Beschlussvorlage - VO/2025/0584

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt, für die im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Hansestadt Wismar ausgewiesenen gewerblichen Bauflächen sowie Grünflächen mit Zweckbestimmung Dauerkleingärten im Bereich Lembkenhof/ Lübsche Burg ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen.

 

2. Der Bereich der Änderung wird wie folgt begrenzt:

im Norden: durch die Dauerkleingartenanlage „Wendorf II“ e.V.

im Osten: durch Flächen aufgelassener Kleingärten, der Kita „Hansehüppers“, einer Sporthalle sowie eines Lidl-Marktes

im Süden: durch die Wohnbebauung südlich der Lübschen Straße

im Westen: durch die Wohnbebauung Lübsche Straße 215 sowie den PSV-Sportplatz

(siehe Anlagen)

 

3. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erhält die Bezeichnung: 66. Änderung des Flächennutzungsplanes „Umwandlung von gewerblichen Bauflächen und Grünflächen mit Zweckbestimmung Dauerkleingärten in ein Sonstiges Sondergebiet Bildungscampus“

 

4. Der Beschluss zur Aufstellung der 66. Änderung des Flächennutzungsplanes ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen.

 

5. Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 vorgesehene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist von der Verwaltung durchzuführen.

 

6. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB ist durchzuführen.

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Sachverhalt

Im wirksamen Flächennutzungsplan der Hansestadt Wismar ist der Plangeltungsbereich als gewerbliche Baufläche und als Grünfläche mit Zweckbestimmung Dauerkleingärten dargestellt.

 

Die Stadt beabsichtigt, diese Flächen als Sonstiges Sondergebiet mit Zweckbestimmung Bildungscampus zu entwickeln.

 

Parallel hierzu soll gemäß Beschlussvorlage VO/2025/0583 der Bebauungsplan Nr. 90/26 „Sonstiges Sondergebiet Bildungscampus Wismar“ aufgestellt werden.

 

Planungsrechtliche Grundlage für die Aufstellung des Bebauungsplanes nach dem Entwicklungsgebot ist die Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes.

 

Die derzeitige Ausweisung von gewerblichen Bauflächen und Grünflächen mit Zweckbestimmung Dauerkleingärten ist in ein Sonstiges Sondergebiet mit Zweckbestimmung Bildungscampus zu ändern.

(siehe Anlagen)

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Finanz. Auswirkung

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

 

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

x

neu

x

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

(Alle Beträge in Euro)

 

 

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Anlagen

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