Beschlussvorlage - VO/2025/0419

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Kultur, Sport, Jugend, Bildung und Soziales empfiehlt den in Anlage 1 beigefügten Antrag auf Förderung des Geschäftsführers des Stadtjugendring Wismar e.V. sowie den in Anlage 2 beigefügten Antrag auf Förderung der Sach- und Betriebskosten der Geschäftsstelle des Stadtjugendrings Wismar e.V. abzulehnen.

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Sachverhalt

Der Stadtjugendring Wismar e.V. wurde 1991 gegründet. Er ist ein Zusammenschluss der Jugendverbände in der Hansestadt Wismar. Bis zur Kreisgebietsreform im Jahr 2012 war die Hansestadt Wismar als zuständiger örtlicher Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe für die Finanzierung des Stadtjugendring Wismar e.V. (SJR Wismar e.V.) nach dem SGB VIII alleinig zuständig. Im Zuge der Kreisgebietsreform gründete sich der Kreisjugendring Nordwestmecklenburg e.V. (KJR NWM e.V.), der für die Förderung und Koordinierung der Jugend(verbands)arbeit im Landkreis für die kreisangehörigen Kommunen und somit auch für die Hansestadt Wismar zuständig ist.

Der KJR NWM e.V. wird vom Landkreis Nordwestmecklenburg als nunmehr örtlich zuständigem Träger der öffentlichen Jugendhilfe finanziert. Der SJR Wismar e.V. wurde seit der Kreisgebietsreform bis zum Ende des Jahres 2024 auf Grundlage der Förderrichtlinie für den Bereich Förderung der Kinder- und Jugendarbeit (Institutionelle Förderung) als gemeinnütziger Träger gefördert. Der SJR Wismar e.V. wird alleinig durch die Hansestadt Wismar gefördert.

Im Rahmen verschiedener Programme und Maßnahmen führte der SJR Wismar e.V. in den vergangenen Jahren verschiedene Angebote der Jugendarbeit durch (z.B. Durchführung Wismar 09, Begleitung der Waterkant AG). Zuletzt war der SJR Wismar e.V. Kooperationspartner der Hansestadt Wismar im Rahmen des Programms Demokratie leben! und stellte die Koordinierungs- und Fachstelle. Im Rahmen der Förderung durch Demokratie leben! entwickelte der SJR Wismar e.V. verschiedene Angebote und führte diese, finanziert durch Projektfördermittel Demokratie leben! durch. Hierunter zählten in den vergangenen Jahren u.a.:

  • Holi – Fest der Farben, für Frieden, Vielfalt, Demokratie und Respekt
  • U-Wahlen an Wismarer Schulen
  • Adventsmarkt für Kinder und Jugendliche
  • Hanseschau
  • Wahl zum Kinder- und Jugendparlament

 

Seit der Vergabe der Koordinierungs- und Fachstelle im Bundesprogramm Demokratie leben! in der 3. Förderperiode an einen neuen Träger besteht der SJR Wismar e.V. personell nunmehr nur noch aus Herrn Dirk Menzel als Geschäftsführer desselben. Die bislang über Demokratie leben! finanzierten Projektmitarbeiterinnen sind seit dem Jahr 2025 nicht mehr beim SJR Wismar e.V. beschäftigt.

Der Hansestadt Wismar liegt von Seiten des SJR Wismar e.V. ein Antrag im Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit (Institutionelle Förderung) auf Förderung der Maßnahme: Personalkostenzuschuss für den Geschäftsführer des SJR (zuletzt vom 25.06.2025) vor (siehe Anlage 1). Die beantragte Fördersumme beträgt hierfür 32.991,04 €.

Ebenso liegt der Hansestadt Wismar von Seiten des SJR Wismar e.V. ein Antrag im Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit (Institutionelle Förderung) auf Förderung der Maßnahme: Sach- und Betriebskosten für die Geschäftsstelle des SJR (zuletzt vom 25.06.2025) vor (siehe Anlage 2). Die beantragte Fördersumme beträgt 8.016,00 €. Beide Anträge wurden durch die Verwaltung geprüft.

