Anfrage aus der Politik öffentlich - BAP/2026/0613

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Aktuelle Medienberichte und Bürgerbeschwerden (u.a. Wohngebiet „Ostseeblick“) zeigen, dass die Hansestadt Wismar bei Gemeinschaftseigentum ohne Verwalter dazu übergeht, einzelne Eigentümer als Gesamtschuldner für die vollständigen Gebühren in Anspruch zu nehmen. Die Betroffenen werden damit faktisch als privates Inkassobüro der Stadt instrumentalisiert, ohne dass der Bescheid über diesen Umstand hinreichend aufklärt.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
 

  1. Umfang: In wie vielen Fällen hat die Hansestadt Wismar im laufenden Veranlagungszeitraum Gebührenbescheide an Einzelpersonen verschickt, die eine gesamtschuldnerische Haftung für eine Eigentümergemeinschaft (ohne bestellten Verwalter) beinhalten?
  2. Transparenzgebot: Warum verzichtet die Verwaltung in diesen Bescheiden auf einen expliziten Hinweis, dass es sich um eine Gesamtsumme für mehrere Parteien handelt, und wie vereinbart die Verwaltung dieses Unterlassen mit dem rechtsstaatlichen Bestimmtheits- und Transparenzgebot?
  3. Ermessensausübung: Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl des "Zahlungspflichtigen", wenn mehrere Eigentümer gleichberechtigt zur Verfügung stehen, und wie wird dabei der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt, wenn Einzelpersonen das finanzielle Risiko und den administrativen Aufwand für eine Vielzahl von Nachbarn aufgebürdet wird?
  4. Zukunftslösung: Plant die Verwaltung – zur Wahrung des sozialen Friedens in den Wohnquartieren – künftig auf eine getrennte Veranlagung nach Miteigentumsanteilen umzustellen, sofern die Eigentumsverhältnisse (z.B. aus dem Grundbuch oder vorangegangenen Erschließungsbeiträgen) bekannt sind?

 

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