Beschlussvorlage - VO/2025/0546

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beschließt den Wirtschaftsplan 2026/ 2027 des Eigenbetriebes Seniorenheime der Hansestadt Wismar als Anlage zu den Haushaltssatzungen der Hansestadt Wismar für die Haushaltsjahre 2026/ 2027.

 

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Sachverhalt

 

Die Hansestadt Wismar stellt für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 einen Doppelhaushalt auf (VO/2025/0501). Sofern die Haushaltssatzung der Gemeinde Festsetzungen für zwei Haushaltsjahre enthält, kann gemäß § 20 Abs. 2 Eigenbetriebsverordnung (EigVO M-V) auch der Wirtschaftsplan Festsetzungen für die den Haushaltsjahren entsprechenden zwei Wirtschaftsjahre enthalten.

 

Der Wirtschaftsplan 2026/ 2027 des Eigenbetriebes Seniorenheime der Hansestadt Wismar wird der Bürgerschaft als Anlage zu den Haushaltssatzungen der Hansestadt Wismar für die Haushaltsjahre 2026/ 2027 zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

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Finanz. Auswirkung

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

X

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 – 3 Anlage

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre 2026/ 2027

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

Die finanziellen Auswirkungen können der Übersicht „1.12. Wesentliche Finanzbeziehungen zwischen Kernhaushalt und Unternehmen, Einrichtungen sowie Sondervermögen“ auf Seite 122 des Haushaltes 2026-2027 – Kernhaushalt – Band I (VO/2025/0501) entnommen werden.

 

3. Investitionsprogramm

X

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

 

freiwillig

 

eine Erweiterung

X

Vorgeschrieben durch: §§ 6, 17, 20 EigVO M-V, § 1 GemHVO-Doppik

(Alle Beträge in Euro)

 

 

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Anlagen

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