Beschlussvorlage - VO/2025/0466
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung des Jahresabschlusses 2024 für den Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb der Hansestadt Wismar
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 68 Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb
- Bearbeiter:
- Mirjam Völsen
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; III Senatorin; 20 AMT FÜR FINANZVERWALTUNG; 20.5 Abt. Beteiligungs- und Fördermittelmanagement
- Verantwortlich:
- Buntrock, Stephanie
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
|
Entscheidung
|
|
|
|
30.10.2025
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Eigenbetriebsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
07.10.2025
|
Beschlussvorschlag
1.
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar stellt den von der Göken, Pollak und Partner Treuhandgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft / Steuerberatungsgesellschaft durch uneingeschränktes Testat bestätigten Jahresabschluss zum 31.12.2024 und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2024 des Eigenbetriebes Hansestadt Wismar, Der Bürgermeister, Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb (Anlage 1) fest. Das Jahresergebnis in Höhe von 4.858.519,79 € wird wie folgt verwendet:
- Ausschüttung an den Haushalt der
Hansestadt Wismar aus dem
BgA Stadtverkehr 1.530.000,00 €
- Einstellung in die Rücklagen 3.328.519,79 €
2.
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Entlastung der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2024.
Sachverhalt
Der Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb der Hansestadt Wismar (EVB), bestehend aus den Bereichen Stadtreinigung, Stadtentwässerung und Stadtverkehr, ist gemäß Eigenbetriebsverordnung MV verpflichtet, einen Jahresabschluss sowie einen Lagebericht nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des 3. Buches des HGB aufzustellen. Zusätzlich sind für jeden Bereich je eine Bereichsbilanz, eine Bereichs-Gewinn- und Verlustrechnung und eine Bereichsfinanzrechnung zu erstellen.
Der Jahresabschluss 2024 wurde von der durch den Landesrechnungshof M-V bestellten Göken, Pollak und Partner Treuhandgesellschaft mbH (Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft) geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testiert. Gegenstand der Prüfung waren die Buchführung und der nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften sowie der ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung MV (EigVO) aufgestellte Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Finanzrechnung, Bereichsrechnungen sowie Anhang - und der Lagebericht des EVB. Der Jahresabschluss, der Lagebericht sowie der Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes sind als Anlage 1 beigefügt.
Gemäß Eigenbetriebsverordnung soll der Jahresüberschuss des Eigenbetriebes so hoch sein, dass Rücklagen für die technische und wirtschaftliche Fortentwicklung sowie für Erneuerungen gebildet werden können. Insbesondere die Abwasserentsorgungsbetriebe müssen langfristig Vorsorge für künftige Reinvestitionen treffen. Wegen zukünftig wahrscheinlich ausbleibender Fördermittel, müssen die Finanzierungsmittel langfristig in den Betrieben erwirtschaftet werden. Dazu sind sukzessiv ausreichende Rücklagen aufzubauen. Erhaltene Fördermittel werden gewinnneutral in einen Sonderposten eingestellt und über die Nutzungsdauer des geförderten Wirtschaftsgutes gewinnerhöhend aufgelöst.
Der Jahresabschluss 2024 des EVB weist einen Jahresgewinn in Höhe von 4.858.519,79 € aus, der sich wie folgt aus den einzelnen Bereichen zusammensetzt:
- Stadtentwässerung 1.365.984,95 €,
- Stadtverkehr 3.322.066,32 €
- Stadtreinigung 170.468,52 €.
Das Jahresergebnis wurde insbesondere durch folgende Faktoren beeinflusst:
Der bereits im Vorjahr ausgehandelte Tarifabschluss zum TVöD führte zu einem weiteren Anstieg der Personalkosten. Die Tarifeinigung sah die Auszahlung eines steuer- und abgabenfreien Inflationsausgleichsgeldes in Höhe von insgesamt 3.000 Euro vor. Einmalig erhielten die Beschäftigten im Juni 2023 1.240 Euro, anschließend monatlich 220 Euro im Zeitraum vom Juli 2023 bis Februar 2024. Ab 1. März 2024 wurden die Tabellenentgelte aller Beschäftigten um 200 Euro erhöht (sogenannter Sockelbetrag). Diese um 200 Euro erhöhten Entgelte wurden zusätzlich um 5,5 Prozent erhöht, mindestens aber insgesamt um 340 Euro. Der Tarifabschluss hatte eine Laufzeit vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2024.
