Sporthalle 140 Plätze für Zuschauer zur Verfügung. Bezieht sich diese Zahl ausschließlich auf Sitzplätze für Besucher oder umfasst sie die gesamte zulässige Personenzahl, die sich gleichzeitig in der Halle aufhalten darf?

 

Wenn es sich bei den 140 Plätzen um die gesamte Kapazität handelt: Gibt es eine gesonderte Regelung oder Aufteilung zwischen Zuschauern,  Sportlern sowie Betreuungs- und Funktionspersonal?

 

Existiert eine festgelegte maximale Anzahl an Personen (z. B. Besucher, Sportler, Betreuer), die sich gleichzeitig in der Halle aufhalten darf – und wenn ja, auf welcher Grundlage wurde diese ermittelt (z. B. Brandschutz, Nutzungsordnung, bauliche Vorgaben)?

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