Antrag aus der Politik öffentlich - VOP/2025/0386
Grunddaten
- Betreff:
-
Ergänzung zum Beschluss zur Novellierung Sondernutzungssatzung und der Gestaltungsrichtlinie für die Nutzung des öffentlichen Raums (VOP/2025/0344)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag aus der Politik öffentlich
- Federführend:
- 1 Büro der Bürgerschaft
- Bearbeiter:
- Büro der Bürgerschaft
- Beteiligt:
- CDU-Fraktion; Fraktion Bürger für Wismar
- Verantwortlich:
- Fraktion Liberale Liste - FDP
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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26.06.2025
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft ergänzt den am 22.05.2025 unter VOP/2025/0344 gefassten Beschluss zur Novellierung der Sondernutzungssatzung und der Gestaltungsrichtlinie für die Nutzung des öffentlichen Raums wie folgt:
1. Der zeitweilige Ausschuss "Sondernutzung und Gestaltung" setzt sich aus neun Mitgliedern zusammen. Der zeitweilige Ausschuss setzt sich aus mindestens fünf Bürgerschaftsmitgliedern und höchstens vier sachkundigen Einwohnerinnen oder Einwohnern zusammen. Für die Teilnahme an Ausschusssitzungen haben die sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner die gleichen Rechte und Pflichten wie die Bürgerschaftsmitglieder.
2. Die Regelung unter 1. gilt für die stellvertretenden Mitglieder des zeitweiligen Ausschusses entsprechend.
3. Der zeitweilige Ausschuss "Sondernutzung und Gestaltung" tagt grundsätzlich öffentlich.
4. Der Bürgermeister wird gebeten, für den zeitweiligen Ausschuss die fachliche und organisatorische Begleitung zu gewährleisten.
