Beschlussvorlage - VO/2025/0540-02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 Die Bürgerschaft wählt ... zur / zum Beigeordneten und 1. Stellvertreterin / 1. Stellvertreter des Bürgermeisters.

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Sachverhalt

Die Amtszeit des 1. Stellvertreters des Bürgermeisters, Herrn Michael Berkhahn, als hauptamtlicher Beigeordneter endet gemäß § 11 Abs. 2 der Hauptsatzung der Hansestadt Wismar festgelegten Amtszeit von 7 Jahren und 6 Monaten mit Ablauf des 10.03.2026.

 

Der Bürgerschaft obliegt es, die künftige 1. Stellvertreterin / den künftigen 1. Stellvertreter des Bürgermeisters zu wählen.

 

Auf Vorschlag der Verwaltung hat die Bürgerschaft den maßgeblichen Wahltag auf den 27.11.2025 festgelegt. Im Nachgang wurde die überregionale öffentliche Bekanntmachung der Stelle beantragt. Die Veröffentlichung erfolgte im Nachgang (Fristende: 31.08.2025). Über die eingegangenen Bewerbungen wurden die Mitglieder der Bürgerschaft im Nachgang informiert.

 

Es obliegt der Bürgerschaft, Wahlvorschläge einzureichen. Folgende Wahlvorschläge sind bei der Präsidentin der Bürgerschaft eingegangen:

 

- Herr Domke, René (Fraktion Liberale Liste - FDP)

- Frau Dr. Gelinek, Sonja (Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen und Fraktion Die Linke)

- Herr Schröder, Maik (SPD-Fraktion)

- Herr Sperling, Lars (CDU-Fraktion)

 

Zum weiteren Verfahrensgang wird darauf hingewiesen, dass die Wahl dem Ministerium für Inneres und Bau M-V (Innenministerium) binnen einer Woche anzuzeigen ist. Das Innenministerium kann einer rechtswidrigen Wahl innerhalb von sechs Wochen nach Anzeige der Wahl widersprechen.

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Finanz. Auswirkung

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

x 

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

Die 1. Stellvertreterin / der 1. Stellvertreter des Bürgermeisters erhält eine Besoldung nach der Besoldungsgruppe B3 sowie eine Aufwandsentschädigung gemäß § 11 Abs. 5 der Hauptsatzung der Hansestadt Wismar. 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

 

Ergebnishaushalt

 

 

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

 

Finanzhaushalt

 

 

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

Die 1. Stellvertreterin / der 1. Stellvertreter des Bürgermeisters erhält eine Besoldung nach der Besoldungsgruppe B3 sowie eine Aufwandsentschädigung gemäß § 11 Abs. 5 der Hauptsatzung der Hansestadt Wismar. 

 

3. Investitionsprogramm

x 

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

 

freiwillig

 

eine Erweiterung

x

Vorgeschrieben durch: § 40 KV M-V

(Alle Beträge in Euro)

 

 

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