Beschlussvorlage - VO/2025/0474

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 Der Eigenbetriebsausschuss stimmt nachträglich der Einleitung des Vergabeverfahrens zur Beschaffung eines mobilen Grabbaggers für den EVB/ Friedhof zu.

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Sachverhalt

Begründung 

Die Beerdigungen auf dem städtischen Friedhof gehören zur kommunalen Pflichtaufgabe der Hansestadt Wismar. 

 

Der derzeitige Grabbagger ist gebraucht und in desolatem Zustand an den EVB 2024 übergeben worden. Aufgrund der defekten Hydraulik und des technischen Zustands ist dringend eine Ersatzbeschaffung notwendig. Eine Reparatur im Sommer 2024 konnte die Problematik des Ölverlustes leider nur zeitweise überbrücken. Der Bagger ist aus Gründen der Arbeitssicherheit und aus umwelttechnischer Sicht mit erfolgreicher Neubeschaffung umgehend aus dem Verkehr zu ziehen. 

 

Die hohen Kosten für anfallende Reparaturen und die regelmäßigen Ausfälle (Mietbagger notwendig) sind im Haushaltsplan nicht vorgesehen und belasten zusätzlich die Situation auf dem Friedhof.

 

Da sich die sitzungsfreie Zeit über einen Zeitraum von mehreren Wochen hinzieht, wurde eine Ausschreibung noch vor dem nächsten Eigenbetriebsausschuss notwendig und bereits am 16.07.2025 begonnen. Im vergangenen Eigenbetriebsausschuss am 01.09.2025 wurde der Sachverhalt berichtet und mit dem Ausschuss eine nachträgliche Beschlussvorlage abgestimmt.

 

Auftragswert

Der Auftragswert beträgt 110.543,60 EUR

 

Begründung der gewählten Vergabeart

Aufgrund des Auftragswertes wurde eine öffentliche Ausschreibung notwendig. 

 

Zuschlagskriterien

Der Zuschlag wurde in erster Linie nach Preis erteilt. Das zweite Kriterium ist die Qualität, da der Grabbagger in Größe und Funktion dem städtischen Friedhof entsprechen muss.

Die Zuständigkeit des Eigenbetriebsausschusses folgt aus § 12 Abs. 1 Satz b) und Abs. 3 der 2. Änderungssatzung der Betriebssatzung des Entsorgungs- und Verkehrsbetriebes der Hansestadt Wismar.

Finanzielle Auswirkungen 

Die Anschaffung wird aus den Finanzmitteln des Bereiches Stadtreinigung vorfinanziert. Aus dem von der HWI für die Erbringung der Dienstleistung „Grünflächenunterhaltung Friedhof“ zur Verfügung gestellten Budget wird der fällige Betrag in bestimmten Jahresraten an den Bereich Stadtreinigung zurückgezahlt. Durch die Anschaffung entfällt die Kostenposition für die Miete eines Baggers.

 

Keine finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Kernhaushalt.

 

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Finanz. Auswirkung

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 X

Keine finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Kernhaushalt

 

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

 

Ergebnishaushalt

 

 

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

 

Finanzhaushalt

 

 

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

 

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

 

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

(Alle Beträge in Euro)

 

 

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