Zum Bereich Stadtreinigung (SR) des EVB gehören die Abfallentsorgung, die Straßenreinigung einschließlich des Winterdienstes sowie die Grünflächenunterhaltung. Seit dem 01. Januar 2024 wurde dem Bereich Stadtreinigung neben der Pflege der städtischen Grünanlagen auch die Betreuung der Grünflächen des städtischen Friedhofs übertragen. Ziel ist es, beide Teams aus einer Hand zu führen und mögliche Synergien zu nutzen. Die Finanzierung der Aufgaben zur Grünflächenunterhaltung erfolgt aus städtischen Mitteln und wurde wegen der zusätzlichen Leistungserbringung entsprechend erhöht.
Die Abfallentsorgung umfasst insbesondere die hoheitliche Entsorgung von Abfällen incl. der dafür erforderlichen Maßnahmen wie die Bereitstellung, Überlassung und Einsammlung, das Befördern, Behandeln und Lagern von Abfällen. Des Weiteren werden in diesem Bereich auch die Verträge mit den Systembetreibern der Dualen Systeme betreut.
Im Berichtsjahr hat sich die Anzahl der zu entleerenden Abfallbehälter geringfügig erhöht. Entsprechend stieg auch das zu entsorgende Abfallvolumen leicht an. Auch die Menge an erfasstem Papier aus der Sammlung von Papier, Pappe und Kartonagen hat sich nur geringfügig gegenüber dem Vorjahr verändert. Der im Berichtsjahr deutliche Anstieg der Marktpreise hat sich positiv auf die Einnahmeentwicklung der Altpapiervermarktung ausgewirkt.
Neben den satzungsgemäß zu erbringenden Leistungen im Rahmen der Straßenreinigung unterstützt der Bereich kontinuierlich bei der Sauberhaltung der Stadt. So wurde der touristisch besonders anspruchsvolle Bereich in der Wismarer Altstadt in Zusammenarbeit mit dem Bauamt durch neue Papierkorbmodelle ausgestattet. Damit stehen den Benutzern mehr Volumen, durchgängig Aschenbecher sowie z.T. integrierte Hundekotbeutelspender zur Verfügung.
Der Bereich Stadtentwässerung (SEW) ist vorrangig für die schadlose Abwasserableitung, für die Abwasserreinigung (Kläranlage), für den Betrieb der sonstigen abwassertechnischen Anlagen sowie für die Verwertung des Klärschlamms verantwortlich. Auch die Kanal- und Straßeninstandhaltung gehören zu den Aufgaben des Bereiches Stadtentwässerung. Wie in den vergangenen Jahren lag der Schwerpunkt im Kanalnetz insbesondere in der Instandhaltung und Erweiterung des Kanalnetzes. Derzeit ist insbesondere die Erschließungsmaßnahme des Großgewerbestandortes Wismar-Kritzow zu nennen. Das zu diesem Gebiet gehörende Entwässerungssystem konnte bis Ende 2024 fast gänzlich fertiggestellt werden. Die Übergabe soll im Sommer 2025 erfolgen. Begonnen wurde im Jahr 2024 mit der Baumaßnahme „Um- und Ausbau Schatterau/ Bergstraße“; zur Nutzung übergeben wurden die in der „Kleinschmiedestraße/Bei der Klosterkirche“ verlegten Regen- und Schmutzwasserleitungen. Weiterhin konnte im Jahr 2024 die Sanierung des Regenwasserkanals in der Ernst-Scheel-Straße sowie die Verlängerung der Abwasserdruckrohrleitung „Redentin/ Hoher Damm“ beendet werden.
Für den Betrieb der Kläranlage lag der Schwerpunkt wie in den Vorjahren in der Instandhaltung und weiteren Optimierung des Anlagebetriebes. Dazu gehörte im Jahr 2024 insbesondere die Reinigung des dritten von drei Belebungsbecken sowie die Erneuerung der Kettenräumer im Vorklärbecken. Ziel dieser Maßnahmen ist neben der Instandhaltung der Anlagenteile auch eine Reduzierung des Energieverbrauches der Kläranlage und eine Erhöhung der Klärgasproduktion.
Die Auflösungsbeträge der erhaltenen Fördermittel werden entsprechend der Empfehlung des Landesrechnungshofes nicht gebührenmindernd in den Gebührenkalkulationen berücksichtigt. Weiterhin sollte zur zukünftigen Liquiditätssicherung in den Gebührenkalkulationen eine angemessene Eigenkapitalverzinsung enthalten sein. Diese Verfahrensweise ermöglicht den Eigenbetrieben eine geplante Gewinnerwirtschaftung. Eine Verbesserung der Eigenkapitalausstattung wird dadurch erreicht, dass der erwirtschaftete Gewinn in die Rücklagen eingestellt wird. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Gewinn der Bereiche Stadtentwässerung und Stadtentsorgung, die sich im Wesentlichen aus der vorgenannten Auflösung von Sonderposten und der Ei-genkapitalverzinsung ergeben, in die Rücklagen zur Finanzierung notwendiger Investitionen sowie zur Tilgung offener Verbindlichkeiten einzustellen.
