Beschlussvorlage - VO/2025/0549

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Benutzungs- und Entgeltordnung der Hansestadt Wismar für die Nutzung kommunaler Ressourcen der Bereiche Schulen und Sport, folgend Benutzungs- und Entgeltordnung genannt (Anlage).

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Sachverhalt

Die aktuell gültige Benutzungs- und Entgeltordnung der Hansestadt Wismar für die Nutzung kommunaler Einrichtungen der Bereiche Schulen und Sport und die Vergabe stadteigener Nutzungszeiten vom 01.01.2018 wurde neu gefasst und überarbeitet. Gründe hierfür sind wie folgt:

 

1) Steigende Betriebs- und Unterhaltungskosten der Sportstätten

- Die wesentlichen Faktoren für die Notwendigkeit der Anpassung der Entgeltordnung liegen in der Entwicklung der gestiegenen Aufwendungen für Instandsetzungen vorhandener Sportanlagen, Unterhaltung der Betriebsausstattung, höhere Personalkosten und gestiegene Energiekosten.

 

2) Aktualisierung der Ressourcen

- Aufgrund des Erbbaurechtsvertrages mit dem FC Anker Wismar für den Jahnsportplatz wird dieser eigenständig von dem Verein unterhalten und bewirtschaftet.

- Der PSV Wismar verwaltet die Vergabe von Zeiten an Nutzende durch die neue Fördervereinbarung ab dem 01.01.2026 auf dem PSV-Sportplatz selbst.

- Der Sportplatz Friedenshof wird zu einem öffentlichen Bolzplatz mit kleinerer Laufbahn ertüchtigt und daher nicht vermietet.

- Das Wonnemar ist keine kommunale Ressource der Hansestadt Wismar. Die Vergabe an Vereine und Schulen auf Grundlage des Nutzungsvertrags zwischen der Hansestadt Wismar und der InterSPA Gesellschaft für Betrieb Wonnemar Wismar mbH vom 28. Juli 2018 wird außerhalb der Benutzungs- und Entgeltordnung geregelt.

- Es wurden der Benutzungs- und Entgeltordnung Teilbereiche und Ausstattungen hinzugefügt, um parallele Nutzungszeiten in und auf den Ressourcen und zudem Ausstattungen wie z. B. Küchennutzungen, Musikanlagen etc. anbieten und bepreisen zu können. Die Aufteilung in Teilbereiche ermöglicht eine detailliertere Abrechnung von diesen.

- Das Angebot an Schulmehrzweckräumen wurden überarbeitet, eine Anmietung von Unterrichtsräumen ist aus Schutz von Daten der Kinder nicht mehr möglich.

 

3) Die Einführung des Sportstättenverwaltungsprogramms Locaboo veränderte die vertraglichen Regularien.

- online Buchung erstetzt die Nutzungsverträge

4) Modifizierung von 4 Entgeltgruppen

- private Sportgruppen werden in Gruppe C verlegt

- kommerziell Nutzende können künftig weitere Ressourcen buchen

- Die bisher entgeltfreie Nutzung für Nutzende unter 18 Jahren wird geändert in eine ermäßigte Nutzung, statt kostenloser Nutzung. Hier soll ein höherer Deckungsgrad nach dem Verursacherprinzip erreicht werden. Die Erfahrung zeigt, dass kostenlose Sportstätten leichtfertig ungenutzt bleiben können und für weitere Nutzungen blockiert werden würden. Die Umstellung auf ermäßigte Entgelte bewirkt umsatzsteuerlich zudem, dass der zeitliche Anteil der Verwendung der Sporthallen, der zum Vorsteuerabzug berechtigt, in erheblichen Umfang steigt. Der Gesamtvolumen des auf diese Weise zusätzlich generierten Vorsteuerabzuges übersteigt den Gesamtbetrag der neu eingeführten ermäßigten Entgelte deutlich. Die Maßnahme ist deshalb wirtschaftlich sinnvoll

 

5) Preisangabenverordnung (PAngV).

 - Nach Mitteilung des Deutschen Städtetages vom 09.07.2025 ist die Preisangabenverordnung (PAngV) auch bei kommunalen Benutzungsgebührensatzungen und privatrechtlichen Entgeltordnungen zu beachten.

- Die PAngV verlangt Transparenz durch die Pflicht zur Angabe des Gesamtpreises, der klar und leicht erkennbar sein muss. Eine Regelung in Benutzungsgebührensatzungen und privatrechtlichen Entgeltordnungen, nach denen die in der Satzung genannten Netto-Benutzungsgebühren „zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer“ zu leisten sind, sind in der Regel nicht mehr zulässig.

- Deshalb werden die Nutzungsentgelte in Brutto und Netto ausgewiesen.

Vor dem Hintergrund der Kostenentwicklungen wird eine Überarbeitung der bestehenden

Benutzungs- und Entgeltordnung angestrebt. Ziel ist es, auch zukünftig eine einheitliche und transparente Entgeltstruktur für alle Ressourcen zu garantieren, um eine gewisse nachhaltige wirtschaftliche Tragfähigkeit sicherzustellen. Die vorgeschlagene Anpassung der Entgelte trägt diesen vielfältigen Entwicklungen in angemessener Weise Rechnung und sichert die zukünftige Leistungsfähigkeit der Ressourcen im Bereich Schule und Sport der Hansestadt Wismar.

 

Grundlage für die Kalkulation der Entgelte bilden die Auswertung der durchschnittlichen Aufwendungen der Jahre 2022-2024 in Bezug auf die tatsächliche Nutzung im selben Zeitraum. Angestrebt wird unter Annahme von gleicher bzw. durch die Inbetriebnahme der Sporthallen Friedenshof I und Stadthalle leicht steigender Belegungsfrequenz und trotz steigender Kosten ein moderater Anstieg des Kostendeckungsgrades. Die Kostendeckungsquote liegt derzeit bei 5,8 %, gemäß der Prognose erhöht sie sich durch die Entgeltanpassung auf 8,84 %.

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Finanz. Auswirkung

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

 x

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

 

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

 

 

 

 

 

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

4411XXX / 07 

Ertrag in Höhe von

69.608 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 6411XXX / 07

Einzahlung in Höhe von

69.608 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

 

Ergebnishaushalt

 

 

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

 

Finanzhaushalt

 

 

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf): Einnahmen verteilen sich auf verschiedene Produkte in dem Bereich Schule und Sport. Mehreinnahmen ohne Veranstaltungen in Stadthalle und ohne Vorsteuerabzug kalkuliert.

 

3. Investitionsprogramm

 x

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

 x

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

(Alle Beträge in Euro)

 

 

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Anlagen

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