Beschlussvorlage - VO/2025/0473

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar stellt den von der Baltic GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durch uneingeschränktes Testat bestätigten Jahresabschluss zum 31.12.2024 und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2024 des Eigenbetriebes Seniorenheime der Hansestadt Wismar mit der in der Bilanz ausgewiesenen Bilanzsumme von 27.875.099,84 € und einem Jahresüberschuss in Höhe von 876.963,62 € fest.

 

  1. Der Lagebericht wird genehmigt.

 

  1. Der Jahresüberschuss in Höhe von 876.963,62 € soll wie folgt verwendet werden:

 

  •           Entnahme der HWI zur Verwendung für gemeinnützige Zwecke    50.000,00 €
  •           Zuführung zur freien Rücklage                  62.242,90 €
  •           Zuführung zur Investitionsrücklage                764.720,72 € 

 

Die Hansestadt Wismar verpflichtet sich, die Entnahme aus den Seniorenheimen für gemeinnützige Zwecke zu verwenden.

 

  1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Entlastung der Betriebsleiterin für das Wirtschaftsjahr 2024.

 

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Sachverhalt

Für die Seniorenheime der Hansestadt Wismar, bestehend aus den Häusern Friedenshof, Wendorf und dem Pflegezentrum Lübsche Burg, ist nach den Vorschriften der §§ 242-256 und §§ 264-288 HGB, den Sondervorschriften der Eigenbetriebsverordnung, sowie nach der Verordnung über die Rechnungs- und Buchführungspflichten der Pflegeeinrichtungen (Pflege-Buchführungsverordnung) ein gemeinsamer Jahresabschluss zu erstellen.

Der Jahresabschluss 2024 wurde von der durch den Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern bestellten Baltic GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testiert.

 

Der Jahresabschluss weist einen Jahresüberschuss in Höhe von 876.963,62 € aus, im Wesentlichen resultierend aus der Realisierung sonstiger Erträge.

Das Jahresergebnis wurde durch folgende Faktoren beeinflusst:

 

Im Jahr 2024 konnte eine Kapazitätsauslastung von 83,15% im Haus Friedenshof, 95,67% im Haus Wendorf, 98,60% im Pflegezentrum Lübsche Burg und 60,79% in der Tagespflege Lübsche Burg erreicht werden. Die Kapazitätsauslastung insgesamt betrug 88,83% (Vorjahr: 83,20%).

 

Im Jahr 2024 wurden Investitionen im Bereich der Einrichtungen und Ausstattungen in Höhe von 419,8 T€, Software in Höhe von 21,0 T€, technische Anlagen in Höhe von 109,4 T€ und Fahrzeuge in Höhe von 105,3 T€ getätigt, insgesamt 655,5 T€.

Die Baumaßnahme „Umbau Wohnbereich 6 – Friedenshof“ wurde fertig gestellt. Im Jahr 2024 wurden  weitere 715,5 T€ aufgewendet.

 

Beispielsweise wurden nachfolgende Investitionen getätigt:

 

  •           Ausstattung WB 6 am Friedenshof mit Möbeln
  •           Steckbeckenspülen WB 6
  •           Erneuerung Telefonanlage Friedenshof
  •           Aufstehhilfen und Medikamentenwagen
  •           Bandgeschirrspülmaschine Zentralküche Friedenshof
  •           Gewerbewaschmaschinen und –trockner
  •           Wäschesortierscannsystem Zentralwäscherei
  •           LKW für Essen- und Wäschelieferung in die Häuser
  •           PKW für den ambulanten Pflegedienst
  •           Erneuerung Scheuersaugmaschinen und Reinigungswagen

 

 

 

Für Instandhaltung und Instandsetzung von Betriebs- und Geschäftsausstattung wurden 715,5 T€ finanziert.

Insbesondere wurden einige Bewohnerbäder sowie der Eingangsbereich im Haus Wendorf saniert. Im Betreuten Wohnen am Friedenshof wurden Zählermesseinrichtungen für Strom erneuert.

 

 

Der Personaleinsatz wurde jeweils an die Belegung und die verhandelte Leistungs- und Qualitätsvereinbarung angepasst.

Die personelle Situation hat sich in allen Einrichtungen entspannt, daher waren Neuaufnahmen jederzeit möglich.

 

Das Betriebsergebnis nach Abschreibungen fällt im Vergleich zum Vorjahr höher aus, insbesondere durch Steigerung der Belegung und neu verhandelte Pflegesätze.

 

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Finanz. Auswirkung

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

X

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

62302.4760000/09

Ertrag in Höhe von

50.000,-€

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

62302.6760000/09

Einzahlung in Höhe von

50.000,-€

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

X

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

 

freiwillig

 

eine Erweiterung

X

Vorgeschrieben durch: § 20 EigVO

(Alle Beträge in Euro)

 

 

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