Beschlussvorlage - VO/2025/0505
Grunddaten
- Betreff:
-
Abschluss einer Kooperationsvereinbarung im Rahmen des Projektes Quadratkilometer Bildung.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 40 Amt für Bildung und Sport
- Bearbeiter:
- Dr. Anne Lepper
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; 1 Büro der Bürgerschaft; II Senator
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Kultur, Sport, Jugend, Bildung und Soziales
|
Vorberatung
|
|
|
|
03.11.2025
|
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Kultur, Sport, Jugend, Bildung und Soziales empfiehlt außerhalb der Förderrichtlinie den Abschluss der in Anlage 1 als Entwurf beigefügten Fördervereinbarung zwischen der Hansestadt Wismar, dem Bildungsministerium M-V und der der Stiftung Ein Quadratkilometer Bildung gGmbH im Rahmen des Projektes Quadratkilometer Bildung an der Seeblick-Grundschule der Hansestadt Wismar.
Sachverhalt
In der Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Jugend, Bildung und Soziales am 02.06.2025 informierte Frau Dr. Lepper über den Stand der Umsetzung des Startchancenprogramms in der Hansestadt Wismar. In diesem Zusammenhang wurde das Projekt „Ein Quadratkilometer Bildung“ vorgestellt, welches im Rahmen des Startchancenprogramms an der Seeblick-Grundschule durchgeführt werden soll.
Das Projekt Quadratkilometer Bildung (km2 Bildung) befasst sich seit 2007 mit dem Ansatz der sozialräumlichen Schulentwicklung für Schulen in herausfordernden Lagen. Die Stiftung km2 Bildung kooperiert mit Schulen auch im Rahmen des Startchancenprogramms (Finanzierung Säule III). Im Rahmen der Programmteilnahme liegt der Fokus auf der Vernetzung der beteiligten Akteure im Sozialraum (Kitas, Schulen, Bildungspartner, Sozialhilfepartner, anlassbezogen kommen auch Personen aus dem Schulamt, Jugendzentrum, Quartiersmanagement oder der Bibliothek dazu). Ziel ist die Verbesserung der Bildungschancen benachteiligter Kinder.
Hierzu sollen:
- die in der Bildungsbiografie kritischen Bildungsübergänge besser gestaltet werden,
- das soziale Lernen gefördert werden,
- die Lesekompetenzen gesteigert werden,
- außerschulische Angebote angeboten werden.
Austauschformate zu den Bedarfen werden von den beteiligten Netzwerkpartnern gemeinsam etabliert. Die gemeinsamen Praxislösungen bereichern die Bildungsarbeit im Sozialraum (vgl. hierzu Anlage 2).
Die Projektbestandteile sind:
- Pädagogische Werkstatt (0,7 VZÄ) > finanziert über Bundesmittel (über Säule 3 Startchancenprogramm)
Die Pädagogische Werkstatt leistet Folgendes:
- Unterstützung der beteiligten Teams durch Organisationsentwicklung durch pädagogische Werkstatt (z.B. Schutzkonzepte erstellen, Päd. Tage)
- Beratung und Coaching von Fach- und Lehrkräften sowie der teilnehmenden Schule
- Vernetzung von Ideen und Personen durch Workshops und Veranstaltungen
- Fortbildungen
- Projektmanagement
- Serviceleistungen/Prozessunterstützung
- Kümmert sich um Drittmittel/Spenden/Sponsoring
-
Entwicklungsbudget (15T€/Jahr) für kleinere Projekte / Maßnahmen > finanziert über die Stiftung km2 Bildung
für die Erstausstattung der Pädagogische Werkstatt (einmalig 10T€) > finanziert über die Aqtivator gGmbH - Restliche Kosten, die anfallen (Miete Büro für Pädagogische Werkstatt, Sachkosten…) werden über die Kommune getragen. In den ersten beiden Jahren kann dies auch über Mittel der Aqtivator GgmbH kompensiert werden. Unter die Eigenmittel der Kommune fallen auch Leistungen der Eigenbetriebe und Tochtergesellschaften. Dazu zählt z.B. die zur Verfügungstellung eines Büroraums durch die Wohnungsbaugesellschaft mbH der Hansestadt Wismar (Wobau). Ebenso zählt als Leistung der Kommune auch die Vermittlung von Spenden/Sponsoring von z.B. Sparkassenstiftung, Bürgerfonds etc. Die Mittelzuweisung im Falle des Eigenmitteleinsatzes erfolgt auf Grundlage eines Förderantrages beim Amt für Bildung und Sport im Rahmen eines Zuwendungsbescheids an den Träger der Pädagogischen Werkstatt.
Im Rahmen der Projektumsetzung an der Schule ist die Beteiligung der Kommune zwingend notwendig. Ohne deren Kooperationsbereitschaft, die in einer Kooperationsvereinbarung zwischen der Stiftung Ein Quadratkilometer Bildung, Land und Kommune festgehalten wird, kann die Schule am Projekt nicht teilnehmen.
Finanz. Auswirkung
|
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
Keine finanziellen Auswirkungen |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
x |
Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Ergebnishaushalt |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
|
Ertrag in Höhe von |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
|
Aufwand in Höhe von |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Finanzhaushalt |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
|
Einzahlung in Höhe von |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
|
Auszahlung in Höhe von |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Deckung |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr 2026 / für Folgejahre 2027 |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Ergebnishaushalt |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
|
Ertrag in Höhe von |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
36201.5414910/TH07 |
Aufwand in Höhe von |
1.100,00 € |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Finanzhaushalt |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
|
Einzahlung in Höhe von |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
36201.7415900/TH07 |
Auszahlung in Höhe von |
1.100,00 € |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Deckung |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
3. Investitionsprogramm |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
x |
Die Maßnahme ist keine Investition |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
Die Maßnahme ist eine neue Investition |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
4. Die Maßnahme ist: |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
x |
neu |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
x |
freiwillig |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
eine Erweiterung |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
Vorgeschrieben durch: |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
(Alle Beträge in Euro)
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
253,5 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
5,4 MB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
129,2 kB
|
