Anfrage aus der Politik öffentlich - BAP/2025/0476

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die letzte Information zu den Aufnahmekapazität in den allgemeinbildenden Schulen erhielt die Bürgerschaft mit VO/2022/4244 im Jahr 2022. Zuletzt 2018 wurden mit der VO/2018/2615 die Einzugsbereiche der Schulen in der Trägerschaft der Hansestadt Wismar festgelegt.

 

Die Fraktion Liberale Liste/FDP bittet in diesem Zusammenhang um die Beantwortung der folgenden Fragen:

 

1. Wie haben sich die Aufnahmekapazitäten in den allgemeinbildenden Schulen, insbesondere den Grundschulen, seit 2022 entwickelt.

 

2. Wie haben sich die Schülerzahlen in den letzten 5 Jahren entwickelt.

 

3. Nach welchen konkreten Kriterien erfolgt die Zuteilung der Schüler zu den Grundschulen?

 

4. Nach welchen konkreten Kriterien erfolgt die Zuteilung der Schüler zu den Grundschulen bei Überschreitung der Kapazitätsgrenzen? Wer tifft bzw. wo wird die Entscheidung zur Aufnahme getroffen? Sofern die Entscheidung in den Schulen getroffen wird, wird auch hierfür um Mitteilung der Entscheidungskriterien der einzelnen Schulen gebeten.

 

5. Wie viele Widersprüche zu den Zuweisungsbescheiden gab es in den letzten 5 Jahren? Wie vielen Widersprüchen konnte abgeholfen werden? Wie viele Schulplatzklagen erfolgten oder sind aktuell anhängig?

 

6. Wie viele Grundschüler der Hansestadt Wismar haben Anspruch auf die kostenlose Schülerbeförderung und wohnen damit mehr als 2 km von ihrer Grundschule entfernt? Falls diese Informationen nicht vorliegen: Wie vielen Schülern der Grundschulen wurde

der Antrag auf kostenlose Beförderung bewilligt (Anzahl je Klassenstufe 1-4)?

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