Beschlussvorlage - VO/2025/0454
Grunddaten
- Betreff:
-
Vor-Vereinbarung zur Anlage von gemeinsamen Geh- und Radwegen auf der künftigen Straßenverkehrsanlage der L 12 Hochbrücke Wismar
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60 BAUAMT
- Bearbeiter:
- Syri Steinhagen
- Beteiligt:
- III Senatorin; 20 AMT FÜR FINANZVERWALTUNG
- Verantwortlich:
- Nadine Domschat-Jahnke, Torsten Lange
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Sanierungsausschuss
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Vorberatung
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08.09.2025
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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25.09.2025
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Sachverhalt
Die bestehende Hochbrücke ist ca. 400 m lang und besitzt derzeit einen 2-streifigen Straßenquerschnitt. Radfahrer und Fußgänger werden dabei auf beidseitigen gemeinsamen Rad- und Gehwegen geführt.
Die Straßenverkehrsanlage der L 12 – „Hochbrücke Wismar“ ist abgängig und muss neu errichtet werden. Die Planungshoheit hat das Land Mecklenburg-Vorpommern. Das Straßenbauamt Schwerin (SBA) tritt als Vorhabenträger auf. Im Vorlauf für das Planfeststellungsverfahren haben sich die Hansestadt Wismar (HWI) und der Vorhabenträger zu verschiedenen Aspekten der Maßnahme – teils kontrovers – ausgetauscht.
Nach den aktuellen Aussagen des Vorhabenträgers soll nun die Anlage von beidseitigen gemeinsamen Geh- und Radwegen zwischen den Knotenpunkten Kanalstraße und Philosophenweg mit einer Breite von 3,00 m zur Ausführung kommen.
Durch das Land M-V wird gemäß der Ortsdurchfahrtenrichtlinien (ODR) - Richtlinien für die rechtliche Behandlung von Ortsdurchfahrten im Zuge der Bundesstraßen (verbindlich für die Landesbehörde per Erlass eingeführt und den Straßenbaulastträgern im Übrigen zur Anwendung empfohlen) - eine Kostenbeteiligung an dem gemeinsamen Geh- und Radweg durch die HWI vorgesehen. Eine gesetzliche Regelung zur Kostentragung ist im Straßenwegegesetz M-V nicht enthalten. In der Vergangenheit wurden für gemeinsame Straßenbaumaßnahmen zwischen Land M-V und der HWI auch schon Vereinbarungen auf Grundlage der ODR geschlossen.
Damit das erforderliche Planfeststellungsverfahren für den Neubau der Hochbrücke zügig begonnen werden kann, benötigt die Planfeststellungsbehörde sowie der Vorhabenträger eine verbindliche Willensbekundung der HWI.
Mit der Vor-Vereinbarung akzeptiert die HWI verbindlich, dass ein beidseitiger gemeinsamer Geh- und Radweg errichtet wird und die Kosten für den Bau und die Unterhaltung zwischen Land M-V und HWI hälftig geteilt werden, wobei der HWI eine Förderung von 75 % der anteiligen Kosten für den Bau vom Land M-V zugesichert wird.
Nach der aktuellen Zusammenstellung der vorläufigen Kostenanteile durch das SBA vom 13.08.2025 trägt die Hansestadt Wismar voraussichtlich die folgenden Kosten für die Herstellung der beidseitigen gemeinsamen Geh- und Radwege:
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1. Baukosten |
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1.1 Baukosten |
3,69 Mio. € |
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1.2 Verwaltungskosten |
0,74 Mio. € |
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2. Grunderwerbskosten |
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2.1 Grunderwerb |
0,19 Mio. € |
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2.2 Verwaltungskosten |
0,04 Mio. € |
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3. Ablösebeträge (für die Unterhaltung) |
1,89 Mio. € |
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Summe |
6,55 Mio. € |
Da mit der vorliegenden Vor-Vereinbarung eine Förderung der Baukosten in Höhe von 75 % vom Land M-V zugesichert wird, reduziert sich der Eigenmittelanteil entsprechend nur für die Position 1.1 Baukosten. Zur Zeit können nur die voraussichtlichen Kosten benannt werden. Gleichwohl wird die konkrete Kostenhöhe im weiteren Verfahren zu prüfen und zu verhandeln sein. Die Abrechnung soll dann nach den tatsächlichen angefallenen Baukosten erfolgen.
Darüber hinaus muss im Zuge des Planfeststellungsverfahrens zwischen dem Vorhabenträger und der HWI eine gesonderte Kostenteilungsvereinbarung über die Gesamtheit und weiteren Aspekten der Maßnahme verhandelt und geschlossen werden. Das Ergebnis dieser Verhandlung wird Ihnen zu gegebener Zeit ebenso zur Beratung vorgelegt werden.
Finanz. Auswirkung
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Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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Keine finanziellen Auswirkungen |
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x |
Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 |
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr |
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Ergebnishaushalt |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Auszahlung in Höhe von |
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Deckung |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr (angedacht 2035) |
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Ergebnishaushalt |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
54101.5233100/08 |
Aufwand in Höhe von |
1.890.000 EUR |
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Finanzhaushalt |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
54101.6816620/08 |
Einzahlung in Höhe von |
2.767.500 EUR |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
54101.7852200/08 |
Auszahlung in Höhe von |
4.660.000 EUR |
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Deckung |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm |
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Die Maßnahme ist keine Investition |
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x |
Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten (54101-1211402) |
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Die Maßnahme ist eine neue Investition |
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4. Die Maßnahme ist: |
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neu |
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freiwillig |
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eine Erweiterung |
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Vorgeschrieben durch: |
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(Alle Beträge in Euro)
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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70,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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4,4 MB
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