Beschlussvorlage - VO/2022/4341-03

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beschließt die als Anlage 1 beigefügte Benutzungs- und Entgeltordnung für die  Gleisanlagen der Hansestadt Wismar.    

Reduzieren

Sachverhalt

Die derzeit geltende Benutzungs- und Entgeltordnung für die städtischen Gleisanlagen wurde von der Bürgerschaft am 24.10.2024 beschlossen (VO/2022/4341-02).

 

Die Ermittlung der Entgelthöhe erfolgt jährlich auf der Basis der Finanzdaten des Vorjahres. Der Anstieg des Entgeltes je Waggon in Zone C gegenüber dem Vorjahr ergibt sich im Wesentlichen aus den höheren Zinsaufwendungen für die Vorfinanzierung der Baukosten i.H. v. 12,7 Mio. Euro für die Erweiterung der Gleisanlage. Die Zunahme der aktivierten Baukosten bis zur Fertigstellung der Baumaßnahme und Inbetriebnahme der neuen Gleise im November 2024 sowie der gleichzeitig  gestiegene Fremdkapitalzinssatz wirken sich deutlich aus. Im gleichen Monat sind auch die Fördermittel i.H. v. insgesamt 9,5 Mio. Euro eingegangen, die hier künftig zu einer deutlichen Reduzierung des Entgeltes führen werden.

Die Absenkung der Gleisentgelte in den Tarifzonen A und B resultieren aus dem gesunkenen Anteil der betreffenden Gleislängen der Zonen A und B am gesamten Gleisumfang.

 

Die Benutzungs- und Entgeltordnung für die städtischen Gleisanlagen wurde dahingehend im folgenden Punkt neugefasst:

 

§ 3 Entgelthöhe

Das Entgelt für die Gleisbenutzung beträgt:

 

 

 

 

 

 

 

Alt

Benutzungs- und Entgeltordnung vom 04.11.2024

Neu

Benutzungs- und Entgeltordnung vom …

  • Tarifzone A:   0,65 € je  eingefahrenes Eisenbahnfahrzeug  
  • Tarifzone B:   135,78 € eingefahrenes Eisenbahnfahrzeug
  • Tarifzone C:  208,23 € je eingefahrenes Eisenbahnfahrzeug

 

  • Tarifzone A:   0,31 € je eingefahrenes Eisenbahnfahrzeug
  • Tarifzone B:   65,56 € je eingefahrenes Eisenbahnfahrzeug
  • Tarifzone C:   359,14 € je eingefahrenes Eisenbahnfahrzeug  

 

 

zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.

   

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

x

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

57104.4419030/04

Ertrag in Höhe von

70.977,20

Produktkonto /Teilhaushalt:

57104.5xxxxxx/04

Aufwand in Höhe von

70.977,20

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

57104.6419030/04

Einzahlung in Höhe von

70.977,20

Produktkonto /Teilhaushalt:

57104.7xxxxxx/04

Auszahlung in Höhe von

70.977,20

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

57104.4419030/04

Ertrag in Höhe von

354.885,80 

Produktkonto /Teilhaushalt:

57104.5xxxxxx/04

Aufwand in Höhe von

354.885,80 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

57104.6419030/04

Einzahlung in Höhe von

354.885,80 

Produktkonto /Teilhaushalt:

57104.7xxxxxx/04

Auszahlung in Höhe von

354.885,80 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

x

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

 

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

(Alle Beträge in Euro)

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...