Beschlussvorlage - VO/2026/0590
Grunddaten
- Betreff:
-
Betriebsleitung des Entsorgungs- und Verkehrsbetriebes (EVB)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 11 AMT FÜR PERSONAL, ORGANISATION UND IT
- Bearbeiter:
- Michel Ohlerich
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; 1 Büro der Bürgerschaft; II Senator
- Verantwortlich:
- Ohlerich, Michel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Eigenbetriebsausschuss
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Vorberatung
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03.02.2026
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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26.03.2026
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Sachverhalt
Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung vom 26.06.2025 entschieden, Frau Stephanie Buntrock mit Wirkung zum 01.07.2025 befristet für ein Jahr im Rahmen einer „Führung auf Probe“ gemäß § 31 TVöD mit der Betriebsleitung des Entsorgungs- und Verkehrsbetriebes (EVB) zu betrauen (VO/2025/0363).
Frau Buntrock hatte bereits zuvor zum 01.01.2025 die Leitung des Bereichs Zentrale Dienste im EVB übernommen und wurde im März 2025 durch Beschluss der Bürgerschaft zur stellvertretenden Betriebsleiterin bestellt. Sie brachte zu diesem Zeitpunkt umfassende Führungserfahrung aus früheren beruflichen Stationen mit und konnte sich innerhalb kurzer Zeit in die Strukturen und Abläufe des EVB einarbeiten.
Während der befristeten Übernahme der Betriebsleitung hat sich Frau Buntrock gut bis sehr gut in dieser Funktion bewährt. Der EVB wurde durch Frau Buntrock zukunftsgerichtet und verlässlich geführt. Darüber hinaus wurde die Arbeit unter der Leitung von Frau Buntrock weitergeführt und wichtige Entwicklungen vorgenommen. Frau Buntrock verfolgt dabei konsequent einen ganzheitlichen Blick auf den Eigenbetrieb, stärkt Führungs- und Entscheidungsstrukturen und fördert eine klare, transparente Zusammenarbeit innerhalb des Führungsteams sowie mit den einzelnen Bereichen des EVB.
Die Zusammenarbeit mit Frau Buntrock gestaltet sich positiv. Insbesondere ihr strukturiertes Vorgehen, ihre Führungskompetenz sowie ihre Fähigkeit, bestehende Abläufe und das Führungsteam zu festigen und weiterzuentwickeln, haben schon jetzt zu einer positiven Entwicklung des EVB beigetragen. Die in der Bewährungsphase gewonnenen Erfahrungen bestätigen, dass Frau Buntrock den Anforderungen der Betriebsleitung in vollem Umfang gerecht wird.
Vor diesem Hintergrund stellt die dauerhafte Bestellung von Frau Buntrock zur Betriebsleiterin eine konsequente Fortführung der bisherigen Entscheidung dar. Sie gewährleistet Kontinuität in der Führung des EVB und schafft zugleich verlässliche Rahmenbedingungen für die weitere Entwicklung des Eigenbetriebes.
Auch Frau Buntrock hat gegenüber ihrem Dienstvorgesetzten, Herrn Senator Berkhahn, erklärt, dass sie bereit ist, die Aufgabe der Betriebsleiterin ab dem 01.07.2026 dauerhaft zu übernehmen.
Finanz. Auswirkung
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Keine finanziellen Auswirkungen |
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x |
Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 |
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr |
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Ergebnishaushalt |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Auszahlung in Höhe von |
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Deckung |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf): Entgeltgruppe 15 - TVöD-E (im Wirtschaftsplan ausgewiesene Vergütung der Eigenbetriebsleitung) |
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre |
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Ergebnishaushalt |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Auszahlung in Höhe von |
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Deckung |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf): Entgeltgruppe 15 - TVöD-E (im Wirtschaftsplan ausgewiesene Vergütung der Eigenbetriebsleitung)
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3. Investitionsprogramm |
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x |
Die Maßnahme ist keine Investition |
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Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten |
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Die Maßnahme ist eine neue Investition |
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4. Die Maßnahme ist: |
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neu |
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freiwillig |
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eine Erweiterung |
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x |
Vorgeschrieben durch: § 3 EigVO M-V |
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(Alle Beträge in Euro)
