Antrag aus der Politik öffentlich - VOP/2025/0381

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt eine freiwillige Verpflichtung der geschlechtsparitätischen Besetzung von Aufsichtsräten gemäß für die Beteiligungen an privatrechtlichen Unternehmen und kommunalen Unternehmen der Hansestadt Wismar durch die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar.

Der „Leitfaden über Qualifikation, Rechte und Pflichten der Aufsichtsratsmitglieder in kommunalen Unternehmen und Einrichtungen“, herausgegeben vom Innenministerium MV soll in seiner Form bei der Benennung der Aufsichtsräte Anwendung finden, als Grundlage für die Vergabe der Mandate dienen.

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Sachverhalt

Die Bürgerschaft wurde am 27.05.2025 vom Büro der Bürgerschaft per Mail darauf hingewiesen, welche Voraussetzungen bei der Besetzung von Aufsichtsräten zu erfüllen sind. 

Bezogen wurde sich dabei insbesondere auf den Public Corporate Governance Codex für die Beteiligung an privatrechtlichen Unternehmen der Hansestadt Wismar – Leitlinien guter Unternehmensführung. In diesem wird unter anderem auch darauf hingewiesen, dass insbesondere eine angemessene Beteiligung von Frauen anzustreben ist.

 

Weitergehend als der o.g. Codex ist jedoch der „Leitfaden über Qualifikation, Rechte und Pflichten der Aufsichtsratsmitglieder in kommunalen Unternehmen und Einrichtungen“, herausgegeben vom Innenministerium MV.

In diesem wird den Kommunen explizit eine geschlechtsparitätische Besetzung bei der Vergabe von Aufsichtsratsmandaten empfohlen.

Danach soll auf eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen hingewirkt werden. Diesen soll bei gleicher fachlicher Befähigung der Vorrang eingeräumt werden, solange weniger Frauen als Männer in den entsprechenden Gremien vertreten sind. Es soll auf eine geschlechtsparitätische Besetzung der Aufsichtsräte hingewirkt werden.

Vor diesem Hintergrund verpflichtet sich die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar diese Empfehlung anzuwenden.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

 

keine

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Anlagen

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