Anfrage aus der Politik öffentlich - BAP/2025/0470
Grunddaten
- Betreff:
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Tempo 30 auf dem Altstadtring
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage aus der Politik öffentlich
- Federführend:
- 1 Büro der Bürgerschaft
- Bearbeiter:
- Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Anfrage / Antwort / Bericht
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25.09.2025
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Sachverhalt
Die Neuerungen verschiedener Gesetze in den Jahren 2024/2025 (z. B. StVG, StVO sowie die dazugehörige Verwaltungsvorschrift) geben den Kommunen mehr Gestaltungsspielraum bei der Ausweisung und Anordnung verkehrlicher Maßnahmen.
Durch diese Gesetzesänderungen können Klima-, Umwelt- und Gesundheitsschutz sowie die städtebauliche Entwicklung nun ausdrücklich als Begründung für Maßnahmen (z. B. Anordnungen, Beschilderungen) herangezogen werden. Zudem kann die Anordnung von Tempo 30 im Umkreis von bis zu 500 m bei folgenden Einrichtungen bzw. Situationen erfolgen:
- Schulen und Kindertagesstätten
- Spielplätzen
- Pflegeheimen und Krankenhäusern
- hochfrequentierten Schulwegen
Fragen:
- Hat die Verwaltung auf Grundlage dieser neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen bereits geprüft, ob eine Ausweitung von Tempo 30 auf den Altstadtring sowie ggf. angrenzende Bereiche möglich ist und sich durch die o. g. Punkte oder weitere Begründungen rechtlich absichern ließe?
- Falls eine Prüfung erfolgt ist: Welche konkreten Ergebnisse hat diese ergeben?
