Beschlussvorlage - VO/2025/0504
Grunddaten
- Betreff:
-
Anpassung und Abschluss einer Fördervereinbarung mit dem PSV Wismar e.V.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 40 Amt für Bildung und Sport
- Bearbeiter:
- Dr. Anne Lepper
- Beteiligt:
- 20.1 Abt. Kämmerei; II Senator; 1 Büro der Bürgerschaft; I Bürgermeister
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Kultur, Sport, Jugend, Bildung und Soziales
|
Vorberatung
|
|
|
|
03.11.2025
|
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Kultur, Sport, Jugend, Bildung und Soziales empfiehlt vorbehaltlich der Genehmigung des Doppelhaushaltes 2026/2027 den Abschluss der in Anlage 2 beigefügten Fördervereinbarung zwischen der Hansestadt Wismar und dem PSV Wismar e.V. zur finanziellen Förderung der Sach- und Betriebskosten im Rahmen der Bewirtschaftung des HW-Leasing-Stadions.
Sachverhalt
Am 21.01.2025 beantragte der PSV Wismar e.V. bei der Sportverwaltung eine Erhöhung der gemäß Nutzungsvertrag (vom 17.11.2009) abgeschlossenen Fördersumme von 1.790€/Monat. Gemäß Förderantrag wurde eine Erhöhung um 19.520,00€ von derzeit 21.480,00€ auf 41.000,00€ im Jahr für das HW-Leasing-Stadion beantragt.
In der Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Jugend, Bildung und Soziales vom 03.03.2025 wurde aufgrund fehlender Haushaltsmittel die Erhöhung nicht empfohlen. Es wurde empfohlen, die Kosteneinnahmen, die die Stadt durch Schulen für die Nutzung des HW-Leasing-Stadions hat, an den Verein weiterzuleiten.
Der PSV Wismar e.V. stellt mit dem HWI-Leasing-Stadion eine wettkampftaugliche sportliche Infrastruktur bereit, die insbesondere für die Sportart Leichtathletik in Wismar auf einem exzellenten Niveau allen Anforderungen für einen optimalen Wettkampf- und Trainingsbetrieb entspricht. Zugleich steht die Sportstätte den Wismarer Schulen zur Verfügung. Sportfeste und andere schulische Wettkämpfe können unter hervorragenden Bedingungen durchgeführt werden. Darüber hinaus spielt das sportliche Angebot des PSV Wismar e.V. auf der Anlage insbesondere für Kinder und Jugendliche aber auch für Senioren des Stadtteils Wendorf eine wichtige Rolle in deren gesundheitlichen und sozialen Entwicklung dar.
Aufgrund der seit 2009 gestiegenen Betriebskosten ist eine Anpassung des Betriebskostenzuschusses empfehlenswert, um die durch den PSV mit dem HW-Leasing-Stadion auch für die Hansestadt Wismar vorgehaltene wichtige sportliche Infrastruktur auf dem aktuell hohen Niveau beibehalten zu können (siehe Anlage 1).
Der bestehende Nutzungsvertrag soll zukünftig durch eine Fördervereinbarung abgelöst werden und damit dem Vorgehen bei analogen Förderungen im Bereich Sport angepasst werden (siehe Anlage 2). Die Vereinbarung regelt die Förderung der Betriebs- und Sachkosten des Vereins außerhalb der aktuell gültigen Förderrichtlinie. Damit verbunden soll die Fördersumme um 10.000,00 € von derzeit 21.480,00 € auf 31.480,00 € erhöht werden. Der Verein hat zusätzlich die Möglichkeit von Mieteinnahmen durch die Vermietung der Sportanlage. Die Fördermittel sind jährlich zu beantragen. Es erfolgt jährlich eine Verwendungsnachweisprüfung durch die Sportverwaltung. Die Fördervereinbarung hat zunächst eine zeitliche Laufzeit bis zum 31.12.2027. Eine Verlängerung muss spätestens 6 Monate vor Ablauf der Vereinbarung verhandelt und neu vereinbart werden. Dadurch können die tatsächlichen Sach- und Betriebskosten sowie die Einnahmen des Vereins, nach Fertigstellung der gesamten Baumaßnahmen am Stadion betrachtet und berücksichtigt werden.
Die für die Erhöhung des Förderbetrags notwendigen zusätzlichen Mittel wurden durch die Sportverwaltung im Rahmen der Planungen des Doppelhaushalts 2026/2027 angemeldet.
Finanz. Auswirkung
|
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
Keine finanziellen Auswirkungen |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
x |
Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Ergebnishaushalt |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
|
Ertrag in Höhe von |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
|
Aufwand in Höhe von |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Finanzhaushalt |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
|
Einzahlung in Höhe von |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
|
Auszahlung in Höhe von |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Deckung |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr 2026 / für Folgejahre 2027 |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Ergebnishaushalt |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
|
Ertrag in Höhe von |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
42100.5415900/TH07 |
Aufwand in Höhe von |
31.480,00 |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Finanzhaushalt |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
|
Einzahlung in Höhe von |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
42100.7415900/TH07 |
Auszahlung in Höhe von |
31.480,00 |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Deckung |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
3. Investitionsprogramm |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
x |
Die Maßnahme ist keine Investition |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
Die Maßnahme ist eine neue Investition |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
4. Die Maßnahme ist: |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
neu |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
x |
freiwillig |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
x |
eine Erweiterung auf Grundlage der neuen Fördervereinbarung |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
Vorgeschrieben durch: |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
(Alle Beträge in Euro)
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
200 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
38,4 kB
|
