Antrag aus der Politik öffentlich - VOP/2025/0386

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft ergänzt den am 22.05.2025 unter VOP/2025/0344 gefassten Beschluss  zur Novellierung der Sondernutzungssatzung und der Gestaltungsrichtlinie für die Nutzung des öffentlichen Raums wie folgt:

1. Der zeitweilige Ausschuss "Sondernutzung und Gestaltung" setzt sich aus neun Mitgliedern zusammen. Der zeitweilige Ausschuss setzt sich aus mindestens fünf Bürgerschaftsmitgliedern und höchstens vier sachkundigen Einwohnerinnen oder Einwohnern zusammen. Für die Teilnahme an Ausschusssitzungen haben die sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner die gleichen Rechte und Pflichten wie die Bürgerschaftsmitglieder. 

2. Die Regelung unter 1. gilt für die stellvertretenden Mitglieder des zeitweiligen Ausschusses entsprechend.

3. Der zeitweilige Ausschuss "Sondernutzung und Gestaltung" tagt grundsätzlich öffentlich.

4. Der Bürgermeister wird gebeten, für den zeitweiligen Ausschuss die fachliche und organisatorische Begleitung zu gewährleisten.

 

 

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Sachverhalt

Erfolgt mündlich

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

 

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