Beschlussvorlage - VO/2025/0511

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Kultur, Sport, Jugend, Bildung und Soziales empfiehlt vorbehaltlich der Genehmigung des Doppelhaushaltes 2026/2027 den Abschluss der in Anlage 1 beigefügten Kooperationsvereinbarung zwischen der Hansestadt Wismar und dem Kunstverein "KaSo Wismar" e.V. zur finanziellen Förderung der Arbeit des Kunstvereins "KaSo Wismar e.V." für 2026 und 2027. 

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Sachverhalt

Der Kunstverein KaSo Wismar e.V. steht für Kreativ arbeiten und Soziales organisieren. Der Verein bietet Gesundheitsförderung in Form von psychosozialer Ressourcenstärkung überwiegend für Erwerbslose an. Dabei setzt der Verein auf eine niedrigschwellige Herangehensweise über die kreative Tätigkeit des Kunsthandwerks, um mit den Langzeitarbeitslosem ins Gespräch zu kommen, den Austausch unter ihnen anzuregen und so ihre Ressourcen für die Bewältigung der Arbeitslosigkeit mit all ihren Belastungen zu fördern. Die Projekte haben den Anspruch, die Teilnehmenden in ihrer körperlichen, seelischen und sozialen Gesundheit zu stärken und die Personen in die kommunale Lebenswelt zu integrieren.

Finanzierung:

In der Vergangenheit hat die Hansestadt Wismar die Arbeit des Kunstvereins KaSo Wismar e.V. aus Strukturmitteln der Arbeitsmarktförderung der Hansestadt Wismar gefördert. Auf Grundlage der Förderrichtlinie für die Bereiche Kultur, Jugend und Wohlfahrtspflege der Hansestadt Wismar wird die Förderung des Projektes ab dem Förderjahr 2026 aus dem Produktkonto der Wohlfahrtspflege finanziert. 

Die Hansestadt Wismar erklärt sich bereit, die jährliche Arbeit des Vereins "KaSo Wismar e.V. aus dem Bereich der Wohlfahrtspflege als freiwillige Leistung in den Haushaltsjahren 2026 und 2027 mit jährlich 40.000,00 Euro zu unterstützen. Für die Förderung muss der Verein jährlich bei der Hansestadt Wismar einen Förderantrag stellen.

Für die Planungsarbeit des Vereins soll die Fördervereinbarung für zwei Haushaltsjahre abgeschlossen werden.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

 X

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre 2026/2027

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

33100.5415900/TH 07

 

 

 

 

 

 

Aufwand in Höhe von

80.000,00 € 

 

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

33100.7415900/ TH 07 

Auszahlung in Höhe von

80.000,00 € 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 X

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

 

Ergebnishaushalt

 

 

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

57105.5415930/TH 07 

Aufwand in Höhe von

80.000,00 € 

 

 

Finanzhaushalt

 

 

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

57105.7415900/TH 07

Auszahlung in Höhe von

80.000,00 € 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

X 

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 X

neu

 X

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

(Alle Beträge in Euro)

 

 

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Anlagen

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