Prüfvermerk/Prüfbericht gem. KPG M-V - PV/2025/0525

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Entlastung des Bürgermeisters gemäß

§ 60 Absatz 5 Satz 2 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern für die Haushaltsdurchführung des Haushaltsjahres 2024.

 

Begründung:

Gemäß § 60 Absatz 5 Satz 2 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern hat die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters für die Haushaltsdurchführung eines Haushaltsjahres zu entscheiden.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss und das Rechnungsprüfungsamt haben den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 der Hansestadt Wismar gemäß § 3a Kommunalprüfungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern geprüft.

 

Auf der Grundlage des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes zur Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024 der Hansestadt Wismar sowie des Städtebaulichen Sondervermögens empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2024.

 

 

Renate Lüders

Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses

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