Beschlussvorlage - VO/2026/0596

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Kultur, Sport, Jugend, Bildung und Soziales empfiehlt vorbehaltlich der Genehmigung des Doppelhaushaltes 2026/2027 nachfolgende Projekte im Rahmen der kommunalen Kulturförderung im Förderjahr 2026 zu fördern:

 

Nummer 1: Kunstverein Wismar e.V. – Projekt: Ausstellungen mit Künstler aus Deutschland und Europa – Förderhöhe: 5.800,00 Euro

 

Nummer 2: Archivverein Wismar e.V. – Projekt: Übersetzung des ältesten Stadtbuches des Ostseeraumes aus dem Lateinischen – Förderhöhe: 2.500,00 Euro

 

Nummer 3: Christlicher Hilfsverein Wismar e.V. – Projekt: Refinanzierung Erbbaupacht –Förderhöhe: 1.921,75 Euro

 

Nummer 4: Protinus gGmbH – Maßnahme: Ökologischer Schulort Wismar (Personal- und Sachkosten) – Förderhöhe: 120.000,00 Euro

 

Nummer 5: Claudia Senoner – Projekt: Wismar Stories – Tanzlabor Wismar –Förderhöhe: 2.700,00 Euro

 

Nummer 6: Förderverein Poeler Kogge e.V. – Maßnahme: Persenning zur Abdeckung der Poeler Kogge- Förderhöhe: 19.404,74 Euro

 

Nummer 7 Festspiele M-V gGmbH – Projekt: MV singt – Förderhöhe: 10.000,00 Euro

 

Nummer 8: Shantychor Blänke e.V. – Projekt: Qualitätssicherung des Chores, Honorar und Mietzuschuss–Förderhöhe: 2.000,00 Euro

 

Nummer 9: Allgemeiner Studierendenausschuss der Hochschule Wismar – Projekt: CampusOpenAir 2026- Förderhöhe: 18.000,00 Euro

 

Nummer 10: Landesverband der Musikschulen in M-V e.V. – Projekt: 23. Landes-Saxophongruppen- Workshop – Förderhöhe: 1.250,00 Euro

 

Nummer 11: Evangelische Musikschule Wismar e.V. – Projekt: Musikstarter – Förderhöhe: 8.220,00 Euro

 

Nummer 12: Evangelische Musikschule Wismar e.V. – Projekt: Wismarer Kinderorchester „Klangfunken“- Förderhöhe: 6.480,00 Euro

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Sachverhalt

Im Förderbereich "Kommunale Kulturförderung" haben 20 Vereine und Verbände auf der Grundlage der Förderrichtlinie für die Bereiche Kultur, Jugend und Wohlfahrtspflege bei der Hansestadt Wismar Anträge auf Gewährung einer Zuwendung eingereicht. Die beantragten Förderhöhen umfassen eine Gesamtsumme in Höhe von 381.624,52 €. Demgegenüber stehen Haushaltsmittel in Höhe von 399.300,00 € vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts durch das Innenministerium M-V zur Verfügung. 

 

Von den 20 Förderanträgen werden dem Ausschuss zur Votierung 12 Förderanträge vorgelegt. Für weitere 6 Förderanträge bestehen Fördervereinbarungen zwischen den betreffenden Vereinen und der Hansestadt Wismar. Bei den übrigen 3 Förderanträgen liegt die beantragte Fördersumme unter 1.000,00 Euro, sodass diese Anträge gemäß der o.g. Förderrichtlinie dem Ausschuss nicht zur Votierung vorgelegt werden. 

 

Eine Übersicht aller Förderanträge ist der Vorlage als Anlage beigefügt. 

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Finanz. Auswirkung

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

X 

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

28102.5415920/TH 07

Aufwand in Höhe von

381.624,52 € 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

28102.7415900/TH 07

Auszahlung in Höhe von

381.624,52 € 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

 

Ergebnishaushalt

 

 

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

 

Finanzhaushalt

 

 

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

X 

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 X

neu

 X

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

(Alle Beträge in Euro)

 

 

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