Beschlussvorlage - VO/2025/0519

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt für den gekennzeichneten Bereich des Bebauungsplanes Nr. 12/91/2 „Misch-, Gewerbe- und Sondergebiet Alter Hafen“, Gesamtbereich das Bauleitplanverfahren zur 2. Änderung, Teilbereich 2 durchzuführen.

Die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12/91/2 erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB für Bebauungspläne der Innenentwicklung.

 

  1. Der Bereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

im Norden: durch eine öffentliche Verkehrsfläche für den Fuß- und Radverkehr

im Osten: durch die Stockholmer Straße bzw. öffentlichen Parkplatz

im Süden: durch denkmalgeschätzte Bestandsgebäude

im Westen: durch eine öffentliche Verkehrsfläche für den Fuß- und Radverkehr

Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 0,2 ha (siehe Anlage 1).

 

  1. Der Beschluss zur Einleitung des Änderungsverfahrens ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt zu machen.

 

  1. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB ist von der Verwaltung durchzuführen.

 

  1. Der Bürgermeister der Hansestadt Wismar wird legitimiert mit der Vorhabenträgerin den Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 12/91/2, 2. Änderung entsprechend Anlage 3 abzuschließen.

 

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Sachverhalt

Der Vorhabenträger ist Miteigentümer des Gebäudes „Hafenspitze“ und beabsichtigt auf dem bestehenden Gebäude die bislang ungenutzte Dachfläche für den Nutzungszweck einer sogenannten „Sky Lounge“ zu einem Dachgeschoss auszubauen. Der Standort im Alten Hafen bietet mit seinem Panoramablick auf die historische Altstadt, die umliegenden Speichergebäude und den Hafen ein hohes Nutzungspotenzial für den Tourismus und das städtische Leben. Die „Sky Lounge“ soll hierbei für kleine und mittlere Veranstaltungen genutzt werden können. Das Vorhaben wurde am 22.09.2025 dem Sachverständigenbeirat des UNESCO-Welterbe Altstadt Wismar vorgestellt und von diesem einstimmig zugestimmt. Hinsichtlich der Architektur soll der Dachaufbau als von den Außenwänden zurückgesetzter Baukörper mit einer Metall-Glas-Konstruktion errichtet werden, um die Kubatur des Bestandsgebäudes zu wahren.

 

Die Festsetzungen des derzeitigen Bebauungsplans lassen die gewünschte Weiterentwicklung gemäß dem zugrundeliegenden Nutzungskonzept am Standort nicht gänzlich zu. Zur Umsetzung des Vorhabens ist daher die Änderung einzelner Festsetzungen im derzeitigen Bebauungsplan Nr. 12/91/2 erforderlich, um die städtebauliche Ordnung und Entwicklung am Standort zu sichern. Dies betrifft u.a.:

  •           die Art der baulichen Nutzung
  •           das Maß der baulichen Nutzung

 

Mit Schreiben vom 22.10.2025 beantragte der Vorhabenträger die Einleitung des Änderungsverfahrens (Anlage 2). Die Planungskosten werden durch den Vorhabenträger übernommen. Hierzu ist ein Städtebaulicher Vertrag abzuschließen (Anlage 3).

 

Das Bauleitplanverfahren soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB für Bebauungspläne der Innenentwicklung durchgeführt werden. Dies darf entsprechend § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB angewandt werden, wenn die zulässige überbaubare Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO weniger als 20.000 m² beträgt.

Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplans umfasst diesbezüglich eine Fläche von lediglich 2.052 m² und erfüllt damit grundsätzlich die Voraussetzung.

Ein weiteres Kriterium zur Anwendung des § 13a BauGB ist in diesem Fall die Nachverdichtung im Sinne der Innenentwicklung. Durch die bauliche Erweiterung eines Bestandsgebäudes und dessen Lage im innerstädtischen Siedlungsbereich wird diesem Kriterium ebenfalls entsprochen.

Die gemäß § 13a Abs. 1 Satz 4 und 5 BauGB genannten Belange nach der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß UVPG, nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB sowie nach § 50 Satz 1 BImSchG werden nicht berührt, wodurch auch hier die Anwendungsvoraussetzung des § 13a BauGB erfüllt wird.

 

Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB gelten im beschleunigten Verfahren die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB. In diesem kann u.a. von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Des Weiteren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der Zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.

 

Die Fläche der 2. Änderung des Bebauungsplans ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Hansestadt Wismar als Sondergebietsfläche dargestellt. Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.

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Finanz. Auswirkung

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

X

Keine finanziellen Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

 

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

 

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

(Alle Beträge in Euro)

 

 

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Anlagen

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