Formale Grundlage der Förderung gemäß Förderrichtlinie Förderung der Kinder- und Jugendarbeit der Hansestadt Wismar (Institutionelle Förderung):

  1. Die Hansestadt fördert ergänzend Angebote der Kinder- und Jugendarbeit in Anlehnung an §§11-14 SGB VIII
  2. Die Hansestadt Wismar fördert freie Träger, die gemäß §74 und §75 SGB VIII anerkannte Träger der freien Jugendhilfe sind, Jugendverbände und andere gemeinnützige Träger, die ihren Sitz bzw. ihr Tätigkeitsfeld in der Hansestadt Wismar haben
  3. Die Leistungen sollten in der Regel Bestandteil der aktuellen Jugendhilfeplanung des Landkreises sein.
  4. Gefördert werden
  • Personalkostenzuschüsse
  • Personalnebenkostenzuschüsse
  • Betriebskostenzuschüsse
  • Sachkostenzuschüsse.
  1. Anträge werden gefördert, nachdem die Höhe der Kofinanzierung mit den freien Trägern und dem Landkreis Nordwestmecklenburg ausgehandelt wurden

 

Zu 1 der Förderrichtlinie)

Dem Antrag auf Übernahme der Kosten des Geschäftsführers SJR Wismar e.V. 2025 liegt die beigefügte inhaltliche Beschreibung der zu fördernden Maßnahme bei (siehe Anlage 3). In dieser wird bei der Darstellung der Tätigkeiten eine Trennung zwischen den Kernaufgaben des SJR Wismar e.V. und den Kernaufgaben des Geschäftsführers des SJR Wismar e.V. vorgenommen.

Gemäß o.g. Förderrichtlinie fördert die Hansestadt Wismar Angebote der Kinder- und Jugendarbeit. Aus der Darstellung des Stadtjugendrings geht für die Verwaltung nicht hervor, welche konkreten Angebote der Kinder- und Jugendarbeit durch den SJR Wismar e.V. umgesetzt werden. Im Rahmen der Förderung der Kinder- und Jugendarbeit (Projektförderung) liegen derzeit keine Anträge von Seiten des SJR Wismar e.V. vor.

Die Verwaltung erfragte erstmalig in einem Termin am 10.12.2024, welche Angebote der SJR Wismar e.V. im Jahr 2025 umzusetzen plant. Auf der Sitzung des Hauptausschusses am 16.05.2025 wurde eine Abfrage an den Stadtjugendring erbeten, welche Projekte der SJR Wismar e.V. im Jahr 2025 durchführt. Die Verwaltung erhielt daraufhin folgende Auflistung der Arbeitsschwerpunkte 2025 der Geschäftsstelle für die Hansestadt Wismar (siehe Anlage 4):

  1.                Vorbereitung und Durchführung der JuleiCa – Ausbildung in Wismar
  2.                Hanseschau Wismar (politische Bildung / Schule an einem anderen Ort)
  3.                Anteilige Vorbereitung und Teilnahme am Familienfest zum Kindertag Wismar
  4.                Teilnahme am Kinderschwedenfest mit einem Stand
  5.                Vorbereitung und Durchführung vom Beteiligungscamp (anteilig KiJuPa – TN)
  6.                Vorbereitung und Durchführung der Berufsinfobörse - Vorbereitung und Durchführung der Präventionswoche incl. Finanzieller Koordinierung
  7.                Ganzjährige Mobile Aktion Ernährung und Bewegung (bisher 9x und in Planung 25x in HWI)
  8.                Vorbereitung und Durchführung Kinder Adventsmarkt in Wismar
  9.                verwaltungsmäßige Sicherstellung der Arbeit des KiJuPa´s (Büro, Organisation, Abrechnung) >Pädagogin leistet nur die päd. Arbeit (9h pro Woche)
  10.            Erstellung eines Ferienkalenders für die Hansestadt Wismar

 

Eine ausreichende inhaltliche Untersetzung der Angebote sowie eine für die Verwaltung notwendige Darstellung der Abgrenzung von den Angeboten und drittfinanzierten Projekten des KJR NWM e.V. blieb bis zum aktuellen Zeitpunkt trotz mehrfacher Nachfragen, letztlich am 12.06.2025 mit der Bitte, bis zum 26.05.2025 zu antworten, aus. Insbesondere mit Blick auf die oben aufgeführten Punkte 1, 2, 4, 6, 7, 8 und 9 erfolgte keine Darstellung, inwiefern und in welchem Umfang die Maßnahmen durch die Mitarbeitenden des KJR NWM e.V. in der Vorbereitung und Umsetzung bearbeitet werden. Mit Blick auf Punkt 3 merkt die Verwaltung an dieser Stelle an, dass die Organisation des Kindertagfestes beim Amt für Bildung und Sport liegt.

