Anfrage aus der Politik öffentlich - BAP/2025/0515
Grunddaten
- Betreff:
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Bau- und Gestaltungsmaßnahme Notvorrichtungen Alter Hafen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage aus der Politik öffentlich
- Federführend:
- 1 Büro der Bürgerschaft
- Bearbeiter:
- Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- FDP-Fraktion
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Anfrage / Antwort / Bericht
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30.10.2025
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Sachverhalt
Die Bau- und Gestaltungsmaßnahme der Notvorrichtungen gem. § 43 StVO am Alten Hafen ist sehr gelungen, wenngleich entsprechende Anregungen der Fraktion Liberale Liste - FDP zunächst auf eine Verweigerungshaltung stießen.
Die erfolgreiche Zusammenarbeit mit der Fakultät Gestaltung (Vertiefung Produktdesign) der Hochschule Wismar ist besonders hervorzuheben.
Die Fraktion Liberale Liste – FDP bittet zu diesem Projekt um die Beantwortung folgender Fragen:
- Wie ist es der Verwaltung gelungen, die seinerzeit als Hinderungsgrund benannte Bundesverordnung in Form der Straßenverkehrs-Ordnung so kurzfristig zu ändern, nachdem zunächst im Antwortbericht VO/2023/4917-02 eine Veränderung des Erscheinungsbildes von Verkehrszeichen durch Banner oder bemalte Notvorrichtungen nach § 43 StVO als unmöglich eingeschätzt wurde?
- Entsprechend einer Pressemitteilung wurde für die genannte Maßnahme ein vierstelliger Betrag aufgewandt. Gemäß § 31 Abs. II der Kommunalverfassung M-V müssen für Mehraufwendungen, die der Gemeinde entstehen – insbesondere bei freiwilligen Aufgaben – geeignete Deckungsquellen aufgezeigt werden. Welche Finanzierungs- und Deckungsquelle konnte hierfür verwendet werden?
- Gibt es eine neue konkrete Planung zur Beseitigung der Mängel und werden hierfür Fördermittel eingeworben? Wenn ja, bitte Höhe, Förderkulisse und Komplementäranteil konkret darstellen.
