Antrag aus der Politik öffentlich - VOP/2025/0467

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Bauleitplanung der Hansestadt Wismar ist zeitlich so einzuordnen, dass

 

1. mindestens 14 Tage des Beteiligungszeitraumes nicht in der Ferienzeit liegen

2. das Erörterungsgespräch nicht in der Ferienzeit stattfindet.

3. die öffentliche Bekanntmachung in allen genutzten Medien mindestens eine Woche vor Beginn der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt.

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Sachverhalt

Für den Bebauungsplan Nr. 8/91 „Lembkenhof“, 1. Änderung fand die Öffentlichkeitsbeteiligung in der Zeit vom 28.07.2025 bis 01.09.2025 statt, in einer Zeit, die ausnahmslos Ferienzeit war.

Der Gesetzgeber räumt mit Paragraph 3 (1) und (2) der Beteiligung der Öffentlichkeit einen hohen Stellenwert ein. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit ist in Ferienzeiten eingeschränkt.

Die Frist von einer Woche zwischen Bekanntmachung und Beginn der Öffentlichkeitsbeteiligung verbessert für die nicht internetaffinen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit für die Teilnahme an der Beteiligung.

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Finanz. Auswirkung

Keine

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