Beschlussvorlage - VO/2026/0628

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss stimmt der Einleitung der beschränkten Ausschreibung für die Bauleistung "Sanierung Nordostzubringer - 1. Bauabschnitt" unter Vorbehalt der Genehmigung des Haushalts 2026/2027 zu.

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Sachverhalt

Bei der Baumaßnahme handelt es sich um eine Deckschichtensanierung des Nordostzubringers, 1. Bauabschnitt - von Knotenpunkt B105 / A14 bis Höhe Schwedenschanze. Die Deckschicht des Nordostzubringers in der Hansestadt Wismar ist in einem altersbedingt schlechten Zustand. Die Straße ist seit 23 Jahren für den Verkehr freigegeben und die Deckschicht hat ihre Lebensdauer erreicht. Der Gebrauchszustand der Straße ist in diesem Abschnitt zwingend wiederherzustellen. Im 1. Bauabschnitt soll die Fahrbahndeckschicht auf einer Länger von ca. 1.725 m in Asphaltbauweise erneuert werden. Die Bauzeit soll ca. 7 Wochen betragen.

Die Maßnahme muss technologisch bedingt in 3 Teilbauabschnitten, unter Vollsperrung des Nordostzubringers, durchgeführt werden. Die Verkehrsführung während der Bauzeit wurde mit den erforderlichen Behörden abgestimmt. Die Umleitung der anfallenden Verkehre erfolgt ab der Kreuzung A 14 / B 105 über die Straßen Am Weißen Stein / Rostocker Straße, L 12 Philosophenweg, L 12 Poeler Straße und umgedreht.

Es handelt sich hierbei um eine Gemeinschaftsbaumaßnahme der Hansestadt Wismar und des Landkreises Nordwestmecklenburg (Knotenpunkt Hornstorf Kreisstraße K 34). Die erforderliche Kostenteilungsvereinbarung soll nach Beschlussfassung abgeschlossen werden.

Die zur Ausführung kommende Bauleistung ist in Anlage 1 zusammengestellt und in Anlage 2 im Lageplan dargestellt.

Bei Bereitstellung der finanziellen Mittel kann die Maßnahme ab dem 2. Quartal 2026 ausgeschrieben und im 2. Halbjahr 2026 baulich realisiert werden. Die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Fördermitteln wird geprüft.

Der Beschluss wird vorbehaltlich der Bereitstellung der finanziellen Mittel gefasst. Hintergrund ist, dass noch keine Genehmigung für den Haushalt 2026/2027 durch die Rechtsaufsichtsbehörde vorliegt.

Begründung der Vergabeart:

Vergaberechtlich erfolgt eine öffentliche Ausschreibung als Regelfall der Vergabe. Eine beschränkte Ausschreibung ist hier möglich, da der voraussichtliche Auftragswert den Schwellenwert von 1 Mio. EUR nicht übersteigt. Ein EU-weites Vergabeverfahren ist nicht notwendig, da der EU-Schwellenwert von 5,404 Mio. EUR nicht überschritten wird.

Zuschlagskriterium:

Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.

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Finanz. Auswirkung

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

x 

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

54101.7852200/0961000

TH 08 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

Die Finanzierung ist erst mit der Genehmigung des Haushaltes 2026/2027 durch die Rechtsaufsichtsbehörde gesichert.

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

 

Ergebnishaushalt

 

 

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

 

Finanzhaushalt

 

 

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

 

Die Maßnahme ist keine Investition

x 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

Maßnahmen-Nr.: 54101035

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

x 

neu

 

freiwillig

 

eine Erweiterung

x 

Vorgeschrieben durch: Verkehrssicherungspflicht

(Alle Beträge in Euro)

 

 

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Anlagen

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