Anfrage aus der Politik öffentlich - BAP/2025/0515

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Bau- und Gestaltungsmaßnahme der Notvorrichtungen gem. § 43 StVO am Alten Hafen ist sehr gelungen, wenngleich entsprechende Anregungen der Fraktion Liberale Liste - FDP zunächst auf eine Verweigerungshaltung stießen.  

Die erfolgreiche Zusammenarbeit mit der Fakultät Gestaltung (Vertiefung Produktdesign) der Hochschule Wismar ist besonders hervorzuheben.

 

Die Fraktion Liberale Liste – FDP bittet zu diesem Projekt um die Beantwortung folgender Fragen:

 

 

  1. Wie ist es der Verwaltung gelungen, die seinerzeit als Hinderungsgrund benannte Bundesverordnung in Form der Straßenverkehrs-Ordnung so kurzfristig zu ändern, nachdem zunächst im Antwortbericht VO/2023/4917-02 eine Veränderung des Erscheinungsbildes von Verkehrszeichen durch Banner oder bemalte Notvorrichtungen nach § 43 StVO als unmöglich eingeschätzt wurde?
  2. Entsprechend einer Pressemitteilung wurde für die genannte Maßnahme ein vierstelliger Betrag aufgewandt. Gemäß § 31 Abs. II der Kommunalverfassung M-V müssen für Mehraufwendungen, die der Gemeinde entstehen – insbesondere bei freiwilligen Aufgaben – geeignete Deckungsquellen aufgezeigt werden. Welche Finanzierungs- und Deckungsquelle konnte hierfür verwendet werden?
  3. Gibt es eine neue konkrete Planung zur Beseitigung der Mängel und werden hierfür Fördermittel eingeworben? Wenn ja, bitte Höhe, Förderkulisse und Komplementäranteil konkret darstellen.

 

 

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