 

Zu 2 der Förderrichtlinie) Der SJR Wismar e.V. ist ein gemeinnütziger Träger mit Sitz in Wismar. Die Behauptung des SJR, anerkannter Träger der Jugendhilfe nach §§ 74 und 75 SGB VIII zu sein, ist falsch. Dies bestätigte der Landkreis in seinem Schreiben vom 19.06.2025 (Anlage 5). Somit ist der Stadtjugendring nach der Förderrichtlinie nur als anderer gemeinnütziger Träger zu bewerten.

 

Zu 3 der Förderrichtlinie) Die Leistungen des SJR Wismar e.V. sind nicht Bestandteil der aktuellen Jugendhilfeplanung des Landkreises Nordwestmecklenburg.

Zu 4 der Förderrichtlinie) Der Verwaltung wurde auf mehrmalige Nachfrage hin am 26.06.2025 die in Anlage 6 beigefügte Ergänzung zum Arbeitsvertrag vom 09.01.2006 sowie die in Anlage 7 beigefügte Ergänzung zum Arbeitsvertrag vom 08.01.2024 zum Arbeitsvertrag der zu fördernden Stelle des Geschäftsführers SJR Wismar e.V. vorgelegt.

Dem Antrag auf Übernahme der Sach- und Betriebskosten der Geschäftsstelle SJR Wismar e.V. liegt eine inhaltliche Untersetzung des Kosten- und Finanzierungsplans bei (siehe Anlage 2). Dargestellt sind die Gesamtkosten beider Geschäftsstellen und damit sowohl für den SJR Wismar e.V. als auch für den KJR NWM e.V.. Mit Blick auf die Gesamtkosten wird durch den SJR Wismar e.V. die Förderung in Höhe von 40% durch die Hansestadt Wismar beantragt.

Mit Blick auf die Personalsituation des SJR Wismar e.V. ist festzustellen, dass sie derzeitig nur aus der Person des Geschäftsführers Dirk Menzel besteht. Hier ist weiterhin zu berücksichtigen, dass entsprechend des Werkvertrages vom 29.01.2014 (Anlage 8) der SJR und der KJR einen gemeinsamen Geschäftsführer bestellen. Somit ist davon auszugehen, dass Herr Menzel nur zur Hälfte seiner Arbeitskraft für den SJR zur Verfügung steht.

Aufgrund der nun vorgetragenen Aktivitäten des SJR Wismar e.V. sieht die Verwaltung die Verhältnismäßigkeit der beantragten Mittel als nicht gegeben an. Dies bezieht sich insbesondere auf die dargestellten Punkte 3, 4, 6, 9, 10 und 12 des Kosten- und Finanzierungsplans der Sach- und Betriebskosten (vgl. Anlage 2). Außerdem ist zu bezweifeln, dass Herr Menzel die vorgetragenen Aufgaben erfolgreich ableisten kann.

 

Zu 5 der Förderrichtlinie) Die Maßnahme Geschäftsführer SJR Wismar e.V. sowie die Maßnahme Sach- und Betriebskosten SJR Wismar e.V. werden nicht durch den Landkreis mitfinanziert.

 

 

 

Anlage(n)

 

 

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Finanz. Auswirkung

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

  x

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

36201/5415900TH07

Aufwand in Höhe von

41.007,04€ 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

36201/5415900TH07

Auszahlung in Höhe von

41.007,04€ 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

 

Ergebnishaushalt

 

 

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

 

Finanzhaushalt

 

 

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

x 

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

x 

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

(Alle Beträge in Euro)

 

 

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Anlagen

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