Die Tätigkeitsfelder des Bereiches Stadtverkehr liegen neben der Parkraumbewirtschaftung auch in der Betreuung der sich im Eigentum der HWI befindlichen Lichtsignalanlagen, der Straßenbeleuchtung und der Beschilderung. Zudem ist der EVB für die Aufbringung und Unterhaltung der Fahrbahnmarkierungen zuständig. In der Parkraumbewirtschaftung konnte im Jahr 2024 die Anzahl der im Altstadtbereich angebotenen Stellplätze relativ konstant gehalten werden. Sie reduzierte sich lediglich um 2 Plätze auf 1.171. Diese 2 Stellplätze entfielen vor dem Welterbehaus in der Lübschen Straße. Die Fläche wird jetzt für das Aufstellen von Fahrradbügeln verwendet.
Die Ergebnisverbesserung des Bereiches Stadtverkehr gegenüber dem Vorjahr liegt im Wesentlichen in der Vereinnahmung des Beteiligungsergebnisses der SWW GmbH. Die SWW GmbH hat entsprechend des Gesellschafterbeschlusses vom Juni 2024 im Jahr 2024 1.530 T€ aus dem Jahresergebnis 2023 sowie 765 T€ aus dem Gewinnvortrag des Geschäftsjahres 2021 ausgeschüttet.
Die Verwaltung schlägt der Bürgerschaft vor, aus dem Jahresergebnis des BgA Stadtverkehr 1.530 T€ an den städtischen Haushalt abzuführen. Dieser Betrag entspricht dem vereinnahmten Ausschüttungsbetrag der SWW GmbH aus deren Jahresergebnis 2023. Die zusätzliche Zahlung der SWW GmbH aus deren Gewinnvortrag 2021 wurde unsererseits bereits im Vorjahr berücksichtigt. Der verbleibende Betrag i. H. v. 1.792.066,32 € soll zur Finanzierung notwendiger Investitionen sowie zur Tilgung offener Verbindlichkeiten in die Rücklagen eingestellt werden.
Das Gesamtinvestitionsvolumen des EVB belief sich im Geschäftsjahr 2024 auf 720 T€ im Bereich Stadtreinigung, auf 6.561 T€ im Bereich Stadtentwässerung und auf 146 T€ im Bereich Stadtverkehr. Die Investitionstätigkeit bezog sich im Wesentlichen auf die Verbesserung und Erweiterung des Kanalsystems, auf die Fertigstellung des Prozessleitsystems der Kläranlage sowie auf Ersatzinvestitionen in Leistungsfahrzeuge (je ein Abfallsammel- und ein Straßenreinigungsfahrzeug, einen Radlader sowie zwei Multicar). Des Weiteren wurden auch kleinere Investitionen in Betriebs- und Geschäftsausstattung, Hard- und Software, in Büroausstattung sowie technische Anlagen und Maschinen getätigt.
Die wirtschaftliche Eigenkapitalquote wurde nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung MV ermittelt. Zum 31.12.2025 beträgt diese für den EVB gesamt 52,85 % (Vorjahr: 47,45 %; SEW 32,58 %, SR 61,25 %, SV 85,04 %).
Finanz. Auswirkung
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
Keine finanziellen Auswirkungen |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
X |
Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Ergebnishaushalt |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
62301.4760000/09 |
Ertrag in Höhe von |
1.530.000,00€ |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
62301.5673000/09 Kapitalertragsteuer 62301.5679000/09 Solidaritätszuschlag |
Aufwand in Höhe von |
242.122,50 € |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Finanzhaushalt |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
62301.6760000/09 |
Einzahlung in Höhe von |
1.287.877,50€ |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
|
Auszahlung in Höhe von |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Deckung |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf): Die abweichende Darstellung zwischen Ergebnis- und Finanzhaushalt ergibt sich aus dem Umstand, dass die Steuern und Abgaben auf die Gewinnausschüttung direkt vom Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb abgeführt werden und somit nicht auf den Auszahlungskonten zu erfassen sind.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Ergebnishaushalt |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
|
Ertrag in Höhe von |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
|
Aufwand in Höhe von |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Finanzhaushalt |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
|
Einzahlung in Höhe von |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
|
Auszahlung in Höhe von |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Deckung |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
3. Investitionsprogramm |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
Die Maßnahme ist keine Investition |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
Die Maßnahme ist eine neue Investition |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
4. Die Maßnahme ist: |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
neu |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
freiwillig |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
eine Erweiterung |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
Vorgeschrieben durch: |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
(Alle Beträge in Euro)
