Anfrage aus der Politik öffentlich - BAP/2026/0615
Grunddaten
- Betreff:
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Nachfragen zu VO/2025/0500-03 - Vollübertragung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Wismar mbH auf die Hansestadt Wismar gem. §§ 175 ff. Umwandlungsgesetz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage aus der Politik öffentlich
- Federführend:
- 1 Büro der Bürgerschaft
- Bearbeiter:
- Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Fraktion Bürger für Wismar
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Anfrage / Antwort / Bericht
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29.01.2026
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Sachverhalt
Zur Vorlage VO/2025/0500-03 hat unsere Fraktion folgende Nachfragen:
1. Unterliegt die Übertragung einzelner Leistungen der Wirtschaftsförderungsgesellschaft auf die Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Kreises dem Vergaberecht?
1.1 Wenn nein, auf welche Ausnahme wird sich berufen?
1.2 Wie kann die beabsichtigte Aufgabenübertragung sichergestellt werden?
2. Wenn die Aufgabe in die Kernverwaltung wechselt, ist die starre Bindung an die tariflichen Bedingungen des TVöD und den Haushalt nebst Stellenplan zwingend.
2.1 Wie soll die sichergestellt werden, dass flexibel auf Personalbedarfe reagiert wird?
2.2 Wie sollen beispielsweise Studenten oder andere geringfügig Beschäftigte im Stellenplan sichergestellt werden? Diese sind projektbezogen zwingend erforderlich.
2.3 Wie soll sichergestellt werden, dass die technische Ausstattung flexibel an die Bedarfe angepasst wird? Hintergrund ist, dass die Kernverwaltung an IT und IT-Vorschriften sowie den Haushalt gebunden ist. Ein Ausprobieren von Anwendungen (z.B. KI, neue Apps für die Förderung etc.) dürfte nur im Korsett der Stadtverwaltung möglich sein? Wie soll die dringend notwendige Flexibilität erreicht werden?
3. Wie viel Geld wird durch die Auflösung tatsächlich in den Haushalt der Stadt einfließen können?
4. Welche Kosten sind mit der Verschmelzung verbunden?
