Beschlussvorlage - VO/2025/0445

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Kultur, Sport, Jugend, Bildung und Soziales empfiehlt vorbehaltlich der Genehmigung des Doppelhaushaltes 2026/2027 den Abschluss der in Anlage 1 beigefügten Fördervereinbarung zwischen der Hansestadt Wismar, der VR-Bank Mecklenburg eG und der Niederdeutschen Bühne Wismar e.V. zur finanziellen und sächlichen Förderung der Arbeit der Niederdeutschen Bühne für 2026 und 2027.

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Sachverhalt

Seit 100 Jahren ist die Niederdeutsche Bühne ein Teil der norddeutschen Kulturlandschaft und prägt das kulturelle Leben in der Hansestadt Wismar. Eine vergleichbare Kontinuität in der künstlerischen Arbeit, bei gleichzeitigem hohem Anspruch an die Qualität der eigenen Arbeit, haben in Deutschland nur wenige Ensembles aufzuweisen.

Die Stücke der Niederdeutschen Bühne erfreuen sich bei den Bürgern Wismars, den Einwohnern der Umlandgemeinden und bei den Touristen großer Beliebtheit. Dies zeigen die ausverkauften Vorstellungen im Wismarer Theater und bei Gastauftritten an anderen Spielstätten.

Für die Niederdeutsche Bühne spielt zudem die kontinuierliche Nachwuchsarbeit eine sehr wichtige Rolle. Mit einer gezielten Ansprache gelang es stets neue Darsteller für das Mitwirken auf der Bühne zu gewinnen. So wurde die jahrzehntelange Arbeit des Vereins immer gesichert.

So trägt die Niederdeutsche Bühne nachhaltig dazu bei, die niederdeutsche Sprache lebendig zu halten und dieses wichtige immaterielle Kulturgut unseres Landes zu sichern, zu bewahren und zu pflegen.

Finanzierung:

Die Hansestadt Wismar erklärt sich bereit, die jährliche Arbeit der Niederdeutschen Bühne Wismar e.V. aus dem Bereich der Kulturförderung als freiwillige Leistung in den Haushaltsjahren 2026 und 2027 mit jährlich 10.000,00 Euro zu unterstützen. Außerdem räumt die Hansestadt Wismar dem Verein die Nutzung des Wismarer Theaters als strategischen Stützpunkt für die Vereinsarbeit ein. Für die Förderung muss der Verein jährlich bei der Hansestadt Wismar einen Förderantrag stellen.

Die vorliegende Fördervereinbarung wird neben dem Verein auch mit der VR-Bank Mecklenburg eG abgeschlossen. Die VR-Bank Mecklenburg eG hat sich bereits bereiterklärt, eine jährliche finanzielle Förderung in Höhe von 5.000,00 Euro vorzunehmen.

Für die Planungsarbeit des Vereins soll die Fördervereinbarung für zwei Haushaltsjahre abgeschlossen werden.

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Finanz. Auswirkung

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

X 

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

28102.5415920/TH07

Aufwand in Höhe von

20.000,00 € 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

28102.7415900/TH07

Auszahlung in Höhe von

20.000,00 € 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

 

Ergebnishaushalt

 

 

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

 

Finanzhaushalt

 

 

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

X 

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

  X

neu

  X

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

(Alle Beträge in Euro)

 

 

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Anlagen

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