Beschlussvorlage - VO/2025/0363

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beschließt:

1. Frau Stephanie Buntrock mit Wirkung vom 01.07.2025 zur Betriebsleiterin des Entsorgungs- und Verkehrsbetriebes zu bestellen. Die Bestellung erfolgt für die Dauer von einem Jahr und endet am 30.06.2026.

2. In der Folge wird die Bestellung von Frau Buntrock als stellvertretende Betriebsleiterin des Entsorgungs- und Verkehrsbetriebes mit Ablauf des 30.06.2025 zurückgenommen.

Reduzieren

Sachverhalt

Der bisherige Betriebsleiter des Entsorgungs- und Verkehrsbetriebes (EVB) wurde durch Beschluss der Bürgerschaft am 27.03.2025 abberufen. Da bislang keine neue Betriebsleitung für den EVB bestellt wurde, obliegt die Leitung des Eigenbetriebes gemäß § 9 Abs. 3 EigVO M-V dem Bürgermeister. Ich habe Herrn Senator Berkhahn als meinen ständigen Vertreter und zuständigen Dezernenten gebeten, diese Aufgabe bis auf Weiteres zusätzlich zu übernehmen.

 

Es ist nun an der Zeit, die Funktion der Betriebsleitung im EVB neu zu besetzen. In den vergangenen Wochen konnte der Betrieb ohne Einschränkungen fortgeführt werden und Entwicklungen wurden weiter vorangetrieben. Hierzu hat das gesamte Führungsteam des EVB beigetragen. Angesichts der anstehenden Aufgaben, insbesondere der Trennung der Abrechnung von Schmutz- und Niederschlagswasser, ist eine verlässliche Führung von entscheidender Bedeutung. Es galt abzuwägen, ob diese Führungsaufgabe durch internes Personal übernommen werden kann oder ob eine externe Personalsuche sinnvoller ist. Erfahrungsgemäß gestaltet sich die Besetzung zentraler Führungspositionen herausfordernd. Es besteht daher eine gewisse Unsicherheit, ob eine externe Besetzung gelingt und sich die neue Betriebsleitung sofort gewinnbringend einbringen kann. Zudem erfordert eine neue Leitung eine intensive Einarbeitung, was zu Verzögerungen im Betriebsablauf führt und notwendige, bereits vorgezeichnete Prozesse in Frage stellt. Gerade im Hinblick auf die genannten Aufgaben der Zukunft wäre dies kontraproduktiv.

 

Daher war zu bewerten, ob bereits vorhandenes Personal für die Leitung des Eigenbetriebes in Betracht kommt. Die Bürgerschaft hat Frau Christine Helms und Frau Stephanie Buntrock als stellvertretende Betriebsleiterinnen des EVB bestellt. Frau Helms ist seit vielen Jahren als kaufmännische Leiterin tätig und nimmt seit Langem die stellvertretende Betriebsleitung wahr. Frau Buntrock hat zum 01.01.2025 die Leitung des Bereichs Zentrale Dienste übernommen und wurde im März 2025 durch Beschluss der Bürgerschaft ebenfalls zur stellvertretenden Betriebsleiterin bestellt. Beide bringen sich aktiv in die Betriebsführung ein und unterstützen Herrn Senator Berkhahn bei seinen Aufgaben.

 

Frau Buntrock verfügt über umfassende Führungserfahrung aus früheren beruflichen Stationen und hat ihren Lebensmittelpunkt nach einiger Abwesenheit wieder nach Nordwestmecklenburg verlegt. Sie hat signalisiert, dass sie sich vorstellen kann, die Betriebsleitung zunächst befristet für ein Jahr zu übernehmen. Ich teile diese Einschätzung ausdrücklich und sehe darin die Chance, gemeinsam herauszufinden, ob sich diese Lösung für alle Beteiligten bewährt. Die bisherige Zusammenarbeit mit Frau Buntrock wird von allen Verantwortlichen als gut bis sehr gut eingeschätzt. Sie hat sich in kürzester Zeit gut eingebracht, sich an der Entwicklung von Strukturen und Abläufen beteiligt sowie einen guten Kontakt zu allen Bereichen erarbeitet. Trotz ihrer noch kurzen Dienstzeit beim EVB sehe ich Potenzial, dass sich Frau Buntrock in der Rolle der Betriebsleiterin bewährt. Auch innerhalb des Führungsteams des EVB erfährt Frau Buntrock Zustimmung - unter anderem dadurch, dass Frau Helms eine befristete Übernahme der Leitung durch Frau Buntrock positiv unterstützt.

 

Sofern die Bürgerschaft dieser Vorlage zustimmt, soll Frau Buntrock die Betriebsleitung zum 01.07.2025 übernehmen. Die Übernahme der Aufgabe ist befristet bis zum 30.06.2026 und erfolgt im Modell „Führung auf Probe“ gemäß § 31 TVöD. Zum Ende der befristeten Leitung können sowohl die Hansestadt Wismar als auch Frau Buntrock bewerten, ob eine dauerhafte Übernahme der Aufgabe angestrebt wird.

 

Infolge dieses Beschlusses soll die Übertragung der stellvertretenden Betriebsleitung an Frau Buntrock mit Ablauf des 30.06.2025 zurückgenommen werden.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

  x

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

  Entgeltgruppe 15 - TVöD-E (im Wirtschaftsplan ausgewiesene Vergütung der Eigenbetriebsleitung)

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

 

Ergebnishaushalt

 

 

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

 

Finanzhaushalt

 

 

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

Entgeltgruppe 15 - TVöD-E (im Wirtschaftsplan ausgewiesene Vergütung der Eigenbetriebsleitung)

 

3. Investitionsprogramm

  x

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

 

freiwillig

 

eine Erweiterung

  x

Vorgeschrieben durch: § 3 EigVO M-V

(Alle Beträge in Euro)

 

 

Loading...