Beschlussvorlage - VO/2025/0500

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beschließt die Vollübertragung des Vermögens der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Wismar mbH auf die Hansestadt Wismar zum nächstmöglichen Zeitpunkt und beauftragt den Bürgermeister, die dazu notwendigen Maßnahmen einzuleiten.

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Sachverhalt

Die neuen politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Deutschland und im Land Mecklenburg-Vorpommern stellen die Hansestadt Wismar mit ihren vielfältigen Aufgaben in Zukunft vor große Herausforderungen. Diese erfordern auch eine strategische Neuausrichtung der künftigen kommunalen Wirtschaftsförderung, die aktuell durch die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Wismar mbH wahrgenommen wird.

Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Wismar mbH (WiFöG) wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 16.12.1991 durch die Hansestadt Wismar, die Landeshauptstadt Schwerin, die Kreise Wismar und Schwerin-Land sowie die Sparkassen Wismar und Schwerin gegründet. Im Laufe der Zeit schieden die Mitgesellschafter nach und nach aufgrund von Neugründungen eigener Wirtschaftsförderungs-gesellschaften aus. Mit Änderung des Gesellschaftsvertrags am 18.12.2013 übernahm die Hansestadt Wismar die Anteile der Sparkasse Mecklenburg-Nordwest und wurde damit zur Alleingesell-schafterin. 

Gemäß dem aktuellen Gesellschaftsvertrag ist die Tätigkeit der WiFöG auf die Verbesserung der sozialen und wirtschaftlichen Struktur im Gebiet der Hansestadt Wismar durch Förderung der Wirtschaft ausgerichtet. Zur Erreichung dieses Zieles gehört insbesondere

a)  Industrie- und Gewerbeansiedlung und die Schaffung von Arbeitsplätzen,

b)  Information und Werbung über Standortvorteile und Wirtschaftsfördermaßnahmen in der Region „Hansestadt Wismar“,

c)  Anwerbung und Ansiedlung geeigneter Industrie- und Gewerbebetriebe durch Beratung bei der Beschaffung sowie Bereitstellung von Industrie- und Gewerbegrundstücken in Zusammenarbeit mit der Hansestadt Wismar,

d)  eine umfassende Förderung und Betreuung der in dem Tätigkeitsgebiet der Gesellschaft ansässigen Betriebe,

e)  die Beratung und Unterstützung der Hansestadt Wismar in Bezug auf die Erfüllung des Gesellschaftszweckes,

f)  Förderung der Sanierung von Altlasten,

g)  allgemeine Förderung des Fremdenverkehrs durch Werbung für die Region.

 

Im Hinblick auf die künftigen Herausforderungen der Wirtschaftsförderung, den Geschäftsumfang und die Kosten der Gesellschaft sowie den bevorstehenden Ruhestand des amtieren Geschäfts-führers wurden Überlegungen zum Fortbestand der WiFöG angestellt. Im Ergebnis wird der Bürgerschaft eine Vollübertragung des Vermögens der Gesellschaft (ähnlich einer Verschmelzung durch Aufnahme) auf die Hansestadt Wismar bei gleichzeitiger Fortführung der Aufgaben durch die Kernverwaltung vorgeschlagen. Als nächstmögliche Zeitpunkte kommen der 31.12.2025 oder der 30.06.2026 in Betracht.

 

Im Zuge der vorgesehenen Vollübertragung sollen die bisher durch die Gesellschaft wahrgenommenen Aufgaben überprüft und künftig in die Strukturen der Stadtverwaltung integriert werden. Ziel ist es, durch eine engere organisatorische und inhaltliche Anbindung die Arbeit weiterzuentwickeln.

 

Die beiden Mitarbeiterinnen der Gesellschaft sind hauptsächlich für das Citymanagement zuständig. Sie erhalten die Möglichkeit, ihre Arbeit in der Stadtverwaltung fortzusetzen. Die dafür notwendigen organisatorischen Voraussetzungen und Zuordnungen sind zu prüfen und dann umzusetzen. Das Citymanagement soll künftig noch stärker als Schnittstelle zwischen Wirtschaftsförderung und  Tourismusentwicklung zur Steigerung der Attraktivität der Innenstadt fungieren. Durch diese Bündelung kann die Stadt zukünftig noch gezielter auf die verschiedenen Anforderungen reagieren. Die direkte Verbindung zwischen der Stadtverwaltung und der örtlichen Wirtschaft wird somit dauerhaft gestärkt.

 

Im Rahmen der Vorbereitung der Vollübertragung werden auch die mit dem Übergang verbundenen Herausforderungen eingeschätzt. Hierzu zählen insbesondere die Übernahme des Gesellschaftsvermögens einschließlich Immobilienanteilen, rechtliche Verpflichtungen (z. B. aus bestehenden Verträgen oder eventuellen Rechtsstreitigkeiten) sowie die Übernahme der beiden Mitarbeiterinnen der WiFöG in den Verwaltungsdienst. Diese Aspekte werden sorgfältig abgewogen.

 

Sofern die Bürgerschaft diesem Vorschlag zustimmt, wird der Beschluss als Handlungsgrundlage angesehen, um die nächsten Schritte einzuleiten. Neben der Abwicklung der Gesellschaft werden dazu u. a. Abstimmungen mit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft der Landkreises Nordwestmecklenburg erfolgen, um hier die Aufgabenwahrnehmung, insbesondere für die Vermarktung von Gewerbeflächen, festzulegen.

 

Mit der Vollübertragung könnten wichtige Entscheidungsprozesse gestrafft und beschleunigt sowie die rechtsformbedingten Erhaltungskosten der Gesellschaft (Geschäftsführung, Abschlussprüfung, Rechts- und Steuerberatung) eingespart werden. Zudem ergäbe sich die Möglichkeit, die für die Wirtschaftsförderung notwendige ämterübergreifende Fachkompetenz in der Kernverwaltung auf- und gegebenenfalls auszubauen.

 

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Finanz. Auswirkung

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

X

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

4XXXXXX

Ertrag in Höhe von

131.900 € 

Produktkonto /Teilhaushalt:

5XXXXXX

Aufwand in Höhe von

223.100 € 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

6XXXXXX

Einzahlung in Höhe von

65.000 € 

Produktkonto /Teilhaushalt:

7XXXXXX

Auszahlung in Höhe von

155.000 € 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

Die vorstehenden Angaben stellen die erwarteten, voraussichtlichen finanziellen Auswirkungen pro Jahr aus der Vollübertragung dar. Zusätzlich verfügt die Gesellschaft derzeit über einen positiven Bankbestand. Die konkrete Produkt-/Teilhaushaltszuordnung steht noch aus.

 

 

3. Investitionsprogramm

X

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

X

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

(Alle Beträge in Euro)

 

 

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Anlagen

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