Beschlussvorlage - VO/2025/0428

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar bestimmt den 12. April 2026 als Tag der Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin oder des hauptamtlichen Bürgermeisters der Hansestadt Wismar.

 

Als Termin einer eventuell notwendigen Stichwahl wird der 26. April 2026 bestimmt. 

Reduzieren

Sachverhalt

Am 19. Juli 2026 endet die Amtszeit des hauptamtlichen Bürgermeisters der Hansestadt Wismar.

 

Der Tag der Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin oder des hauptamtlichen Bürgermeisters der Hansestadt Wismar ist gemäß § 3 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes über die Wahlen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Landes- und Kommunalwahlgesetz - LKWG M-V) durch die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar festzulegen.

 

Die Wahl darf frühestens sechs Monate und muss spätestens zwei Monate vor Ablauf der Amtszeit durchgeführt werden (§ 3 Abs. 3 Satz 2 LKWG M-V).

 

Mit der Festlegung des Wahltages für die Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin oder des hauptamtlichen Bürgermeisters wird gleichzeitig über den Termin einer möglichen Stichwahl entschieden. Diese findet zwei Wochen später statt. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar kann diesen Termin durch einen Beschluss, der spätestens bis zum Ende der Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen gefasst werden kann, um bis zu zwei Wochen verschieben (§ 3 Abs. 4 LKWG M-V).

 

Wahltag ist nach § 3 Abs. 1 Satz 1 LKWG M-V ein Sonntag.

 

Nach Maßgabe des § 3 Abs. 3 Satz 2 LKWG M-V hat die Wahl also zwischen dem 19. Januar 2026 und dem 19. Mai 2026 stattzufinden.

 

Unter Berücksichtigung der Schulferien und Feiertage erscheint der 12. April 2026 als ein geeigneter Wahltag.

 

Weiterhin wird vorgeschlagen, als Tag einer eventuell notwendigen Stichwahl den 26. April 2026 vorzusehen. Auch dieser erscheint unter Berücksichtigung von Schulferien und Feiertagen als ein geeigneter Wahltermin.

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

x

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

12102.5695100/TH 06

Aufwand in Höhe von

48.000,00 € 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

12102.7696100/TH 06

Auszahlung in Höhe von

48.000,00 € 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 Der entsprechende Ansatz wird bei der Planung des Haushaltes 2026/2027 berücksichtigt.

3. Investitionsprogramm

x

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

 

freiwillig

 

eine Erweiterung

x

Vorgeschrieben durch: LKWG M-V

(Alle Beträge in Euro)

 

 

Loading...