Beschlussvorlage - VO/2026/0628
Grunddaten
- Betreff:
-
Entscheidung über die Einleitung und Ausgestaltung des
Vergabeverfahrens für die Vergabe von Bauleistungen über 250.000 €
gemäß § 7 (8) Ziffer 1 Hauptsatzung
Bauvorhaben Sanierung Nordostzubringer, 1. Bauabschnitt
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60.4 Abt. Straßen- und Grünflächenverwaltung
- Bearbeiter:
- Sven Göhlich
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; 20 AMT FÜR FINANZVERWALTUNG; 20.1 Abt. Kämmerei; 60 BAUAMT
- Verantwortlich:
- Tiede, Patrick
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Sanierungsausschuss
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zur Kenntnis
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09.03.2026
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Bei der Baumaßnahme handelt es sich um eine Deckschichtensanierung des Nordostzubringers, 1. Bauabschnitt - von Knotenpunkt B105 / A14 bis Höhe Schwedenschanze. Die Deckschicht des Nordostzubringers in der Hansestadt Wismar ist in einem altersbedingt schlechten Zustand. Die Straße ist seit 23 Jahren für den Verkehr freigegeben und die Deckschicht hat ihre Lebensdauer erreicht. Der Gebrauchszustand der Straße ist in diesem Abschnitt zwingend wiederherzustellen. Im 1. Bauabschnitt soll die Fahrbahndeckschicht auf einer Länger von ca. 1.725 m in Asphaltbauweise erneuert werden. Die Bauzeit soll ca. 7 Wochen betragen.
Die Maßnahme muss technologisch bedingt in 3 Teilbauabschnitten, unter Vollsperrung des Nordostzubringers, durchgeführt werden. Die Verkehrsführung während der Bauzeit wurde mit den erforderlichen Behörden abgestimmt. Die Umleitung der anfallenden Verkehre erfolgt ab der Kreuzung A 14 / B 105 über die Straßen Am Weißen Stein / Rostocker Straße, L 12 Philosophenweg, L 12 Poeler Straße und umgedreht.
Es handelt sich hierbei um eine Gemeinschaftsbaumaßnahme der Hansestadt Wismar und des Landkreises Nordwestmecklenburg (Knotenpunkt Hornstorf Kreisstraße K 34). Die erforderliche Kostenteilungsvereinbarung soll nach Beschlussfassung abgeschlossen werden.
Die zur Ausführung kommende Bauleistung ist in Anlage 1 zusammengestellt und in Anlage 2 im Lageplan dargestellt.
Bei Bereitstellung der finanziellen Mittel kann die Maßnahme ab dem 2. Quartal 2026 ausgeschrieben und im 2. Halbjahr 2026 baulich realisiert werden. Die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Fördermitteln wird geprüft.
Der Beschluss wird vorbehaltlich der Bereitstellung der finanziellen Mittel gefasst. Hintergrund ist, dass noch keine Genehmigung für den Haushalt 2026/2027 durch die Rechtsaufsichtsbehörde vorliegt.
Begründung der Vergabeart:
Vergaberechtlich erfolgt eine öffentliche Ausschreibung als Regelfall der Vergabe. Eine beschränkte Ausschreibung ist hier möglich, da der voraussichtliche Auftragswert den Schwellenwert von 1 Mio. EUR nicht übersteigt. Ein EU-weites Vergabeverfahren ist nicht notwendig, da der EU-Schwellenwert von 5,404 Mio. EUR nicht überschritten wird.
Zuschlagskriterium:
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Finanz. Auswirkung
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Keine finanziellen Auswirkungen |
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x |
Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 |
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr |
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Ergebnishaushalt |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
54101.7852200/0961000 TH 08 |
Auszahlung in Höhe von |
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Deckung |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf): Die Finanzierung ist erst mit der Genehmigung des Haushaltes 2026/2027 durch die Rechtsaufsichtsbehörde gesichert. |
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre |
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Ergebnishaushalt |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Auszahlung in Höhe von |
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Deckung |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm |
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Die Maßnahme ist keine Investition |
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x |
Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten Maßnahmen-Nr.: 54101035 |
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Die Maßnahme ist eine neue Investition |
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4. Die Maßnahme ist: |
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x |
neu |
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freiwillig |
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eine Erweiterung |
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x |
Vorgeschrieben durch: Verkehrssicherungspflicht |
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(Alle Beträge in Euro)
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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43,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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683,1 kB
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