Beschlussvorlage - VO/2026/0622

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Eigenbetriebsausschuss stimmt der Einleitung und Ausgestaltung eines Vergabeverfahrens für den Einbau einer Klimatisierungsanlage und der Beseitigung von Baumängeln im Verwaltungsgebäude auf dem Betriebshof des EVB, Werftstraße 1, zu. 

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Sachverhalt

Auf dem Betriebshof in der Werftstr.1 im Verwaltungsgebäude (Fertigstellung 05/2004) haben die Büros großflächige Fensterfronten. Dadurch sind die Büros sehr stark der Sonneneinstrahlung ausgesetzt. So kommt es seit Jahren zu erheblicher Erwärmung der Büroräume. Nur bedingt können angebrachte Jalousien oder durch Vornahme von Querlüftungen Überhitzungen punktuell verhindert werden. Um einer Überhitzung entgegenzuwirken wurde im Jahr 2007 eine wassergekühlte Klimaanlage zumindest im Dachgeschoss eingebaut. Diese musste leider wegen irreparabler Schäden im Juli 2021 stillgelegt werden.

 

Zur Vermeidung physischer Belastungen der Beschäftigten im Verwaltungsgebäude und zur Schaffung von gesunden Arbeitsbedingungen unter Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung, sollen die alten Klimageräte und Leitungen zurück gebaut und durch eine neue Klimatisierungsanlage auf allen Etagen ersetzt werden.

 

Wegen bautechnischer Mängel im Brandschutz, der Gebäudedämmung und Schallisolierung im Dachgeschoss ist in diesem Zuge, auch aus wirtschaftlicher Sicht, das Dachgeschoss dringend zu sanieren.

Ein Brandschutzkonzept wird derzeit durch ein Planungsbüro erstellt und befindet sich in finaler Abstimmung.

 

Die Investitionskosten werden wie folgt geschätzt:

- Klimatisierungsanlage ca. 252.016,98 Euro netto,

- Beseitigung von bautechnischen Mängeln ca. 207.025,00 Euro netto.

Beide Investitionskosten sind in dem Wirtschaftsplan 2026/2027 eingeplant.

 

Im Vergabeverfahren sind zwei getrennte Ausschreibungen gemäß VOB/A geplant.

 

Für die Klimatisierung erfolgt das Vergabeverfahren in drei Losen:

LOS 1: Bauleistungen und LOS 2: Elektroarbeiten als freihändige Vergaben,

LOS 3: Klimatechnik als beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb.

 

Die Ausschreibung der Bauleistungen für die Beseitigung von bautechnischen Mängeln erfolgt als öffentliche Ausschreibung.

Zuschlagskriterium ist jeweils der Preis.

 

Die Zuständigkeit des Hauptausschusses folgt aus §12 Abs. 1 Satz c) der 2. Änderungssatzung der Betriebssatzung des Entsorgungs- und Verkehrsbetriebes der Hansestadt Wismar.

 

  

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Finanz. Auswirkung

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 X

Keine finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Kernhaushalt

 

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

 

Ergebnishaushalt

 

 

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

 

Finanzhaushalt

 

 

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

 

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

 

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

(Alle Beträge in Euro)

 

 

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