Beschlussvorlage - VO/2025/0583

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 90/26 „Sonstiges Sondergebiet Bildungscampus Wismar“, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines Berufsschulzentrums Nord sowie weiteren Bildungseinrichtungen zu schaffen.

Das Planänderungsverfahren wird im Regelverfahren durchgeführt.

 

2. Der Bereich der Änderung des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

im Norden: durch die Dauerkleingartenanlage „Wendorf II“ e.V.

im Osten: durch Flächen aufgelassener Kleingärten, der Kita „Hansehüppers“, einer Sporthalle sowie eines Lidl-Marktes

im Süden: durch die Wohnbebauung südlich der Lübschen Straße

im Westen: durch die Wohnbebauung Lübsche Straße 215 sowie den PSV-Sportplatz

(siehe Anlage 1)

 

3. Das Planverfahren erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 90/26 „Sonstiges Sondergebiet Bildungscampus Wismar“.

 

4. Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen.

 

5. Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 vorgesehene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist von der Verwaltung durchzuführen.

 

6. Die Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB sind von der Verwaltung durchzuführen.

 

7. Der Bürgermeister der Hansestadt Wismar wird legitimiert, im Namen der Hansestadt Wismar den Städtebaulichen Vertrag zur Übernahme von Planungsleistungen, entsprechend Anlage 3, mit dem Landrat des Landkreises Nordwestmecklenburg zu schließen.

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Sachverhalt

Der Vorhabenträger, der Landkreis NWM, beabsichtigt die bauliche Erweiterung seines Berufsschulzentrums Nord im Bereich Lübsche Straße/Werftstraße zum Zwecke der Zentralisierung der Berufsausbildung am Standort Wismar. (Anlage 2 – Antrag des Vorhabenträgers)

 

Als planungsrechtliche Grundlage ist hierfür die Erarbeitung eines Bebauungsplanes erforderlich.

Für die Erarbeitung des Bebauungsplanes Nr. 90/26 „Sonstiges Sondergebiet Bildungscampus Wismar“ ist wiederum gemäß Entwicklungsgebot eine Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes Voraussetzung.

Somit wird im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 90/26 ein Verfahren zur Aufstellung der 66. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt. (siehe Vorlage VO/2025/0584)

 

Zur Durchführung der beiden Bauleitplanverfahren ist vorgesehen, mit dem Landkreis NWM einen Städtebaulichen Vertrag zur Übernahme von Planungsleistungen abzuschließen. (siehe Anlage 3 – Städtebaulicher Vertrag)

 

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Finanz. Auswirkung

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

 

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

x

neu

x

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

(Alle Beträge in Euro)

 

 

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Anlagen

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