Antrag aus der Politik öffentlich - VOP/2025/0383
Grunddaten
- Betreff:
-
Keine Kanonenschüssen an der Hafenspitze während der Brutzeit
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag aus der Politik öffentlich
- Federführend:
- 1 Büro der Bürgerschaft
- Bearbeiter:
- Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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26.06.2025
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Beschlussvorschlag
1. Die Bürgerschaft beschließt das sofortige Einstellen der traditionellen Begrüßungs- und Verabschiedungsschüsse durch die Kanonen an der Hafenspitze während der Brutzeit der Möwen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt mögliche Alternativen zu prüfen und die Ergebnisse der Bürgerschaft bis zum 30.09.2025 zu berichten.
Sachverhalt
Gemäß §44 des Bundesnaturschutzgesetzes sind brütende Möwen geschützt. Das unerlaubte Töten von Möwen, die Zerstörung oder das Wegnehmen von Möweneiern aus den Nestern sind Straftatbestände nach § 44 BNatSchG und daher verboten.
Gerade brütende Möwen und Küken sind besonders anfällig für Störungen. Sie benötigen einen ruhigen und geschützten Ort, um sich zu entwickeln.
Die regelmäßigen Salutschüsse durch die historischen Kanonen führen aufgrund der Schallpegel zum Sterben der Küken, wie dieses am 8.6.25 veröffentlichte Video belegt: https://youtu.be/28wH8W0i6qs?feature=shared
Wissenschaftliche Studien belegen ebenfalls, dass Möwen bei plötzlich auftretendem Lärm die Flucht ergreifen und ihr Nest verlassen, was zu Stress und Gefahr für die Küken führen kann.
Auch das Kriterium x zur Auswahl von Unesco Welterbestätten, betont die wichtige Rolle „biologischer Vielfalt von bedeutendsten und typischsten natürlichen Lebensräume".
