Beschlussvorlage - VO/2025/0538

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beschließt für das Vorhaben „Sanierung des Kurt-Bürger-Stadions, 2. BA, unter Berücksichtigung des denkmalgeschützten Bestands, in einer nachhaltigen Bauweise und Herstellung barrierefreier Nutzungsmöglichkeiten“ im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ Projektaufruf 2025/2026 Fördermittel zu beantragen.

 

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Sachverhalt

Mit dem Beschluss des Bundeshaushalts 2025 hat der Deutsche Bundestag in einer ersten Tranche für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ Mittel in Höhe von 333 Mio. Euro bereitgestellt. Diese Mittel sind im Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität veranschlagt, dabei sind Jahresraten über sechs Jahre vorgesehen (2026 – 2031).

Es sollen investive Projekte der Kommunen für Sportstätten mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung ermöglicht werden. Diese Projekte sind von besonderer Bedeutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration in der Kommune sowie hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit.

Im Rahmen dieses Projektaufrufs vom 16.10.2025 (Projektaufruf siehe Anlage) sollen seitens der Hansestadt Wismar für das Vorhaben „Sanierung des Kurt-Bürger-Stadions, 2. BA, unter Berücksichtigung des denkmalgeschützten Bestandes, in einer nachhaltigen Bauweise und Herstellung barrierefreier Nutzungsmöglichkeiten“ Fördermittel beantragt werden.

 

Grundsätzlich ist zu diesem Projekt Folgendes zu erwähnen:

 

Das Kurt-Bürger-Stadion in der Hansestadt Wismar ist ein zentraler Bestandteil der regionalen und städtischen Sportinfrastruktur. Neben unterschiedlichen Nutzungen durch den Jugend- und Schulsport liegt der historische Fokus der Anlage insbesondere im Bereich des Amateurfußballs sowie der Leichtathletik verankert. Der Stadionkomplex umfasst mehrere, teilweise kleinteilige Gebäudestrukturen, welche in Form und Gestaltung einen klaren Bezug zur historischen Altstadt Wismars herstellen. Die denkmalgeschützten Gebäude sind ein bedeutendes Zeugnis für die Sportarchitektur des mittleren 20. Jahrhunderts.

Gemeinsam mit den in unmittelbarer Nachbarschaft befindlichen Anlagen des Joachim-Streich-Forums (Fußball, Mehrfeldplatz) als auch der Stadthalle (Handball, Boxen, Turnen, Veranstaltungen) bildet das Kurt-Bürger-Stadion das sportartenübergreifende Zentrum von Stadt und Region.

 

Aufgrund der sich stetig weiter entwickelnden technischen wie räumlichen Anforderungen entspricht die historische Bausubstanz nicht mehr dem modernen Standard für Sportstätten, die bauliche Realität am Standort des Kurt-Bürger-Stadions kann somit die vielfältigen Anforderungen einer modernen und inklusiven Gesellschaft im Bestand nicht abbilden. Im Sinne eines nachhaltigen und zukunftsfähigen Ansatzes soll die denkmalgeschützte Sportstätte daher umfassend saniert, ergänzt und durch einen interdisziplinären Charakter in der Nutzung aufgewertet werden.

 

Die angestrebte Sanierung hat zum Ziel die bestehende Anlage sowohl energetisch als auch baulich umfassend zu ertüchtigen, um einen nachhaltigen Betrieb sowohl für sportliche Wettkämpfe (Ligabetrieb) als auch vielfältige, öffentliche Veranstaltungsformate zu sichern. Dabei steht die Öffnung des Stadions für einen breiteren Nutzerkreis durch sportliche, kulturelle und gesellschaftliche Aspekte im Fokus. Die intensive Nutzung durch Vereins-, Schul- und Breitensport des Standortes soll hierbei ausgebaut und durch den Parasport ergänzt bzw. gefördert werden.

 

Ein wesentlicher Bestandteil des Projektes ist die Herstellung von Barrierefreiheit im gesamten Stadionkomplex. Ziel ist es, eine barrierefreie Nutzung für Besucher und Athleten zu gewährleisten und so auch die Durchführung von Veranstaltungen im Bereich des Parasports ermöglicht. Die dafür neu zu schaffende, erforderliche Infrastruktur, wie beispielsweise die Erschließung aller Ebenen, sollen sich dabei in den Bestand einfügen, um den ursprünglichen Charakter der historischen Substanz weitgehend zu erhalten.

 

Eine kritische Betrachtung der zu erwartende Auslastung, beispielsweise im Bereich der Vorhaltung und Nutzung, bietet hier zusätzliches Entwicklungspotential auf dem Weg der Klimaneutralität. Die teilweise großflächig versiegelten Flächen des Stadionkomplexes, wie beispielsweise die Tribünenanlagen, sollen unter energetischen wie nachhaltigen Aspekten aufgewertet bzw. angepasst oder teilweise entsiegelt werden, um auch klimatische Veränderungen besser kompensieren zu können.

Mit den Ergebnissen einer zuvor durchgeführten Machbarkeitsstudie sollen zusätzliche planerische Schwerpunkte, Synergieeffekte und zusätzliche Potentiale identifiziert und berücksichtigt werden. Für die perspektivische Umsetzung des Vorhabens ist die zeitige Beteiligung aller relevanten Interessengruppen wie Denkmal- und Umweltschutz vorgesehen.

 

Im Rahmen des o.g. Förderprogramms erfolgt eine Förderung in Höhe von 45% durch den Bund. Es besteht allerdings die Möglichkeit auf eine 75%ige Förderung für Kommunen in Haushaltsnotlage, so dass ein 25%iger Eigenanteil durch die Kommune getragen werden muss. Die Hansestadt Wismar befindet sich in Haushaltsnotlage, so dass eine Förderung in Höhe von 75% beantragt wird.

Dies bedeutet für die Hansestadt Wismar bei einem Investitionsvolumen von 7.500.000,00 Euro, dass ein Eigenanteil von 1.875.000,00 Euro bereitgestellt wird. Dementsprechend wird eine Bundesförderung in Höhe von 5.625.000,00 Euro beantragt.

 

Der Projektvorschlag ist bis 15.01.2026 beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) einzureichen. An dieser Stelle sollte diesbezüglich schon ein Bürgerschaftsbeschluss herbeigeführt worden sein, der diesen Projektvorschlag im Grundsatz trägt.

 

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Finanz. Auswirkung

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

x

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt (Investitionsmaßnahme: 42400004)

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

42400.6816610/ TH 07

Einzahlung in Höhe von

5.625.000 EUR 

Produktkonto /Teilhaushalt:

42400.7852200/ TH 07

Auszahlung in Höhe von

7.500.000 EUR 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

3. Investitionsprogramm

 

Die Maßnahme ist keine Investition

x

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

 

freiwillig

x

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

(Alle Beträge in Euro)

 

 

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Anlagen

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